Hallo zusammen!
Ich hoffe auf ein paar fachkompetente Kommentare bzgl. meines kleinen Problemfalls! :)
Im November 2015 habe ich das Assessmentcenter in Köln im Rahmen meiner Bewerbung als ROA adW erfolgreich bestanden.
Auf langjährigen Leistungssports bzw. daraus resultierender zahlreicher Sportverletzungen wurde ich mit T6 gemustert, also nur eingeschränkt wehrdienstfähig als Reservist.
- Kann mir jemand sagen für welche Truppengattungen man da überhaupt noch in Frage kommt?
- Und wo bzw. wie muss ich dann die dreimonatige ROA-Ausbildung absolvieren?
- Was heißt dieser Status eigentlich jetzt für mich? Werde ich ich sicher irgendwann eingezogen oder kann es auch sein, dass ich noch rausfliege und mein "Bundeswehr-Traum" zerplatzt?
Vorab schon mal besten Dank für Eure Hilfe.
Grüße,
Chris
Mit "T 6" gemustert zu werden kommt nun mal vor ;) ! Sie sind da nicht der erste und Sie werden wohl auch nicht der letzte sein, dem das passiert!
Fakt ist, dass mit "T 6" gemusterte Bewerber nur dann eingestellt werden, wenn sie einen Spezialisten-Dienstposten besetzen können, was jedoch bei einem ROA eher nicht der Fall sein wird!
Rechnen Sie daher damit, dass sich ihr Traum von der Bundeswehr zerschlagen hat!
Es ist Fakt, dass Sie "Raus!" sind, sobald genügend geeignete Bewerber ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen! Tut mir leid, ist aber so ...
@Tommie: Nicht ganz. Es gibt T6er, die ganz normal eingestellt werden, FALLS die "schuldige" IVer-GZ kein Ausschluss für die Verwendung ist.
Beispiel IV59, reguläre Einstellung als SaZ 4 Stabsdienstsoldat.
ABER: Ich bin mir ziemlich sicher, dass alle IVer-GZ ein Ausschluss für alle OffzVerwendungen darstellen.
Ggf. kann man es mit einer Ausnahmegenehmigung versuchen.
Guten morgen,
damals (2014) wurde ich auch T6 gemustert, wegen Migräne.
Bei mir hieß es dann wie folgt, ich müsste in dem sporttest und Computertest eine über durchschnittliche Leistung erbringen damit ich überhaupt eine Chance hätte angenommen zu werden.
Ich gab dann mein bestes, konnte aber leider nicht von mir überzeugen.
Die Ärztin gab mir aber noch einen Tipp.
Ich solle in 1-2 Jahren wieder kommen und mich neu mustern lassen. Denn wenn nichts neuer mehr vorgefallen sei würde sie mich T2 mustern .
So tat ich dies und nun bin ich T2 gemustert und werde am 4.4.16 meine AG antreten.
Vielleicht konnte ich ihnen irgendwie damit weiter helfen.(denn diese Migräne die ich habe ist eigentlich eine Erbkrankheit und bleibt mein ganzes leben)
Wenn noch Fragen offen sein sollten können Sie mich gerne privat anschreiben.
Mfg Domenic
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Danke für die Antworten schon mal!
Mein Punkt ist halt folgender:
Die T3 und T7 wurden ja neuerdings abgeschafft. Und damit wir auch alle vom selben Reden, hier nochmal die aktuelle Definition von T6:
T6 ((wehr)dienstfähig als Reservist)
Der Tauglichkeitsgrad T6 wurde als Lösung für Reservisten des Tauglichkeitsgrads T3 eingeführt, um diesen die Teilnahme an Dienstlichen Veranstaltungen (DVaG), Wehrübungen, besonderen Auslandsverwendungen und Hilfeleistungen im Innern zu ermöglichen. Bei einer Einberufung wird die Einstufung durch die Einstellungsuntersuchung überprüft. Eine Heranziehung ist, außer im Spannungs- oder Verteidigungsfall, aber nur nach schriftlicher Einverständniserklärung möglich. Reservisten, die vor dem 1. Oktober 2004 in den ehemaligen Tauglichkeitsgrad T3 eingestuft wurden, haben jetzt den Tauglichkeitsgrad T6. Sie unterliegen weiterhin der Wehrüberwachung. Die Regelung gilt auch für ehemalige Zeit- und Berufssoldaten, die dienstpflichtig sind und nach dem 1. Oktober 2004 den Dienst beendeten.
Bei ehemaligen wehrpflichtigen Reservisten lautet die Bezeichnung des Tauglichkeitsgrades ,,wehrdienstfähig als Reservist" und bei ehemaligen Zeit- und Berufssoldaten ,,dienstfähig als Reservist".
So wie ich das sehe, heißt diese "neue" T6 ja eben nicht gänzlich "untauglich", sondern "dienstfähig als Reservist".
Hinzu kommt, dass ich mich ja für gar nix anderes beworben habe als den "ROA adW".
Auf dieser Basis war meine Frage eben:
- Was kann ich mit dieser T6 überhaupt machen?
- Habe ich jetzt bereits eine fixe Zusage und kann damit rechnen, dass ich die ROA-Ausbildung machen kann oder könnte es trotzdem immer noch scheitern?
Ich meine: Ich habe ja bereits die Urkunde und die Uhr nach dem AC in Köln bekommen und quasi die Offizierseignung...... Oder sehe ich da irgendwas falsch? :-\
Gruß,
Chris
Hast du eine Einplanungsverfügung als ROA adW? Eine Uhr ist doch keine Einplanungszusage.
Es findet ja eine Bestenauslese statt. Hier werden alle, die sich beworben haben getestet und dann eine Eignungsreihenfolge gebildet. Dann wird man sehen, ob man dir eine Zusage erteilt.
Hallo Ralf!
Nein ich habe eben keine Verfügung, genau das meinte ich ja. Und eben genau deshalb wie du ja richtig sagst, eine Urkunde und eine Uhr keine Eignungszusage ist, hänge ich eben in der Luft und weiß damit nichts anzufangen.
Was ist mein jetziger Status? Klappt das nun mit der Ausbildung oder nicht!?!?
Wenn nicht dieses Jahr, dann vielleicht das nächste?
Wie soll ich das bewerten?
Vielen Dank! ;)
Sie sind grundsätzlich geeignet, man hat sich aber noch nicht entschieden, Sie einzustellen/ auszubilden.
Ok! Lange Rede kurzer Sinn: Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als die nächste Bundeswehr Post abzuwarten..... ;)
T3 und T7 neuerdings abgeschafft? Das ist schon (zumindest bei T3) mindestens 10 Jahre her und T7 war auch nur eine kurze Episode, die noch länger zurück liegt.
Ach Klaus! Es kommt wohl lediglich darauf an wie du den Begriff "neuerdings" auslegst. In Bezug auf die wesentlich länger angewandte Praxis die vorher stattfand, sind 10 Jahre (zumindest meiner Meinung nach) nicht sonderlich lange.
Darüber hinaus habe ich das nur so geschrieben, weil hier in den Foren und im übrigen auch im aktiven Soldatendienst ich schon auf so einige gestoßen bin, die nicht mal das wissen.....
Von daher..... cool bleiben und icht immer so ne "Wortglauberei" betreiben! ;)
Wo kommt das Zitat her? Das entspricht nämlich nur teilweise der Vorschriftenlage.
Stimmt ja! Das Zitat von hier ist aus Wikipedia!
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeitsgrad
Super-tolle Quelle :D ! Und -wie bereits von "ulli76" angemerkt, nicht immer top-aktuell ;) !
ZDv 46/1, Ziffer 137 ist in diesem Fall der Maßstab aller Dinge! Und die besagt folgendes:
Zitat"... keine Gesundheitsziffer der Gradationen V oder VI, jedoch wenigstens eine Gesundheitsziffer der Gradation IV aufweisen: ,,dienstfähig mit erheblicher Einschränkung der Verwendungsfähigkeit" (Signierziffer 6), ..."
Und daher gilt das von mir bereits gesagte: Wenn es genügend geeignete Bewerber gibt, wird man Sie nicht auswählen!