Mal ne Frage an die Erfahrenen.
Wenn ich eine RDL ableiste im vorl. DG HptFw und während dieser RDL an einer DVag teilnehme, in welchem Dienstgrad muss ich dann dort auftauchen?
Ah und by the Way: wenn mein Dienststellenleiter OFw ist ist er dann trotzdem mein DV?
Grüße
Schnolle, wo könnte das denn stehen? ??? Ein Disziplinarvorgesetzter ist Offizier (§ 27 Abs. 1 S. 1 WDO).
@ Schnolle:
Du benötigst eine Erlaubnis des DV um während einer RDL an einer DVag teilzunehmen, und trägst natürlich den Dienstgrad, den Du in der RDL hast.
DV = Disziplinarvorgesetzer - in der Regel auf Stufe 1 z. B. der Kompaniechef, aber immer (!) ein Offizier. Ein DV kann also nie ein OFw sein.
Dienststellenleiter sind auch immer Offiziere.
Teileinheiten können von Unteroffizieren geführt werden - und ggf. ist dieser TE Führer auch direkter Vorgesetzter von ihm unterstellen, dienstgradhöheren Soldaten.
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten. Ich dachte eben mal in der WDO gelesen zu haben, dass der DV seine Diziplinargewalt auf einen Uffz. ( m.P.) übertragen kann. Aber klar, dadurch bliebe er immernoch der DV. F_K hat aber auch diesem Aspekt meiner Frage ausreichend beleuchtet. Dann entspräche quasi der Bereich PhysMed der Teileinheit und das SanUstgZ als solches der Kompanie?
Da steig ich beim ZSan nicht so ganz durch. Die Organisationstruktur als Solches ist mir bekannt und habe ich auch verstanden aber eben die Entsprechungen sind mir nicht so ganz klar.
Danke
Der DV kann seine Disziplinargewalt nicht auf einen UmP übertragen, er kann maximal den Kompaniefeldwebel oder einen UmP in vergleichbarer Verwendung mit der Vernehmung von Zeugen bis max. zum Dienstgrad StUffz in einfach gelagerten Fällen beauftragen.
Die WDO ist da eindeutig:
Zitat(2) Die Disziplinarbefugnis ist an die Dienststellung gebunden. Sie kann nicht übertragen werden. Sie geht von selbst auf den Stellvertreter im Kommando über. Hat der Inhaber der Dienststelle oder der Stellvertreter im Kommando keinen Offiziersrang, geht sie auf den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten über.
Ergo: Niemand kann die Disziplinarbefugnis übertragen / abgeben / wegnehmen - "einzige" Chance ist, den Offizier der Dienststellung zu entheben.
In Ergänzung zu KlausP Statement: Der DV kann auch andere Offiziere mit Vernehmungen beauftragen, das hat aber nichts mit der Disziplinarbefugnis im Kern zu tun.
Klar, danke. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Zitat von: F_K am 15. Januar 2016, 10:17:19
@ Schnolle:
Du benötigst eine Erlaubnis des DV um während einer RDL an einer DVag teilzunehmen, und trägst natürlich den Dienstgrad, den Du in der RDL hast.
So,die Erlaubnis vom DV ( OSA) ist erteilt und auch die Ernennung in den vorl. DG HptFw ist erfolgt.
Jetzt finde ich folgenden Abschnitt in der A2-1300/0-0-2 ein wenig schwierig zu interpretieren:
Zitat:
6065 Die Teilnahme von Res. findet grundsätzlich im endgültigen DG statt. Vorl. verliehene DG dürfen nur im Rahmen von Dienstleistungen in der Beorderungsberwendung geführt werden.
Das würde ich so verstehen, dass ich den vorl. DG nur während der Tätigkeit an meinem DP führen darf. Am Abend müsste ich dann für die DVag die Schlaufen wechseln.
Hat da jemand noch ne andere Interpretation?
Oder bedeutet dieses "im Rahmen von" während der gesamten Länge der WÜ.
Da wäre ich dankbar für Hilfe.
Achso, an der Dienststelle sagt der S1 so und der FwRes so. Der DV ist jetzt erstmal ne Woche weg und ich hab heut nicht gefragt.
@ Schnelle:
Bei DVags außerhalb von RDL ist Dein normaler Dienstgrad zu führen - während der gesamten RDL (wenn so zugezogen) Dein vorläufiger.
Da ändert also auch die neue Formulierung nichts? Ich fand ja, dass die ZDv 20/3 da eindeutiger war.
Och Schnelle:
..wenn Du abends aus der Kaserne fährt, machte Du dann einen anderen Dienstgrad drauf?
Die Formulierung ist eindeutig.
Wenn Sie in einer Wehrübung aktiv mit einem Dienstgrad einberufen sind, befinden Sie sich rechtlich im Status "Soldat" - mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich Ihrem auf dem Einberufungsbescheid stehenden Dienstgrad. Dann werden Sie auch einen entsprechenden Truppenausweis am Mann haben ...
Somit nehmen Sie an einer DVag als derzeit aktiver Soldat in Ihrer Freizeit teil. Und dürfen dennoch, weil derzeit aktiv. Ihren vorläufugen Dienstgrad führen.
Leider steht der DG nicht auf dem Heranziehungsbescheid da ich die Ernennungsurkunde ja auch heute erst bekommen habe. Einen Truppenausweis bekomme ich gar nicht, da dieser zu teuer sei um damit jeden Reservisten auszustatten. Soll wohl 200€ kosten das Teil. Papier gibt's wohl nicht mehr. Deshalb lauf ich immer mit Bescheid und PA in der Tasche rum. Auf dem Heimweg mach ich die Schlaufen nicht ab, weil ich nicht in grün sondern in weiß arbeite. Physiotherapie in der SanUstg. Deswegen hab ich grün nur für die Lehrgänge und DVags.
Zitat von: Schnolle am 18. Januar 2016, 22:18:46
Papier gibt's wohl nicht mehr.
Also, das scheint mir eine Fehlinformation zu sein. Ich habe noch im Herbst interimsweise einen solchen gehabt.
Ja, 2015 und interimsweise.
Der Truppenausweis ("alt", Papier) ist nach wie vor gültig und kann auch noch ausgegeben werden ( und wurde ja nicht vernichtet), der eDTA kostet keine 200 Euro.
Da frag ich doh gleich morgen nochmal beim S1 nach. Der TE Führer hat mir die Infos so gegeben und der Chef ist nicht da. Der ist gestern nur für die Ernennung rüber gekommen.
Also hab jetzt mal den Spieß angehauen...läuft.
Muss ma halt auch mit den richtigen Leuten reden.
Danke für eure Hilfe.
Moins,
verstehe ich das richtig? Chef im Dienstzimmer hat Dich zum HptFw "ernannt"/ Beförderung bekanntgegeben? Sollte das bei Portepees nicht im würdigen Rahmen durch Kommandeur oder vergleichbare Dienststellung geschehen?
Also ein Antreten hätte schon drin sein können, oder wird das bei vorläufigen Dienstgraden anders gehandhabt?
Allerdings habe ich auch schon einer Beförderung zum "Rittmeister" vor der Casinobar, sowie einer Beförderung zum Leutnant d. R. im B-Raum beiwohnen dürfen...
Lieber Opa,
rein formal ist für Beförderungen der nächste Disziplinarvorgesetzte zuständig, und Beförderungen sollen in einem würdigen Rahmen erfolgen. So besagen es die relevanten Vorschriften. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Personalangelegenheiten mit Vorragng, also ohne schuldhaften zeitlichen Verzug durchzuführen sind.
Wie dieser "würdige Rahmen" ohne zeitlichen Verzug hergestellt wird, hängt von der Würdigung der tatsächlichen Umstände ab. Es iderst schon richtig, dass sich Kommandeure - in Absprache mit den jeweils zuständigen Einheitsführern - selbst vorbehalten, höhere Feldwebeldienstgrade und Offiziere selbst zu befördern. Das ist geübte Praxis, da liegen Sie richtig.
Aber es gibt eben auch Fälle, in denen sich der gewohnte würdige Rahmen, etwa beim Appell einer Einheit oder eines Verbandes nicht rechtzeit das Team Hig herstellen lässt. Etwa, weil der Verband im Einsatz ist und das "Team H" derzeit bein den helfenden Händen eingesetzt ist. Oder ein Verband auf mehrere Standorte disloziert ist, die auch nicht mal eben um die Ecke liegen. Oder weil der zuständige Kommandeur selbst auf Dienstreise/Lehrgang oder sonstwie abwesend ist ....
Insofern spricht in derartigen Fällen nichts gegen eine Beförderung im Dienstzimmer eines Einheitsführers.
Zitat von: Schnolle am 22. Januar 2016, 08:20:17
Also hab jetzt mal den Spieß angehauen...läuft.
Muss ma halt auch mit den richtigen Leuten reden.
Aber Hauptsache erstmal schön einen rausgehauen mir gegenüber. Top! 8)
@Opa
Ja hat der Chef so gemacht. Der ist OFA und ich Physioherapeut. Damit ich entsprechend meiner Qulifikation als PT auch bezahlt werde, muss ich im SAP auch als HF erkennbar sein. Dazu muss ich auch ernannt werden und das am ersten Tag der Beorderungsverwendung. Sonst fehlt eben halt das Geld. Im Übrigen war ja auch die halbe Einheit Anwesend. Und er hat sehr würdig die Urkunde vorgelesen. Da gibt's eben nur (ichglaub)5Fw einen Mannschafter und ich glaub noch einen Uffz. Der Rest sind Zivilisten. Auch meine Kollegen in der PhysMed. Ich weiß, dass diese neuen Regelungen mit Seiteneinsteigern in höheren DG ungewohnt ist. Aber das wird in Zukunft mehr werden. Und ich muss ja jetzt auch keine Gruppe im Gefecht führen sondern Soldaten behandeln und das kann ich ziemlich gut. Von dem her alles im grünen Bereich.
Zitat von: Schnolle am 22. Januar 2016, 19:28:46
im grünen Bereich.
war des ned da Weißbereich ?? :D