Hallo Leute,
ich befinde mich im Bewerbungsverfahren und warte auf eine Einladung zur Eignungsfeststellung.
Mein Kwea Berater konnte mir diese Frage nicht beantworten.
Ich habe mich Anfang des Jahres einer umfangreichen zahnärztlichen Behandlung unterzogen. In folge dessen sind 8 Zähne extrahiert worden und mir wurde ein Interims Zahnersatz verpasst. Die medizinische Behandlung ist abgeschlossen. Nun steht nur noch die Frage des definitiven Zahnersatzes im Raum.
Könnte mich das bei der Musterung behindern, in Form von, das man mich T5 wieder heim schickt ?
"Das weiß nur die Glaskugel" werden einige jetzt sagen. Aber es wäre toll wenn sich jemand aus dem Sanitätsdienst dazu äußern würde.
Ich wurde letztes jahr T5 gemustert auf Grund meiner Zähne. Dieses habe ich nun behoben. Ich bin medizinisch wieder gesund.
Viele grüße
Martin
ZitatMein Kwea Berater konnte mir diese Frage nicht beantworten.
Das liegt aber wohl daran, dass es die KWEA schon seit Jahren nicht mehr gibt. ;)
Es ist ja nicht unüblich, dass bei Dingen, die vorher noch zu erledigen sind, ein "vorübergehend nicht tauglich bis zum Abschluss der Maßnahmen" vergeben wird.
Hi
ich war im August 2015 bei der Eignungsfeststellung in Hannover und dort wurden meine Zähne bemängelt.
Ich wurde als noch nicht diensttauglich eingestuft, jetzt habe ich alles machen lassen und habe auch einen Zahnersatz.
Der Arzt hat mich nun als T2 eingestuft und ich habe meine Einberufungsunterlagen bekommen.
Die Aussage das Arztes war das man ein kaufähiges Gebiss brauch.
Es kann sein, dass du als untauglich eingestuft wirst, bis der endgültige Zahnersatz drin ist. Das wäre aber insofern kein Problem, dass du dann nur die Unterlagen nachschicken müsstest wenn du ansonsten tauglihc wärst.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit untauglich, solange noch das Provisorium "drin" ist - das ist ja eine ausstehende Behandlung, die dringend ansteht und sehr kostenintensiv ist.
Vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich das als bald in Angriff nehmen.
Ich bin kein Arzt aber rein theoretisch hat man das bis zum Dienstantritt erledigt. Ist ja kein Eingriff. Nur ein paar Termine.
Ich schicke das Schreiben mit und warte ab was passiert. Abgeschlossen werden muss die zahnärztliche Versorgung so oder so.
Ja, wie Ralf sagt. Solange die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, kannst du nicht eingestellt werden. Da gibt es auch keine Ausnahmen. Ein Interimsersatz reicht auch nicht aus.
Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank! Meine Unsicherheit hat ein Ende. Ich bin am Montag bei meinem Zahnarzt, da werden die Termine gesetzt.
Thema kann geschlossen werden.
bei mir war es so das ich eine bescheinigung für meine Zahnarzt mitbekommen habe und der Zahnarzt hat diese erst nach abschluss der Behandlungen ausgefüllt und zurückgeschickt.