Hallo, ich hab mal eine Frage bezüglich der doppelten Versteuerung:
Ich bin SaZ12, ledig, habe 1 Kind. Ich habe die Lohnsteuerklasse I und bin in der Besoldungsgruppe A7/5.
Nun zu meiner Frage - ab dem 1.8.16 beginne ich eine Ausbildung. Mein DZE ist bereits am 1.3.16.
Mir stehen sowohl eine Ausbildungsvergütung zu, als auch 90% Ausbildungsvergütung.
Mir ist bewusst, dass meine Ausbildungsvergütung aufgestockt wird, so dass ich auf insgesamt 90% meines letzten Gehaltes komme.
Wie macht es steuerlich am meisten Sinn?
Ist es richtig, dass meine Übergangsgebührnisse weiterhin mit der Steuerklasse I versteuert werden und das Ausbildungsgehalt mit der Steuerklasse VI?
Der Chef (meiner Ausbildung) würde gern wissen, welche Ausbildungsvergütung er zahlen müsste, damit ich monatlich nicht schlechter dastehe, als vorher.
Könnte mir da jemand helfen?
Liebe Grüße
Ruf dein BFD Berater an, der kann dir das genau erklären.
Müsstest eigentlich schon ein Beratungsgespräch gehabt haben und dazu noch wie sich deine Übergangszeit gestaltet, mit Geld u.s.w.!
Der BFD sollte auch die Ausbildungsunterlagen bekommen, so das er reagieren kann.
Also ab, Termin machen mit deinem Berater.