Moin, gibt es eigentlich ein Recht auf Unterkunft während einer RDL? Entfernung zum Wohnort 18 km aber in der gleichen Stadt.
Wer wäre dann der Ansprechpartner? Kasernenfeldwebel?
"Früher" (bei mir konkret zuletzt 2010) waren WÜb zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Ihnen musste kostenlose Unterkunft bereitgestellt werden.
Du hast Anspruch auf einen Unterkunft. Ob Du da auch schläfts ist Dir natürlich selber überlassen. Ich würde an Deiner Stelle den S1 Bereich anrufen und schonmal vorher ankündigen, dass Du gerne eine Unterkunft hättest.
Wenn keine Unterkunft gestellt wird, kann man die täglichen Fahrtkosten, wenn sich eine Heimfahrt lohnt, abrechnen.
Bei 18 km lohnt sich das ja voll. ;)
...das Heim ist wohl einer Stube vorzuziehen - die Fahrtkosten sind da Plus.
Zitat von: F_K am 24. Januar 2016, 18:13:36
...das Heim ist wohl einer Stube vorzuziehen - die Fahrtkosten sind da Plus.
Also meine Stube, die ich auf RDL habe, hat doch schon einen gewissen Standard. Kaserne 2000, große Kammer mit eigenem Bad. Bevor ich mich da 50 km auf die Autobahn schwinge, nehme ich die doch.
Und?
Ich fahre auch mal 90 km - um die Lieben daheim zu sehen.
So setzt halt jeder andere Prioritäten, Holgi33 und ich wollten ja nur eine Option aufzeigen.
Ich fahre auch meistens nach Hause um meine Lieben zu sehen. Ich nehme aber trotzdem die Kammer, wenn man mal wieder länger was machen will oder wenn man eine Veranstaltung in der Messe hat und ja so ein, zwei Tage Ruhe sind auch sehr schön. Das genieße ich auch immer auf Geschäftsreise in meinen zivilen Beruf.
Also, ich spreche bei Bedarf immer den Innendienstfeldwebel meines SanVersZ an. Der telefoniert dann die Spieße an und bekommt meistens eine sehr schöne Stube für mich. Meistens sogar eine echte Offz Stube mit eigener Dusche. Aber manchmal eben auch Flurdusche und Klo ;) Ist aber nicht weiter schlimm.
Probleme gabs dabei bislang nie. Aus einer Kompanie erreichen mich dann und wann sogar Anfragen ob und wann ich mal wieder da bin, wenn die Stube zur Disposition gestellt werden soll...
Ich kann mir aber vorstellen, dass es bei überbelegten Standorten oder solchen mit Lehrgangsbetrieb manchmal eng werden kann..
Aber das Credo ist klar: RDL haben einen Anspruch auf eine Unterkunft.