Servus,
mit 17 wagte ich meinen ersten Versuch und bewarb mich beim Bund für eine Ausbildung, allerdings bin ich schon bei der medizinischen Untersuchung durchgefallen.
Dann mit 20 ein neuer Versuch da ich damals aber wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ein laufendes Verfahren hatte klappte es auch nicht, unter anderem auch weil ich keine Ausbildung hatte und einen Kredit über 18.000 Euro.
Nun bin ich 22 verheiratet mit einer knapp einjährigen Tochter und fast mit meinem Kaufmann im Einzelhandel mit Top-Noten zu ende.
Der Kredit ist voll abgezahlt, natürlich ist seit langer Zeit meine Gerichtsstrafe abgezahlt und habe daraus gelernt.
Meine Familie würde mich unterstützen beim Bund, meine Frau fände es klasse und würde mir überall in Deutschland hin mitziehen.
Mit freundlichen Grüßen.
Philipp
Warum sind Sie beim medizinischen Test durchgefallen? Mit welchem Tauglichkeitsgrad - T4 oder T 5?
Wegen meinen Zähnen und Fußnägel.
Nachdem was ich hier immer so lese, fällt man wegen seinen Zähnen doch nur mit einem komplett sanierungsbedürftigem Gebiss durch die Tauglichkeitsprüfung... Daher die Frage, hat sich zwischenzeitlich etwas daran geändert?
Wenn ja... Die formalen Voraussetzungen sind erfüllt. Den Rest entscheidet das KC.
Ich hatte damals 2 kaputte Zähne.
Der eine wurde komplett entfernt, der ander konnte man noch retten, der Rest ist tiptop.
Und meine Fußnägel hatten einen Pilzbefall allerdings auch schon lange besiegt.
Bewerben Sie sich und Sie bekommen ein Ergebnis. Hier werden Sie keine belastbaren Aussagen zu Ihren Chancen bekommen. Zu Ihrer Vorstrafe (wen es denn eine gibt) entscheidet der Rechtsberater nach dem, was in Ihrem Bundeszentralregisterauszug steht.
Zitat von: KlausP am 27. Januar 2016, 12:10:14
Bewerben Sie sich und Sie bekommen ein Ergebnis. Hier werden Sie keine belastbaren Aussagen zu Ihren Chancen bekommen. Zu Ihrer Vorstrafe (wen es denn eine gibt) entscheidet der Rechtsberater nach dem, was in Ihrem Bundeszentralregisterauszug steht.
Also, ich bin eigentlich nicht vorgestraft, das waren "nur" 70 Tagessätze, ab 90 wäre man vorgestraft, damit bin ich nicht vorgestraft. Habe deswegen extra meinen Anwalt gerade Angerufen.
Natürlich gebe ich aber meine Verurteilung bei dem Beratungsgespräch an.
Steigen so die Chancen wenn ich nicht vorgestraft bin ?
Nein.
Vorbestraft ist, wer bestraft wurde, also schon ab dem ersten Tagessatz.
Ab 90 Tagessätzen ist dies ggf. "mitzuteilen" - die BW bekommt einen BZR Auszug für Behörden, da würde auch ein Tag drin stehen.
Dein Anwalt hat keine Ahnung oder Du hast falsch gefragt oder verstanden.
Ein Tip: immer alles mit angeben v.a. beim EUF. Es wäre schade wenn Sie aufgrund verschwiegener Tatsachen später aus dem Dienst entlassen werden. Die Leute beim KC können durchaus zwischen einer "Jugendsünde" und einer schweren Straftat unterscheiden. Man wird Sie aber genau anschauen und überprüfen ob Sie die nötige Reife für eine Vorgesetztenposition haben. Ich gehe mal davon aus, dass nicht in die Mannschaftslaufbahn möchten.
... Und kein RB "bucht" 70 TS als "Jugendsünde".
Generell gehen die Meinungen dazu, was genau man als "Jugendsünde" bezeichnen kann, immer recht weit auseinander ;D
@ Schlammtreiber:
Check.
Für rechtskräftig verurteilte Straftäter sind selbst erhebliche Straftaten "Jugendsünden" - für rechtschaffende Bürger und RB sind und bleiben es Straftaten.
(Unter Jugendsünde wird von letzteren eher "Unvernunft" gesehen, der aber eben nicht strafbar ist - wie beispielsweise das "oben ohne" Bild von M. Monroe ;) )
Zitat von: F_K am 27. Januar 2016, 16:55:59
rechtschaffende Bürger und RB
Du unterscheidest da? ;D
Ähnlich wie der Unterschied zwischen "Akademikern und Singles mit Niveau" 8)
Ja.
RB sollten gute Bürger sein, aber nicht alle guten Bürger sind RBs. ::)
... Und wenn der (w) Single gut aussieht und ein Erbe erwartet, könnte ich auch auf ein Diplom verzichten .... ;D
Zitat von: F_K am 27. Januar 2016, 17:17:51... Und wenn der (w) Single gut aussieht und ein Erbe erwartet, ....
Für manche reicht da schon das zu erwartende Erbe ;) !
Merke: Schönheit vergeht, Hektar besteht ;D ! (Sehr frei nach "bayern bazi" :D !)
Mir fällt es auch recht schwer zu glauben, dass ein 20jähriger, mithin Heranwachsender, Ersttäter für Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich 70 TS bekommt. Sicher, dass da nicht noch andere "Jugendsünden" mit bestraft wurden?
Nein, ohne Witz das war nur Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Da jedoch als ich von der Polizei bei der Kontrolle aufgegriffen wurde, haben natürlich die Ermittlungen angefangen, bei meinem damaligen Arbeitgeber erfuhren sie dann, dass ich in mehreren Fällen seit meinem Entzug mit dem Firmenwagen fuhr. Daraus wurde: Fahren ohne Fahrerlaubnis in 12 Fällen.
Deswegen die 70 Tagessätze.
Es war wirklich meine erste und letzte Verurteilung, habe dazu ein Jahr Sperre bekommen. Ist schon lang her habe sogar mittlerweile meinen Führerschein wieder inklusive MPU.
Verurteilt wurde ich sogar noch nach Jugendstrafrecht, soll nicht heißen es wäre eine Jugendsünde und weniger zu bestrafen sei, sondern ich war jung, dumm, naiv.
Und jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient.
Habe mittlerweile wieder meinen Führerschein, habe geheiratet und eine wunderschöne Tochter bekommen. Nach der Entlassung meine Ausbildung angefangen diese ich Top absolviere.
Ich bin sicher kein Schwerverbrecher. Ich kämpfe nur für eine zweite Chance beim besten Arbeitgeber Deutschlands eine Stelle zu bekommen.
lg
Zitat... Jung, dumm und naiv ...
Klar, zwölf Mal. ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?
Nicht lachen, genau deswegen stand ich schon mal vor Gericht: einen Kumpel fahren lassen, weil ich dachte (!) er hätte einen Führerschein.
Bin zum Glück ungestraft davongekommen, weil das Gericht es als "lebensfern" ansah, den FS eines Freundes zu kontrollieren, der behauptet einen solchen zu besitzen... aber bei einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis dürfte dieses Argument kaum greifen.
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Zitat... Jung, dumm und naiv ...
Klar, zwölf Mal. ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?
Wenn er anfangs einen FS hatte und ihn, während er schon dort arbeitete, verlor, dann kann das doch locker passieren.
Als ob jeder Arbeitgeber monatlich überprüft ob alle Angestellten noch ihren Führerschein haben.
Ich bin mehr als ein Jahr hauptberuflich Auto gefahren (Rettungsdienst) und da wurde einmal der Führerschein bei der Bewerbung verlangt und das wars.
Die Frage ist doch: Warum wurde der Führerschein entzogen?
Oft sind da auch Straftaten die Ursache - ach, Quatsch, Jugendsünden war hier die Sprachregelung.
Er wurde einmal in einem Jahr kontrolliert.
Allerdings gab es kein Verfahren gegenüber meinem Arbeitgeber.
Aber es liegt alles hinter mir, bin ein anderer Mensch mit Familie der aus seinen Fehlern gelernt hat.
Hab jetzt am 03.03.2016 einen Termin in Donaueschingen dann schau ich weiter.
lg
Zitat von: Phönix am 28. Januar 2016, 15:02:59Hab jetzt am 03.03.2016 einen Termin in Donaueschingen dann schau ich weiter.
Sie wissen aber schon, dass die Einrichtung in Donaueschingen ein Karriereberatungsbüro ist und Sie dort lediglich beraten werden und die auszufüllenden Anträge erhalten. Die Eignungsfeststellung wird auch für Sie am Karrierecenter in Stuttgart stattfinden, sofern Sie dazu eingeladen werden!
Und vorher müssen Sie erst einmal alle Formulare ausfüllen, alle Unterlagen einreichen und dann wird der Karriereberater in Donaueschingen diese Papiere ans KarrCBw in Stuttgart weiterleiten, von wo Sie dann auch Post bekommen.
Zitat von: Tommie am 28. Januar 2016, 15:07:13
Zitat von: Phönix am 28. Januar 2016, 15:02:59Hab jetzt am 03.03.2016 einen Termin in Donaueschingen dann schau ich weiter.
Sie wissen aber schon, dass die Einrichtung in Donaueschingen ein Karriereberatungsbüro ist und Sie dort lediglich beraten werden und die auszufüllenden Anträge erhalten. Die Eignungsfeststellung wird auch für Sie am Karrierecenter in Stuttgart stattfinden, sofern Sie dazu eingeladen werden!
Und vorher müssen Sie erst einmal alle Formulare ausfüllen, alle Unterlagen einreichen und dann wird der Karriereberater in Donaueschingen diese Papiere ans KarrCBw in Stuttgart weiterleiten, von wo Sie dann auch Post bekommen.
Da dies mein dritter Versuch ist weiß ich das. Allerdings ist neu das ich bald eine abgeschlossene Ausbildung besitze und mich deswegen Beraten lassen will.
Aber der Materialdispositionsfeldwebel interessiert mich schon sehr. :)
Plane gerne lange voraus.
Zitat von: Pericranium am 28. Januar 2016, 14:13:37
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Zitat... Jung, dumm und naiv ...
Klar, zwölf Mal. ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?
Wenn er anfangs einen FS hatte und ihn, während er schon dort arbeitete, verlor, dann kann das doch locker passieren.
Als ob jeder Arbeitgeber monatlich überprüft ob alle Angestellten noch ihren Führerschein haben.
Ich bin mehr als ein Jahr hauptberuflich Auto gefahren (Rettungsdienst) und da wurde einmal der Führerschein bei der Bewerbung verlangt und das wars.
Ich hab ja bis vor ein paar Monaten Behinderte gefahren. Meine Ex-Chefin hat sich bei Einstellung und dann jedes Halbjahr die Führerscheine aller Kolleginnen und Kollegen zeigen lassen, kopiert und die Kopien zu den Unterlagen genommen. Genau deshalb hab ich ja gefragt.
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 15:24:32
Zitat von: Pericranium am 28. Januar 2016, 14:13:37
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2016, 12:11:20
Zitat... Jung, dumm und naiv ...
Klar, zwölf Mal. ::) Wurde eigentlich der Arbeitgeber mitbelangt, weil er Sie ohne Kontrolle des Führerscheins mehrfach fahren lassen hat?
Wenn er anfangs einen FS hatte und ihn, während er schon dort arbeitete, verlor, dann kann das doch locker passieren.
Als ob jeder Arbeitgeber monatlich überprüft ob alle Angestellten noch ihren Führerschein haben.
Ich bin mehr als ein Jahr hauptberuflich Auto gefahren (Rettungsdienst) und da wurde einmal der Führerschein bei der Bewerbung verlangt und das wars.
Ich hab ja bis vor ein paar Monaten Behinderte gefahren. Meine Ex-Chefin hat sich bei Einstellung und dann jedes Halbjahr die Führerscheine aller Kolleginnen und Kollegen zeigen lassen, kopiert und die Kopien zu den Unterlagen genommen. Genau deshalb hab ich ja gefragt.
Ja, wie man sieht, hält das wohl jeder Arbeitgeber ein wenig anders ;)
Zitat von: Phönix am 28. Januar 2016, 10:17:28
Und jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient.
Das mag man ganz romantisch so sehen, das Leben lehrt allerdings, dass es oftmals ganz anders läuft.
Es gibt genug Menschen, die bei der Bundeswehr (und beliebigen anderen Arbeitgebern) noch nicht einmal eine erste Chance bekommen, und das aus Gründen, die schlicht Pech sind, und nicht wie bei Ihnen in einer vorsätzlich begangenen Straftat liegen.
Ich sage nicht, dass Ihr Ansinnen aussichtslos ist, aber von dem Gepiense von wegen zweite Chance, auf die Sie einen Anspruch hätten, sollten Sie besser Abstand nehmen.
Sie haben sich mindestens 12x entschieden, auf Recht und Gesetz zu sch***en, nun müssen Sie mit den Konsequenzen leben, auch wenn das heißt, dass der "beste Arbeitgeber Deutschlands" gesetzestreue Bewerber vorzieht.