Moin moin.
Ich bin momentan dabei, die Papiere für meinen FA-Antrag zusammenzutragen. Die Kameraden vom Karrierecenter waren Feuer und Flamme.. das hat mich gefreut.
Nun muss ich in den Unterlagen angeben, ob ich schon einmal verurteilt wurde.
Nun stelle ich mir die Frage, welches Führungszeugnis haben die Kameraden beim Endgespräch/Eignungstest vorliegen? Ich weiß ganz sicher, dass meine Tat nur im Erweiterten Führungszeugnis vermerkt ist und nicht im normalen.
Bitte erspart euch Sprüche, wie "Als Führungsposition sollte man vorbildlich handeln, ect" Das ist mir klar.
Kann mir jemand verraten, welches dort vorliegt?
Ich gebe natürlich Wahrheitsgemäß an, was geschehen ist. (Alkoholfahrt)..
Auf freundliche Antworten bin ich gespannt.
Danke.
Führungszeugnis für Behörden - dies enthält alle Einträge.
Bewerber für die Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizierlaufbahn müssen ihre Zustimmung dafür erteilen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen darf. Das steht übrigens in Ihrem Bewerbungsbogen und mit Ihrer Unterschrift haben Sie diese Zustimmung erteilt. ;)
Bewerber für die Mannschaftslaufbahn müssen bei ihrer Meldebehörde ein "Führungszeugnis für Behörden" beantragen und die Übersendung an das Karrierecenter veranlassen.
Möglicherweise haben sie auch noch gar nichts vorliegen, außer deine Angaben im Bewerbungsbogen. Das wird dann später mit dem verglichen, was angefordert wurde.
Hätte mal ne andere Frage zu dem Thema, stehen in der unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister auch eingestellte Strafverfahren?
Kann ich jetzt aus dem Hut heraus nicht beantworten, müsste ich auch um BZRG nachlesen.
Nö, aber in den Verfahrensregistern der StA bzw. Polizei ( kommt also ggf. bei einer SÜ raus)
Ja, stehen sie.
Ich habe mich vor einem Jahr bei der Justiz beworben. Die haben das erweiterte Führungszeugnis angefordert und mir einen Fall vorgelesen, in dem ich beschuldigter war - allerdings wurde diese Anklage fallen gelassen. Bzw die Anzeige zurückgezogen.
Der Moment, ab dem gegen dich ermittelt wurde, ist der eintritt in das erweiterte Führungszeugnis..
Nein.
Siehe 3 BZRG.
Habe ich mir gerade angeguckt.
Nichts desto trotz wurde ich mit einem Verfahren konfrontiert, welches fallen gelassen wurde!
Nach meiner Nachfrage bei dem Herren der Nachwuchsgewinnung der Justiz, sagte er: "in dem Moment, wo gegen Sie ermittelt wird, ist dies Aktenkundig. ob diese Anzeige nun fallen gelassen wurde oder zu einer Anklage führte, spielt keine Rolle.
Dies schneide ich mir nicht aus den Rippen.
Das Zitat ist ja nicht falsch - liest Du meinen Beitrag oben, kannst Du erkennen, wo es aktenkundig ist.
Dein Schluss ( es wäre im BZR) ist halt falsch.
Zitat von: F_K am 28. Januar 2016, 17:05:49
Führungszeugnis für Behörden - dies enthält alle Einträge.
Das ist nicht richtig.
Deshalb wird ja für Bewerber außerhalb der Mannschaftslaufbahn eine unbeschränkte Auskunft eingeholt. Die enthält auch diejenigen Eintragungen, die nicht in ein Führungszeugnis (egal ob für Behörden oder "privat") aufgenommen werden. § 41 BZRG