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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Otto_1957 am 01. Februar 2016, 05:22:32

Titel: Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: Otto_1957 am 01. Februar 2016, 05:22:32
Guten Morgen,

Ist die Info korrekt, dass man für einen Freitag nur einen halben Urlaubstag nehmen muss korrekt ?
Da Freitags ja um 11:30 schluss ist ( an einigen Standorten )


Gruß
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: Ralf am 01. Februar 2016, 05:32:21
Nein, das ist immer ein ganzer Urlaubstag.
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: Jens79 am 01. Februar 2016, 05:47:48
Ergänzend zu Ralfs Ausführung ergibt sich dann, dass man für einen Freitag
1 EU oder
1 DA oder
2 halbe DA oder
Stunden einreichen muss.
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: KlausP am 01. Februar 2016, 06:14:42
Es gibt keine halben Urlaubstage. In der SUV ist (war ?) Urlaub wie folgt definiert: "Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere volle Kalendertagen fernzubleiben."
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. Februar 2016, 21:00:10
Dieses Thema ist offenbar so alt, wie die Bw selbst. Wer geschickt plant, also Mo-Do 4 Tage EU und am Fr Stunden abbaut, kann hier Urlaubstage "sparen", aber aus eigener Erfahrung ist es immer das größere Problem, den Alturlaub fristgerecht zum Stichtag abgebaut zu haben. Ist natürlich keine Pauschalaussage, sondern bei jedem individuell zu sehen.
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: Jens79 am 05. Februar 2016, 08:39:38
EU und Std zu mischen ist nicht zulässig.
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: InFw6MUS am 05. Februar 2016, 12:46:54
Zitat von: Jens79 am 05. Februar 2016, 08:39:38
EU und Std zu mischen ist nicht zulässig.

Guten Tag,

wo steht, das es nicht zulässig ist ?
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 12:47:56
Ich kann doch 4 Tage EU nehmen und den 5. über Zeitausgleich. Das ist doch kein Mischen.
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: Jens79 am 05. Februar 2016, 12:57:47
Ich guck am Dienstag nach.
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: bayern bazi am 05. Februar 2016, 13:05:03
aber nur bei einer woche
nicht mo -do - urlaub
fr - stunden
da - do wieder urlaub
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: Jens79 am 05. Februar 2016, 13:30:19
Genau so meine ich, @das bayern Bazi.

Weiß aber nicht mehr genau wo das steht.

Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: funker07 am 05. Februar 2016, 20:39:07
Das Stand meines Wissens nach im alten DZA-Erlass.
Da stand irgendwas von EU darf nicht unterbrochen werden....

Meiner Interpretation nach heißt das aber, dass zwischendurch Dienst nicht erlaubt ist, weil damit der Erholungszweck nicht erfüllt wird.
EU durch DA zu unterbrechen würde ich als zulässig sehen, wird aber oft auf Grund der Formulierung als unzulässig angesehen.
Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: FoxtrotUniform am 05. Februar 2016, 22:23:44
Die Interpretation ist gar nicht erforderlich, die Arbeitshilfe zum DZAE ist hier eindeutig und verbietet diese Vorgehensweise, ausgenommen ein Anhängen oder Voranstellen von Ausgleichsansprüchen (Kapitel III, Nr. 7).
Zitat von: Jens79 am 05. Februar 2016, 13:30:19
Genau so meine ich, @das bayern Bazi.

Weiß aber nicht mehr genau wo das steht.


Titel: Antw:Urlaub an einem Freitag
Beitrag von: FoxtrotUniform am 06. Februar 2016, 08:14:52
Das Zitat war eigentlich nicht geplant (Fingertrouble am iPad).