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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Mara am 01. Februar 2016, 19:51:35

Titel: Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 01. Februar 2016, 19:51:35
Guten Abend,
am kommenden Montag besucht uns der Sozialdienst im häuslichen Umfeld. Grund ist ein Antrag auf Versetzung (Härtefall).
Was erwartet uns bei diesem Besuch?

MfG Mara
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 04. Februar 2016, 20:59:54
Guten Abend,

kann mir denn zumindest jemand sagen, ob dieses VMBl VMBl 2009 S. 86 Nr 2 noch aktuell ist oder ob es neue Bestimmungen gibt? Die Aussage des Sozialdienstes am Standort deckt sich nicht damit.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2016, 21:11:59
Der Besuch vom Sozialdienst hängt wahrscheinlich mit deiner Begründung des Antrags zusammen. Ich denke, die werden sich ein Bild vor Ort machen wollen.

Welche Aussage des Sozialdienstes deckt sich nicht mit den Informationen im VMBl?
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 04. Februar 2016, 21:17:09
"...oder
eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Angehörigen oder eines in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Kindes notwendig
"
Laut Sozialdienst gilt die Härtefallregelung nur bei Pflege von einem Erwachsenen, sprich Elternteil.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2016, 21:38:33
Nein, das betrifft auch Kinder. Das sagt ja auch schon der gesunde Menschenverstand.hä
ABER: Wenn das Kind schon vor Eintritt in die Bundeswehr pflegebedürftig war, wird es problematisch. Die Regelung soll unverhältnismäßige Härten verhindern. Die wäre aber nicht gegeben, wenn das Problem schon vorher absehbar war.

Wenn du uns konkreter schreiben willst, worum es geht, können wir dir auch konkreter helfen
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 04. Februar 2016, 21:58:06
Konkreter, na gut: Mein Mann ist seit Okt. 2014 als Wiedereinsteller zurück zur Bundeswehr. Unser Sohn hat Pflegestufe 1 mit eingeschränkten Alltagskompetenzen (zusätzliche Betreuungsleistungen) und einen GdB (Grad der Behinderung) von 40. Der GdB stand erst fest, nachdem ich Widerspruch eingelegt habe. Abgeschlossen wurde dieses im November 2014. Die Pflegestufe stand auch erst Ende September fest.
Diagnosen, "die dem Kind einen Namen geben", stehen noch aus. Ab 01.03. geht es mit der Diagnostik weiter, im Sommer dann die Untersuchungen ob er "nur" Medikamente für die zukünftige Schule oder ob er Hilfe in Form eines Integrationshelfers benötigt. Neue Therapien sollen begonnen werden und alle drei bis sechs Monate EEGs.
Diagnostik unseres großen Kindes beginnt spätestens im Juni.

Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2016, 22:21:00
Das wird aber nicht einfach werden, da unabhängig davon, welche Diagnose deine Kinder haben, schon vor der Einstellung deines Mannes der Pflegebedarf bekannt war.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 05. Februar 2016, 07:43:55
Guten Morgen,
nein, einfach wird es tatsächlich nicht.
Für mich war interessant, ob die Aussage so ihre Richtigkeit hat und ob VMBl 2009 S. 86 Nr tatsächlich noch aktuell ist.
Natürlich hätte ich auch weiter googlen können, doch ist dieses sehr umfangreicher Lesestoff und meine Zeit vor dem PC sehr begrenzt.
Danke für die Hilfe!
Nun ruft die Arbeit.
Einen guten Start ins Wochenende
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 07:59:40
Ihr habt ja die Einstellung in die Bw mit dem Bewusstsein der Gesamtsituation gemacht und für machbar befunden.
Hat sich denn seitdem etwas geändert? Wenn ja wäre das doch die Begründung, auf der sich die Argumentation stützen müsste. Denn alles andere war euch ja schon bekannt.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: LwPersFw am 05. Februar 2016, 09:19:56
Das genannte VMBl ist nicht mehr gültig.

Die darin enthaltenen Vorgaben wurden in den Zentralerlass B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" überführt.

Zweck dieses Erlasses:

"Grundsätzliche Regelungen, Festlegung von Versetzungsgründen, Verfahrensregelungen für die Bearbeitung, Regelungen für besondere Personengruppen."

Auszüge daraus:

Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften stellt insbesondere aufgrund der Besonderheiten des militärischen Dienstes hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Regelmäßig sind berechtigte Anliegen des Dienstherrn und der Soldatin bzw.
des Soldaten gegeneinander abzuwägen.

Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf
Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Wird eine Versetzung beantragt, sind bei der Entscheidung hierüber aus Fürsorgegründen sowie wegen der Schutzpflichten
für Ehe und Familie auch die persönlichen, wie z. B. auch gesundheitliche und familiäre Interessen der Soldatin bzw. des
Soldaten (...) angemessen zu berücksichtigen.

Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben.

Bei Soldatinnen und Soldaten gehören die jederzeitige Versetzbarkeit und damit die Möglichkeit, sie bedarfsgerecht einzusetzen,
zu den von ihnen freiwillig übernommenen Pflichten und zum prägenden Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses.
Sie müssen es deshalb hinnehmen, wenn ihre persönlichen Belange beeinträchtigt werden und für sie daraus Härten entstehen.

Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für die Soldatinnen bzw. die Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihnen unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich
vorrangige Interesse des Dienstherrn, die Soldatin bzw. den Soldaten dort zu verwenden wo sie oder er gebraucht wird,
im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hinten angestellt werden.

Schwerwiegende persönliche Gründe können sein:

a) Eine Versetzung oder ein Verbleib am bisherigen Standort wird aufgrund eines (militär-)ärztlichen
Gutachtens wegen des Gesundheitszustandes der Soldatin bzw. des Soldaten oder einer bzw.
eines mit ihr bzw. ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen (Nr. 206) oder eines in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes (Nr. 205) notwendig. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn die bzw. der Angehörige oder das Kind nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig ist
und von der Soldatin bzw. vom Soldaten tatsächlich betreut und gepflegt wird.

b) Ein mit der Soldatin bzw. dem Soldaten in häuslicher Gemeinschaft lebendes Kind kann eine über
das Ausbildungsziel der Hauptschule (oder vergleichbar) hinausführende allgemeinbildende
Schule vom bisherigen/künftigen Wohnort nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen.

c) Eigene Eltern sowie Eltern der Angehörigen im Sinne dieses Zentralerlasses können dann
Berücksichtigung finden, wenn diese nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig sind und keine
Geschwister der Soldatin bzw. des Soldaten oder Geschwister der Angehörigen vorhanden sind
bzw. diese selbst nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen

Kinder nach Nr. 204 Buchstabe a) und b) sind

• Leibliche bzw. Adoptivkinder,
• Kinder in Adoptiv- oder Vollzeitpflege sowie
• Kinder der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners

Als Angehörige nach Nr. 204 a) und c) gelten:

Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie deren Kinder, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in
gerader Linie verwandte oder verschwägerte Personen, Geschwister und deren Kinder,
Ehepartnerinnen und Ehepartner der Geschwister und Geschwister der Ehepartnerinnen und
Ehepartner, Geschwister der Eltern sowie Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes
Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind
(Pflegeeltern und Pflegekinder).


Soldatinnen und Soldaten können auch versetzt werden, wenn andere Gründe vorliegen, die
der Person der Soldatin bzw. des Soldaten oder ihren bzw. seinen privaten Lebensumständen
zugerechnet werden müssen und die Versetzung der Soldatin bzw. des Soldaten mit den dienstlichen
Belangen in Einklang gebracht werden kann
. Aus den gleichen Gründen kann von einer Versetzung
abgesehen werden.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 05. Februar 2016, 12:41:18
Danke für den Auszug!
"Vereinbarkeit von Familie und Beruf" hatte ich mir ausgedruckt, bin allerdings noch nicht weit gekommen. Habe nur überflogen und den Absatz gelesen, in dem es um Pflege von älteren Generationen geht.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 05. Februar 2016, 12:43:51
Zitat von: Ralf am 05. Februar 2016, 07:59:40
Ihr habt ja die Einstellung in die Bw mit dem Bewusstsein der Gesamtsituation gemacht und für machbar befunden.
Hat sich denn seitdem etwas geändert? Wenn ja wäre das doch die Begründung, auf der sich die Argumentation stützen müsste. Denn alles andere war euch ja schon bekannt.

Das ist ein sehr komplexes Thema. Wie beschrieben, steckten und stecken wir in der Diagnostik. Nur Integrationsantrag, GdB und Pflegestufe war zu der Zeit angestoßen. Wann man welche Bescheinigungen oder Bestätigungen bekommt ist sehr unterschiedlich
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 12:49:01
Die formale Anerkennung ist ja das eine, der in der Praxis anfallende Betreuungsaufwand der andere. Ob der sich verändert hat, war meine Frage.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2016, 13:00:17
Die Pflegestufe stand vor Dienstantritt fest, und so eine Anerkennung geht nicht von heute auf morgen.
Insoweit bestand die Herausforderung schon weit vor Dienstantritt.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 05. Februar 2016, 14:01:48
Die Herausforderung bestand schon einige Zeit zuvor, das ist richtig.
Alles andere kam ins Rollen zu einer Zeit, als schon längst fest stand, dass mein Mann ab 01.10.2014 wieder zurück zur Bundeswehr geht.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 14:05:26
Dann wäre es doch einfacher gewesen, wenn er einen Dienstposten in eurer Nähe (also da, wo es nun hingehen soll) angenommen hätte.
Was für eine Verwendung und Laufbahn hat er denn und wo soll es hingehen?
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 05. Februar 2016, 14:33:56
Verwendung Trsp Fw
Laufbahn Unteroffizier mit Portepee
Springerdienstposten DPäk
Nach der Fw - Eignung sollte er versetzt werden, laut Karrierecenter Hannover. Seit Fw - Ernennung gibt es aber auch leider in Köln keinen Ansprechpartner, da der Wechsel des Sachbearbeiters noch nicht geklappt hat. Darum kümmert sich momentan der PersFw
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 15:05:07
ZitatSpringerdienstposten DPäk
Na wenn er so einen "Dienstposten" annimmt, erklärt er sich ja grundsätzlich für überall im Bundesgebiet einsetzbar. Tut mir leid, aber ich kann nicht verstehen, wieso er so etwas annimmt im Zusammenhang mit der von dir geschilderten Situation.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2016, 16:00:49
Stellen wir also emotionslos fest:

- Die Pflege war vor Dienstantritt von Euch beantragt worden ( Ihr gingt also von langer Dauer aus)
- die Pflegestufe ist sogar vor Dienstantritt genehmigt worden ( da war also amtlich festgestellt, dass es länger als 6 Monate dauern wird).
- die noch laufende Diagnostik ändert nichts daran.

Ihr könnt nur hoffen, dass dies dem Dienstherrn nicht so auffällt.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 06. Februar 2016, 09:37:47
Zitat von: F_K am 05. Februar 2016, 16:00:49
Stellen wir also emotionslos fest:

- Die Pflege war vor Dienstantritt von Euch beantragt worden ( Ihr gingt also von langer Dauer aus)
- die Pflegestufe ist sogar vor Dienstantritt genehmigt worden ( da war also amtlich festgestellt, dass es länger als 6 Monate dauern wird).
- die noch laufende Diagnostik ändert nichts daran.

Ihr könnt nur hoffen, dass dies dem Dienstherrn nicht so auffällt.

Soweit richtig.
Allerdings ist es ohne gesicherte Diagnose extrem schwer überhaupt irgendwo eingestuft zu werden. Gerade wenn es um kognitive Dinge geht.
Die laufende Diagnostik ändert soweit etwas, dass man anders eingestuft wird. Im November kommt es zu einer erneuten Überprüfung des MDK
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: FoxtrotUniform am 06. Februar 2016, 09:51:38
Was spricht denn - falls es mit der Versetzung nicht klappt - gegen einen Umzug an den Dienstort wenn alle wesentlichen Lehrgänge absolviert sind?
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 06. Februar 2016, 10:09:42
Dies ist keine Option.
Wir haben hier ein Haus gekauft.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: wolverine am 06. Februar 2016, 10:18:16
Das ist aber nicht das Problem der Bundeswehr. :-\
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2016, 10:24:18
Dann war es in der Tat ziemlich fahrlässig, eine bundesweite Stelle anzunehmen. Das nunmehr zum Problem des Arbeitgebers zu machen, halte ich für moralisch nicht einwandfrei.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: ulli76 am 06. Februar 2016, 10:39:37
Das ist ein typisches Beispiel, was das offensive Werben mit "Vereinbarkeit von Familie und Dienst" anrichten kann.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 06. Februar 2016, 11:16:00
Zitat von: ulli76 am 06. Februar 2016, 10:39:37
Das ist ein typisches Beispiel, was das offensive Werben mit "Vereinbarkeit von Familie und Dienst" anrichten kann.

Familie und Dienst zu vereinbaren ist unter "normalen" Umständen und in meinen Augen auch kein Problem. Es kommt dabei ja auch darauf an, wie man mit der Situation umgeht. Sitzt man Zuhause und klagt jedem sein Leid, wie einsam und abhängig man doch in Wirklichkeit vom Ehemann/Partner ist? Oder rafft man sich auf, macht das Beste aus der Situation, klopft sich selber für gemeisterte Hürden auf die Schulter und wächst an seinen Aufgaben...
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 06. Februar 2016, 11:20:53
Zitat von: Ralf am 06. Februar 2016, 10:24:18
Dann war es in der Tat ziemlich fahrlässig, eine bundesweite Stelle anzunehmen. Das nunmehr zum Problem des Arbeitgebers zu machen, halte ich für moralisch nicht einwandfrei.

Probleme hat bisher keiner - reine Auslegungssache als was man es nun bezeichnen möchte.
Es ist ein Versuch, Familie und Bedürfnisse/Pflege, wie man es nun betiteln möchte, zu vereinbaren.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2016, 11:38:28
Da muss ich dir widersprechen.
Das wäre bei einem normalen Versetzungsantrag so. Bei geltend machen einer persönlichen Härte und deren Anerkennung entsteht ein Anspruch. Da bedeutet in letzter Konsequenz, dass die Einheit deines Mannes mit einer Lücke leben muss und geht sogar soweit, dass er an dem Wunschstandort auf DPäK geführt werden würde, was zur Planstellenbelastung aller führt.
Ich tue mir halt immer schwer, wenn man wissentlich so eine Situation herbeiführt und dann zu Lasten anderer diese bereinigt.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 06. Februar 2016, 11:48:42
Zitat von: Ralf am 06. Februar 2016, 11:38:28
Ich tue mir halt immer schwer, wenn man wissentlich so eine Situation herbeiführt und dann zu Lasten anderer diese bereinigt.
Eine Erläuterung dieses Satzes würde mich interessieren
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2016, 11:52:35
ZitatDas bedeutet in letzter Konsequenz, dass die Einheit deines Mannes mit einer Lücke leben muss und geht sogar soweit, dass er an dem Wunschstandort auf DPäK geführt werden würde, was zur Planstellenbelastung aller führt.
Da ist doch die Erklärung.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 06. Februar 2016, 11:55:37
Mein Mann wird als DPäK geführt.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: KlausP am 06. Februar 2016, 11:59:29
Ja, so lange er noch in der Laufbahnausbildung ist.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Ralf am 06. Februar 2016, 12:02:05
Ja, mir ist das schon klar, aber da gibt es Unterschiede. Er wird derzeit solange auf DPäK geführt, bis er ausgebildet auf seinem Ziel-Dienstposten versetzt wird, nennt sich "Ausbildungsumfang-DPäK", diese sind kalkulatorisch bereits eingeplant und ausgebracht. Und bei einer persönlichen Härte muss halt noch nicht mal ein Ziel-Dienstposten vorhanden sein, das wäre dann ein DPäK aus persönlichen Gründen. Diese sind nicht kalkulatorisch ausgebracht, weil nicht vorgesehenen und das geht dann zu Lasten aller anderer, deren Wartezeiten auf Beförderungen anwachsen.

@Danke, KlausP.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: DeltaEcho am 06. Februar 2016, 12:08:54
Also ihr habt ein behindertes Kind, dass diese Situation alles andere als einfach ist glaube ich sofort.
Du und dein Mann haben sich dazu entschieden, dass er erneut zur Bundeswehr geht als Transportfeldwebel.

Daher stelle ich mal folgenden Fragen:

- Ihr beide wusstest das er überall in Deutschland eingesetzt werden kann?
- Dein Mann hat sich trotzdem bewusst für die Fw Laufbahn mit allen positiven und negativen Konsequenzen verpflichtet?

ZitatNach der Fw - Eignung sollte er versetzt werden
- Hiermit ist sicherlich der Abschluss seiner Lehrgänge und Ernennung zum Feldwebel gemeint?
- Welche Lehrgänge hat dein Mann bisher besucht und wie habt ihr es da mit dem Kind gemacht?

Das Argument mit dem Haus lasse ich mal nicht gelten und dass das Kind behindert ist, war auch bereits vor Einstellung bekannt. Trotzdem hat dein Mann seine Verpflichtungserklärung unterschrieben.

Einen Härtefall kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen, Zustand des Kindes war vorher bekannt, bewusste Zusage eine DPäK Stelle durch deinen Mann statt auf die Situation während der Bewerbungsphase aufmerksam zu machen und dann möglicherweise schon eine Zusage für einen bestimmten Standort zu bekommen. Sich ein Haus zu kaufen, obwohl dein Mann noch nicht alle Lehrgänge hat und stufenweise auf seinen Verpflichtungszeit festgesetzt wird, halte ich für sehr sehr fahrlässig.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Andi8111 am 06. Februar 2016, 12:27:38
Ich sehe es so wie Ralf.

Allerdings würde ich an der Stelle des TE den Antrag mal stellen mit Härtefallbegründung und bei Ablehnung das Verwaltungsgericht bemühen. Dort wird letzendlich abgewägt und wahrscheinlich für die Versetzung entschieden. Mit der Folge, dass der TE dann dahin versetzt wird, wo er hin will auf einen DPäK. Weiterverpflichtung hat sich damit dann aber. Evtl. nutzt der Dienstherr dann seine zwischenfestgesetzte Dienstzeit.... alles möglich..
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: ulli76 am 06. Februar 2016, 12:48:23
Der Zustand wurde bewusst herbei geführt, weil dein Mann 1. Wiedereinsteller ist und damit hätte wissen müssen, wie die Bundeswehr tickt, 2. eure Kinder unabhängig von einer Diagnose schon VOR Dienstantritt krank/pflegebedürftig waren und er 3. noch nicht einmal eine feste Stelle heimatnah sondern eine bundesweite Springerstelle angenommen hat.

Und falls auf Härtefall entschieden wird, muss die Bundeswehr ausbaden, weil dein Mann nicht so eingesetzt werden kann, wie er eingestellt wurde.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Mara am 06. Februar 2016, 20:26:17
Ausbaden muss bisher niemand etwas, noch ist auch nichts ins rollen gebracht worden.
Es gab eine Schulung bei einer Psychologin, ein Einzelgespräch und darauf ein Gespräch bei dem Sozialdienst am Standort. Der hier ansässige Sozialdienst am Montag möchte sich ein Bild machen, aufklären und Eventualitäten besprechen. Einzig und allein Köln wurde angestoßen, damit es wieder einen Sachbearbeiter gibt, der über offene Stellen und/oder Tauschpartner informieren kann.

Und erneut nein, der GdB stand nicht fest und auch die Pflegestufe und ob überhaupt stand erst ein paar Tage vor Dienstantritt fest. Es war vorher nicht ersichtlich, da es eben keine gesicherte Diagnose gab und gibt. Unser Kind ist nicht mit körperlichen Anomalien, Gendefekten oder ähnlichem zur Welt gekommen. Es ist ein schleichender Prozess mit Höhen und vielen Tiefen. Das Kind entwickelt sich im gewissen Maße weiter oder in bestimmten Gebieten. Auf der einen Seite lernt er etwas dazu, auf der anderen Seite kommen wieder neue Defizite hinzu. Bei jeder Untersuchung wurde und wird es mehr.

Ich finde es durchaus interessant, dass hier Urteile gebildet werden können, ohne genau zu wissen, um was es sich bei unserem Sohn handelt und wie der Werdegang überhaupt ist.
Ich habe lediglich um Informationsaustausch und nicht um Be- oder Verurteilung gebeten.
Ich will mir hier auch nichts "erschleichen", es jemandem schwer machen oder ähnliches.

Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Jens79 am 06. Februar 2016, 20:38:17
Wenn man in einem Forum fragen stellt, muss man auch mit diesen Antworten rechnen.

Ich wünsch euch jedenfalls alles Gute.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: Getulio am 06. Februar 2016, 21:10:36
Was wohl nicht wegzudiskutieren ist, scheint mir jedenfalls zu sein, dass vor Dienstantritt die gesundheitliche Problematik bekannt war, wenn auch vielleicht nicht das Ausmaß des Pflegebedarfs und die 100%ige Diagnose.

Auf der anderen Seite war der Anspruch der bundesweiten Versetzbarkeit bekannt.

In Kenntnis beider Umstände den Dienst anzutreten, um dann noch vor Abschluss der Ausbildung Möglichkeiten auszuloten, sich Extrawürste braten zu lassen, finde ich, ganz ganz vorsichtig formuliert, nicht gut. Und ich tue mich dementsprechend schwer, für dieses Unterfangen Glück zu wünschen.

Für Ihr Kind gleichwohl alles erdenklich Gute.
Titel: Antw:Versetzungsantrag - Besuch vom Sozialdienst
Beitrag von: SGBunny am 07. Februar 2016, 00:01:30
Die konkreten Einstufungen vielleicht, aber wenn ich mir diesen Post ansehe ist die Problematik durchaus *deutlich* vor Dienstantritt bekannt gewesen.