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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Jan1902 am 02. Februar 2016, 14:07:19

Titel: Zuziehung RDL
Beitrag von: Jan1902 am 02. Februar 2016, 14:07:19
Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. der Zuziehung zu RDL. Ich habe mich für ein AGSHP-Schießen mitte Februar angemeldet. Vom zuständigen FwRes hieß es, dass die Zuziehung nach Anmeldeschluss erfolgt. Dieser war letzten Donnerstag. Nun bin ich aber bis 4 Tage vor der RDL gar nicht zu Hause, und würde eventuell eintreffende Post erst recht spät lesen können.

Ist es üblich dass die Zuziehung per Post erfolgen? Habe bisher immer alles per Mail koordiniert (Anmeldungen etc.). Muss man auf die Zuziehung noch irgendwie reagieren? Etwas bestätigen? Oder reicht es aus dass ich es einfach 4 Tage vor der RDL zur Kenntnis nehme? Datum, Uhrzeit und Anzug sind mir schon bekannt, sollte also kein Problem sein?

vielen Dank,

Jan
Titel: Antw:Zuziehung RDL
Beitrag von: Schnolle am 02. Februar 2016, 14:49:50
Zuziehung erfolgt i.d.R schriftlich, kann aber auch mündlich erfolgen. Ein AGSHP Schießen ist aber normalerweise keine RDL sondern findet im Rahmen einer DVag statt. Du bist zwar in beiden Fällen Soldat, aber bei einer RDL bekommst du eben Geld dafür dass du teilnimmst. Bei einer DVag kannst nur Reisekosten und Wäsche einreichen und bekommst keine Leistungen nach USG. Die Zeiten können sich auf der Zuziehung auch mal leicht ändern. Diese sind dann aber bindend. Wenn du kurz vorher noch die Zuziehung bekommst ist ja alles in Butter.
Falls du dich übrigens über die VdRBw HP angemeldet hast ist das normal, dass du erst nach Anmeldeschluss oder noch später deine Zuziehung bekommst denn der Sachbearbeiter bei denen sammelt auch die Teilnahmewilligen auf einer Liste und gibt diese dann dem FwRes weiter.
So zumindest bei uns in München.
Titel: Antw:Zuziehung RDL
Beitrag von: Interesse 1977 am 02. Februar 2016, 14:51:30
Zitat von: Jan1902 am 02. Februar 2016, 14:07:19
Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. der Zuziehung zu RDL. Ich habe mich für ein AGSHP-Schießen mitte Februar angemeldet. Vom zuständigen FwRes hieß es, dass die Zuziehung nach Anmeldeschluss erfolgt.
...

Ich glaube, du sprichst hier von einer DVag!? :-)
Das sind Ausbildungsvorhaben für Reservisten, die nicht länger als 3 Tage dauern.
Darunter fällt wohl ein solches AGSHP-Schießen.

Auf die Zuziehung brauchst du nicht weiter reagieren, es sei denn Angaben stimmen nicht oder du musst absagen.
Du brauchst sie, um in die Kaserne zu kommen.
Wenn du schon weißt, wann und wo, dann fahr einfach hin..  8)
Titel: Antw:Zuziehung RDL
Beitrag von: Schnolle am 02. Februar 2016, 14:59:41
Wenn du den Ausweis R/E hast kommst du damit auch in die Kaserne. Dieser gilt übrigens auch als UTE allg.
Quelle: Reserve aktuell 2016.

Titel: Antw:Zuziehung RDL
Beitrag von: Jan1902 am 02. Februar 2016, 19:33:52
Oh, meinte natürlich nicht RDL sondern eine DVag!