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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: StierNRW am 02. Februar 2016, 20:11:31

Titel: Muß man als Reservist eine neue Musterung im KC selber in die Wege leiten lassen
Beitrag von: StierNRW am 02. Februar 2016, 20:11:31
Hallo wertes Forum :)

obwohl das Thema "Tauglichkeit und RDL" schon besprochen wurde, ist mir eine Sache noch nicht ganz klar:

Eine erneute Musterung im KC ist ja angedacht, wenn die letzte Musterung zu lange zurück liegt.

Meine Frage ist, ob ich mich als Reservist im Vorfeld einer RDL selber aktiv darum kümmern muß.

Habe ich da eine Bringschuld, diese erneute Musterung in die Wege leiten zu lassen oder macht das automatisch mein MobTrpTeil ?

Danke und bitte seid mir nicht böse, wenn die Frage jetzt etwas blöde klingt ;)

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
Titel: Antw:Muß man als Reservist eine neue Musterung im KC selber in die Wege leiten lassen
Beitrag von: KlausP am 02. Februar 2016, 21:02:05
Meiner Meinung nach muss das Karrierecenter das von Amts wegen anleiern, wenn es die Anforderung von deinem BeordTrT auf den Tisch bekommt.
Titel: Antw:Muß man als Reservist eine Musterung im KC selber in die Wege leiten lassen
Beitrag von: Opa_Hagen am 03. Februar 2016, 07:04:08
Moin moin,

das KC entscheidet nach Papierlage, sprich, falls die G - Akte dort vorliegt und jemand entscheidet, dass er Dich untersuchen lassen will. Normalerweise alle 3 Jahre Pflicht, damit die Truppenärzte
entlastet werden.
Aber: bei mir auch schon 4 Jahre her, weil meine G - Akte nur noch beim BeordTrt liegt.

Gruss aus Bärlin

Titel: Antw:Muß man als Reservist eine neue Musterung im KC selber in die Wege leiten lassen
Beitrag von: F_K am 03. Februar 2016, 07:07:19
In den Personalsystemen ist gespeichert, wann zuletzt untersucht wurde.
Titel: Antw:Muß man als Reservist eine neue Musterung im KC selber in die Wege...
Beitrag von: StierNRW am 03. Februar 2016, 09:05:16
Danke für eure Antworten :)