Guten Tag,
ich falle gleich mal mit der Tuer ins Haus!
Ich bin Flugbetriebsfeldwebel und sitze auch auf dem Dienstposten eines Flugbetriebsfeldwebels!
Allerdings ist meine Taetigkeit die eines Flugberaters und mein Vorgaenger hat auch eine Zulage bekommen!
Nun haette ich diese Zulage auch gerne, allerdings wurde mir gesagt das dies nicht moeglich ist.
Gibt es da wirklich keine Moeglichkeit ?
Schau mal in die Vorschrift A-1454/1 bei der gewünschten Zulage, ob du die Voraussetzung für die Zulage erfüllst. (denke mal Kapitel 4-5 ist für dich interessant)
Ist das der Fall, sollte der Zulage eigentlich nichts entgegenstehen, vor allem wenn dein Vorgänger die Zulage auch bekommen hat.
Wer hat denn gesagt, dass das nicht möglich ist?
Wird nicht anders herum ein Schuh draus? Wenn die Tätigkeit Flugberater ist, müsste der Dienstposten geändert werden und damit würde es auch eindeutig sein. Das sollte man anstoßen.
Ansonsten ZDv A-1454/1 Nr. 502:
ZitatDie übertragene Verwendung (im Regelfall der Dienstposten) muss in der Sollorganisation (SollOrg) mit einem der folgenden Tätigkeitsbegriffe gekennzeichnet sein.
D.h. es kommt auf die übertragene Verwendung an. "Im Regelfall" heißt auch, dass es Ausnahmen geben kann. Ich würde da mit dem Hinweis noch mal nachfragen. Ich bin kein Zulagenbearbeiter, das ist ein ziemlich komplexes Gebilde, zumal auch Ressortübergreifend. Vielleicht gibt's da noch andere Haken und Ösen.
Hatte mir das ganze heute mal angeschaut.
Meine Verwendung fällt da nicht drunter laut der Auflistung dort.
Aber irgendwie einen hacken muss es da doch geben, dass man da was machen kann.
Gelernter FlugbetriebsFw = FlugbetriebsFw Dienstposten...mein Dienstposten ist im 2.Stock allerdings arbeite ich im 3. Stock, wo der Dienstposten eig von einem Flugberater zu besetzen ist.
Aber da keiner dort arbeiten möchte wurde eine Ausnahme geschaffen, was natürlich auch alles schriftlich festgehalten ist.
Soll man vielleicht probieren die Zulage einfach zu beantragen für mich ?
Gibt es da einen Vordruck ?
Es geht schließlich monatlich um knapp über 100 Euro
Unter 5.2.1.1 Militärische Flugsicherung fällt doch der FlugberaterFw. Und wenn du das schriftlich hast, dass du das machst, dann fällst du da darunter.
Ja das war eine Rotation innerhalb des Hauses die natuerlich schriftlich festgehalten wurde.
Aber die Zulage ist doch normalerweise an den Dienstposten gebunden oder etwa nicht ?
Ich besetze ja nur den Platz und arbeite dort
Siehe mein erster Beitrag.
Hey,
ich hatte letztens mal ein Urteil gelesen. Ich weiß nicht ob das zu deiner Situation passt, aber es zu posten schadet sicher auch nicht.
https://openjur.de/u/498846.html