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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Der_Neue am 07. Februar 2016, 15:40:10

Titel: Verlängerung Verpflichtungszeit wegen FWD
Beitrag von: Der_Neue am 07. Februar 2016, 15:40:10
Hallo Community  :),

ich bin verwirrt. ???
Ich habe letzten September erfolgreich das ACFükrBw durchlaufen. Normalerweise (Ohne Vordienstzeit (?)) muss man sich ja dann im Heer für  min. 13 Jahre verpflichten, wenn das Studium nicht schnell genug geschafft wird, max. 14 Jahre.
Soweit so gut, in dem Kontext wurde mir gesagt, dadurch dass ich schon FWD 12 geleistet habe wird meine Verpflichtungszeit auf mind. 14 Jahre/max 15 Jahre angehoben. Warum genau das so ist habe ich vergessen/nicht verstanden, und da mich das eine Jahr auch nicht weiter gestört hat, habe ich es auch (dummerweise) unterlassen nachzuhaken warum das denn jetzt so ist.
Jetzt ist es Februar, ich befinde mich gerade in einem FWD 7 zur Überbrückung, hat mich in der Kompanie ein neues, ich nenne es mal "Einstellungsdokument" mit Verpflichtungserklärung, erreicht, dass mein bisheriges ersetzt.

Auf diesem wird meine Verpflichtungszeit auf mind 15/max 16 Jahre erhöht.

Da dass schon eine Menge ist, im Vergleich zu 13/14, 14/15 Jahren würde ich nun gerne wissen, woran das liegt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Mfg Der Neue
Titel: Antw:Verlängerung Verpflichtungszeit wegen FWD
Beitrag von: Ralf am 07. Februar 2016, 16:04:39
An der Regelverpflichtungszeit. Normalerweise 13 Jahre. Bei dir sind es 15 Jahre abzüglich 19 Monate, macht 13J und 5M. Ist doch alles in Ordnung.
Titel: Antw:Verlängerung Verpflichtungszeit wegen FWD
Beitrag von: Der_Neue am 07. Februar 2016, 16:11:54
Danke für die Antwort Ralf! Wusste nicht, dass das abzüglich ist. Hatte mich jetzt darauf eingestellt, dass ich 15 Jahre, wenn nicht 16 Jahre bei der Bundeswehr bin  :D.
Titel: Antw:Verlängerung Verpflichtungszeit wegen FWD
Beitrag von: blauerweg am 09. Februar 2016, 15:48:56
Bist du ja letztendlich auch, aber halt inklusive der FWD Zeit.
Mich verwirrt das auch immer, dass Kameraden meines Jahrganges ein späteres Dienstzeitende als ich haben, weil sie eine Vordienstzeit hatten.
Kann mir jemand erläutern aus welchen Gründen die Bundeswehr das so macht?
Warum wird nicht einfach nach dem GWD bzw. FWD ein Abschluss gemacht
und dann beginnen wie bei allen anderen die 13 Jahre SaZ?
Warum wird man plötzlich (rückwirkend?) SaZ 14, 15 ?
Dienstzeitende ist dann doch Einstellungsdatum + SaZ Jahre?
Titel: Antw:Verlängerung Verpflichtungszeit wegen FWD
Beitrag von: Ralf am 09. Februar 2016, 17:59:26
Weil die Vordienstzeit ja auch angerechnet wird bei Beförderungen, Erfahrungsstufen o.ä.