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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 07:56:19

Titel: Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 07:56:19
Guten Morgen zusammen,

ich bin vor 2 Wochen von meiner ZAW gekommen und werde nun als MatBewUffz ausgebildet. Noch habe ich keine Fachlehrgänge besucht.

Es war ein Fehler für die Verwendung zu unterschreiben und zu hoffen, dass ich noch wechseln kann, aber die Zeit lässt sich nicht mehr zurückdrehen und ich möchte nochmal alles versuchen.

Ich würde gerne als PersUffz / StDstUffz ausgebildet werden und habe bereits eine passende Stelle ab dem 1.3.2016 gefunden. Hatte da angerufen und die war auch noch frei und nicht reserviert o.ä.

Mein Versetzungsgesuch wurde durch Chef und Kdr mit dem Zusatz "nur gegen Ersatz" versehen.
Habe ich eine reelle Chance, dass das PersAmt anders entscheidet? Kann ich ggf. noch eine Stellungnahme zur "Absage" heften, in der ich ein paar Gründe nenne?
Zum Beispiel, dass ich meine Wohnung nicht kündigen bzw den Wohnort aufgeben möchte und nun eine zusätzliche Wohnung nehmen müsste (ich bin KEIN trennungsgeldempfänger), dass die neue Einheit 15 Minuten entfernt wäre(spare verdammt viel Geld), dass es meine Wunschverwendung ist (das wichtigste), dass ich es später mit Weiterbildungen einfacher habe, da ich bereits im Persbereich tätig war und NICHTS mit Material oder Lager machen möchte.
Ich habe extra die ZAW zum Bürokaufmann gewählt und nicht den Speditionskaufmann, weil ich so wenig wie möglich in diese Richtung wollte.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen würdet.

MkG,
Sascha

( Mein PersFw ist momentan nicht da und ich möchte schon mal alles vorbereiten, damit es direkt schneller geht. )
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Ralf am 08. Februar 2016, 08:02:30
Die von dir vorgebrachten Gründe sind zwar verständlich, werden jedoch nicht die Entscheidung des BAPersBw beeinflussen, da sie keine dienstlichen Gründe berühren oder eine besondere persönliche Härte darstellen. Von daher bringt es auch nichts, hier noch ein Schreiben nachzuschieben.
Sollte das BAPersBw keinen Ersatz für deinen derzeitigen DP haben, wirst du wohl eine Absage rechnen müssen.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: OSG Oschi am 08. Februar 2016, 08:03:32
Die Gründe die du da aufführst sind alle nur zu deinem Wohl. Eine Versetzung muss aber auch im Interesse des Dienstherrn sein....daher eher schwierig.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 08:17:27
Ihr habt natürlich Recht, aber gibt es da nichts, dass meine Situation verbessern könnte? Habe schon selbstständig bei einigen Standorten angerufen und die PersFw nach Tauschpartnern gefragt, aber Fehlanzeige. Es werden tattäglich neue Soldaten eingestellt und MatBew ist keine Mangelverwendung. Momentan sind eh mehr Soldaten in der TE als in der Stan vorgesehen und das wir zu viel zu tun hätten, kann ich nicht sagen. Einer kommt sogar nocht...
Könnte man meinen Posten nicht erstmal frei lassen und einen neuen einstellen? Ich bin ja auch noch nicht ausgebildet und wir sind momentan eh mehr als aufgeführt.

Wenn ich darüber nachdenke, dass ich noch 7 Jahre habe und die in der S4-Schiene verbringen muss, bekomme ich Bauchschmerzen.  :'(  :'(

Ein zufriedener "Mitarbeiter" ist oftmals ja auch ein besserer Mitarbeiter.  8) ;D

Ich hatte während der ZAW bereits einen Antrag geschrieben und bei irgendeinem Abschnitt hätte ich eine Stellungnahme schreiben können, aber ich weiß nicht mehr, ob das nach dem Vermerk "Nur gegen Ersatz" war oder als das ganze vom PersAmt abgeschlossen wurde.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: KlausP am 08. Februar 2016, 08:31:56
Welche ZAW haben Sie bekommen?
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Ralf am 08. Februar 2016, 08:35:43
ZitatKönnte man meinen Posten nicht erstmal frei lassen und einen neuen einstellen?
Ja, könnte man, aber das hat ja dein Chef verneint.

ZitatEin zufriedener "Mitarbeiter" ist oftmals ja auch ein besserer Mitarbeiter.
Wenn es ausschließlich danach gehen würde, dann wäre ja die Entscheidung über Versetzungsanträge eine Ermessensreduzierung auf Null und somit immer stattzugeben. Dein Argument kann aber nicht ziehen, weil du dein Gehalt bekommst, auch wenn du unzufrieden bist und der Dienstherr hierfür adäquate Leistung erwarten kann.

@KlausP:
ZitatIch habe extra die ZAW zum Bürokaufmann gewählt
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: OSG Oschi am 08. Februar 2016, 08:38:53
Ich da eher schwarz. Kein dienstl. Interesse, kein Härtefall etc.

Auch wenn man das nicht hören will, aber du hast für etwas unterschrieben was du nicht wolltest.... Die Suppe musst du jetzt selbst auslöffeln.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: KlausP am 08. Februar 2016, 08:40:53
Okay, auch beim zweiten Lesen nicht gerafft. Ich werd alt ...  ::)
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Andi8111 am 08. Februar 2016, 09:10:32
Zitat von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 08:17:27
Ein zufriedener "Mitarbeiter" ist oftmals ja auch ein besserer Mitarbeiter.  8) ;D

Stimmt, aber ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass viele junge Kameraden denken, die Bundeswehr sei ein Selbstbedienungsladen.
Versetzungsgesuche, weil einem die Kaserne nicht nah genug an der Freundin ist, oder weil das Freizeitangebot nicht passt.
ZAWs abbrechen, weils nicht so dolle ist, wie man sich vorgestellt hat. Hin und her Bewerbung, während man noch in Lehrgängen steckt und dann mimosenartig rumzujammern, weil das BAPers da nicht mitspielt. Das ewige Gezeter, dass man auf dem DP "nichts zu tun hat" oder nur "rumsitzt".

Was haben Sie sich denn gedacht, bevor Sie das unterschrieben haben?
Ihr Glück ist es tatsächlich, dass Sie Bürokaufmann gelernt haben... Eventuell wird wieder irgendein Perser einknicken, weil dem Soldaten sein Posten nicht gut genug ist...

Viel Erfolg!
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: wolverine am 08. Februar 2016, 09:14:51
Wenn man sich die Beitragshistorie anguckt, war schon vor vier Jahren der heimatnahe Standort ziemlich wichtig und irgendwie bekam man schon damals den Eindruck, dass eine Laufbahn und Verwendung gewählt wurde, die man nicht wirklich wollte.
Es wurde auch hier darauf hingewiesen und wie üblich abgetan. Hinzu kommt noch, dass fast zwei Jahre Vordienstzeit vorhanden waren und das "Spiel" eigentlich bekannt sein sollte.  :-\

Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: KlausP am 08. Februar 2016, 09:20:08
ZitatIch habe extra die ZAW zum Bürokaufmann gewählt und nicht den Speditionskaufmann, weil ich so wenig wie möglich in diese Richtung wollte.

Wissen Sie was? Ich nenne sowas Vorsatz und von mir aus können Sie auf dem Diensposten versauern.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 09:39:10
Zitat von: KlausP am 08. Februar 2016, 09:20:08
ZitatIch habe extra die ZAW zum Bürokaufmann gewählt und nicht den Speditionskaufmann, weil ich so wenig wie möglich in diese Richtung wollte.

Wissen Sie was? Ich nenne sowas Vorsatz und von mir aus können Sie auf dem Diensposten versauern.

Kann ich nicht nachvollziehen, aber sei es drum.

Zitat von: wolverine am 08. Februar 2016, 09:14:51
Wenn man sich die Beitragshistorie anguckt, war schon vor vier Jahren der heimatnahe Standort ziemlich wichtig und irgendwie bekam man schon damals den Eindruck, dass eine Laufbahn und Verwendung gewählt wurde, die man nicht wirklich wollte.
Es wurde auch hier darauf hingewiesen und wie üblich abgetan. Hinzu kommt noch, dass fast zwei Jahre Vordienstzeit vorhanden waren und das "Spiel" eigentlich bekannt sein sollte.  :-\



Ich habe einen Fehler gemacht und das gebe ich auch offen zu. Durch die 2 Jahre Vordienstzeit wusste ich aber auch, dass ich unbedingt wieder zur Bundeswehr möchte. Nur halt nicht um jeden Preis, das weiß ich jetzt.
Mittlerweile ist die Verwendung aber vorrangig. Natürlich habe ich mit dem PersFw nach Stellen geschaut, die in meiner Nähe sind, aber als mir während meiner ZAW gesagt wurde, dass Bedarf im GeZi besteht (beim ZAW Standort), habe ich da auch sofort mein Interesse geäußert, obwohl das 100km weiter weg ist als die Stammeinheit.

Was einige hier nicht verstehen: Ich weiß, dass es MEIN (!!) Fehler war, ABER man lebt nur einmal und sollte man dann nicht versuchen das beste daraus zu machen?

Zitat von: Andi8111 am 08. Februar 2016, 09:10:32
Zitat von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 08:17:27
Ein zufriedener "Mitarbeiter" ist oftmals ja auch ein besserer Mitarbeiter.  8) ;D

Stimmt, aber ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass viele junge Kameraden denken, die Bundeswehr sei ein Selbstbedienungsladen.
Versetzungsgesuche, weil einem die Kaserne nicht nah genug an der Freundin ist, oder weil das Freizeitangebot nicht passt.
ZAWs abbrechen, weils nicht so dolle ist, wie man sich vorgestellt hat. Hin und her Bewerbung, während man noch in Lehrgängen steckt und dann mimosenartig rumzujammern, weil das BAPers da nicht mitspielt. Das ewige Gezeter, dass man auf dem DP "nichts zu tun hat" oder nur "rumsitzt".

Was haben Sie sich denn gedacht, bevor Sie das unterschrieben haben?
Ihr Glück ist es tatsächlich, dass Sie Bürokaufmann gelernt haben... Eventuell wird wieder irgendein Perser einknicken, weil dem Soldaten sein Posten nicht gut genug ist...

Viel Erfolg!

Was ich mir gedacht habe, bevor ich unterschrieben habe? Ich habe an meine 2 Jahre Vordienstzeit gehabt, wo ich ins GeZi sollte und dann in die Inst kam. Für mich brach die Welt zusammen. Bereits am Folgetag war ich einer der glücklichsten Menschen, weil die Leute Top waren und mir die Arbeit Spaß gemacht hat. Ich hatte gedacht und gehofft, dass die Arbeit in der S4-Schiene mir auch Spaß bringen könnte. Während der ersten 5 Monate vor der ZAW bin ich jeden Tag aufgewacht und war Todesunglücklich. ZAW war spitze, hat mir sehr viel spaß gemacht. Dann ging es wieder in die Stamm und am 2ten Tag war ich bereits wieder unglücklich. Aber soll ich das einfach hinnehmen und 7 Jahre so weiterleben? Nein ! Ich wollte ledeglich eure Hilfe, wie ich ggf. meine Chancen verbessern kann, die sowieso nicht gut sind. Das weiß ich....
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: wolverine am 08. Februar 2016, 10:08:57
Also ich lese Ihre Beiträge anders. Danach rennen Sie seit über vier Jahren Dingen hinterher, die Sie nicht erreichen. Erwachsen klingt das alles nicht. :-\

Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 10:36:11
Zum Teil gebe ich dir recht.
Damals habe ich gerade so meinen Realschulabschluss geschafft, Abi abgebrochen, den Sporttest (und DSA) im Karrierecenter nicht bestanden und war komplett planlos. Als es wieder zur BW ging, habe ich immer 100% gegeben. Uffzlehrgang 1,4; ZAW 2,2; DSA Gold und nun weiß ich, was ich möchte. Ich hoffe, dass es dafür nicht zu spät ist.
Vielleicht wäre es Erwachsen zu dem zu stehen, für das man damals unterschrieben hat, aber ich habe noch 7 Jahre Dienstzeit und kein weiteres Leben, wo ich es dann einfach anders mache und dieses hier eben als versaut hinnehme....
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Ralf am 08. Februar 2016, 10:45:35
Es ist ja auch legitim, einen Versetzungsantrag zu stellen.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: wolverine am 08. Februar 2016, 10:47:29
Und irgendwann muss man mit seinen eigenen Entscheidungen leben.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Andi8111 am 08. Februar 2016, 11:02:22
Aber als Materialbewirtschaftungsunteroffizier kann man doch gut leben. Das hat oft auch mehr mit Bürokram als mit Material zu tun.
Man muss manchmal auch die guten Seiten seiner Tätigkeit sehen.

Im Grunde verstehe ich den Kameraden sehr gut. Ich war damals als SanFw auch unzufrieden. Deswegen habe ich den Dienst quittiert und mein Heil im Studium gesucht. Abgesehen von den ganzen finanziellen Nachteilen bin ich jetzt natürlich zufriedener.

Aber sei es, wie es sei.

Ich wünsche ihm dennoch Glück.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Sascha_S am 08. Februar 2016, 12:46:43
Zitat von: Andi8111 am 08. Februar 2016, 11:02:22
Aber als Materialbewirtschaftungsunteroffizier kann man doch gut leben. Das hat oft auch mehr mit Bürokram als mit Material zu tun.
Man muss manchmal auch die guten Seiten seiner Tätigkeit sehen.

Im Grunde verstehe ich den Kameraden sehr gut. Ich war damals als SanFw auch unzufrieden. Deswegen habe ich den Dienst quittiert und mein Heil im Studium gesucht. Abgesehen von den ganzen finanziellen Nachteilen bin ich jetzt natürlich zufriedener.

Aber sei es, wie es sei.

Ich wünsche ihm dennoch Glück.

Danke !

Stimmt schon. Als MatBew kann man theoretisch gut leben (wenn es einem spaß macht), aber bin ja (vermutlich) nicht ewig bei der Bundeswehr.
Möchte danach in die Richtung Bilanzbuchhalter und da wird eine kaufmännische Ausbildung verlangt und 2 Jahre Berufspraxis. Ich weiß nicht, ob sich die S4-Schiene da anrechnen lässt. Der BFD konnte nur sagen, dass es in der Personalschiene einfacher wird die Zeit anrechnen zu lassen. :)

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe soeben meine Stellungnahme abgegeben und werde es weiter probieren ! :)
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: turbotyp am 08. Februar 2016, 13:11:17
Der Bürokaufmann ist doch nur eine zweijährige Ausbildung. Das reicht mWn nicht für die IHK-Fortbildung Bilanzbuchhalter (evtl. nur über das Hintertürchen einer sechsjährige Berufserfahrung). Da erkundige dich besser nochmal direkt bei der IHK.

Und warum ist die "Personlaschiene" mehr kaufmännisch als die "S4-Schiene"?

Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Andi8111 am 08. Februar 2016, 15:55:13
Das dachte ich mir eben auch... Bilanzbuchhalter geht doch nur mit dreijährigen Berufsausbildungen...
Na, ich hoffe, dass der junge Kamerad nicht auf dem Holzweg baden geht....
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Nakamoto am 08. Februar 2016, 19:53:06
Zumal man für den Bilanzbuchhalter auch gewisse Jahre im Steuerrecht braucht, die man auch nachweisen muss. Die Jahre für das Steuerrecht wirst du weder im Persbereich noch im Matbereich anerkannt bekommen. Und wenn, dann viel Spaß bei der Prüfung.

Da sollte man sich mal besser informieren.


Gesendet von iPad mit Tapatalk
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Remote 2016 am 09. Februar 2016, 08:49:44
Guten Morgen Kameraden,

nachdem ich die Unterhaltung hier ein wenig verfolgen konnte, habe ich mich ein wenig schlau gemacht  ???

Die Zugangsvoraussetzung zum geprüften Bilanzbuchhalter IHK sind folgende (gem. Quelle: http://www.bilanzbuchhalter-weiterbildung.de/bilanzbuchhalter-pruefung):

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK Bilanzbuchhalterprüfung

Zur IHK Bilanzbuchhalter Prüfung wird zugelassen, wer ...
✔eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von 3 Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
✔ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
✔eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

... nachweisen kann.


Sicherlich gibt es bestimmt Institutionen, welche diese Anforderungen s.o. umschiffen und man trotzdem zugelassen wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat er jedenfalls nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen. Diese wird er allerdings, im Laufe seiner BW-Karriere, erlangen sofern er in einem kaufmännischen Bereich eingesetzt wird. Ohne Frage, der Pers-Bereich ist eine kaufmännischer Zweig aber, buchhalterisch gesehen Fachfremd. Der Mat-Bereich dient da schon eher, denn da werden Mat-Zu- und Abgänge entsprechend gebucht und verwaltet.

Mein Vorschlag wäre, wenn der Buchhalter mein ziviles Ziel ist, mich zu bemühen in die ReFü-Schiene zu gelangen. Denn nichts ist näher am Buchhalter als der ReFü.

Sofern ich auch auf dem Holzweg bin, korrigiert mich bitte...

MFG
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: BulleMölders am 09. Februar 2016, 10:29:08
Ich würde weder die Tätigkeit der Buchung von Material Zu- und Abgängen noch die Tätigkeit eines Refü auch nur in entferntester weise mit der Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters oder auch nur eines "einfachen" Buchhalters gleichsetzen.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Sascha_S am 09. Februar 2016, 10:33:20
Ich habe auf der IHK Seite nachgeschaut und da steht beispielsweise, dass man eine sechsjährige Berufspraxis in dem Bereich haben muss. Nicht einfach irgendwo.
Zudem steht die kaufmännische Tätigkeit nach der Ausbildung im Vordergrund und die Voraussetzung wird in der S1 Schiene abgedeckt. So habe ich es verstanden und wurde mir vom BFD bestätigt. Der sagte mir aber auch, dass es am Ende Auslegungssache ist, ich im Persbereich die besten Chancen hätte, dass es angerechnet wird.

Dazu kommt aber natürlich weiterhin, dass ich noch 6-7 Jahre in meiner aktuellen Verwendung arbeiten soll und es einfach nichts für mich ist. Auch, wenn beide die Voraussetzungen abdecken würden, muss man bedenken, dass 6-7 Jahre eine lange Zeit ist und dann lieber etwas, dass einem liegt und spaß macht.

Ich habe meine Entscheidung getroffen und werde am Ball bleiben und weiterhin versuchen die S4-Schiene zu verlassen. Mir ist es "egal", ob es negativ aufgenommen wird, dass ich nicht zu dem Stehe, für das ich mich damals entschieden habe. Es ist mein Leben und versuchen Fehler zu korrigieren halte ich für nicht falsch. Man lebt nur einmal. :)
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Remote 2016 am 09. Februar 2016, 10:39:04
Dann viel Erfolg bei deinem Vorhaben... Kannst ja dann mal zwischendurch bekannt geben wie sich die Sache so entwickelt...

MfG
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: funker07 am 09. Februar 2016, 10:49:02
Zitat von: Sascha_S am 09. Februar 2016, 10:33:20
Zudem steht die kaufmännische Tätigkeit nach der Ausbildung im Vordergrund und die Voraussetzung wird in der S1 Schiene abgedeckt. So habe ich es verstanden und wurde mir vom BFD bestätigt. Der sagte mir aber auch, dass es am Ende Auslegungssache ist, ich im Persbereich die besten Chancen hätte, dass es angerechnet wird.
Dann druck doch mal aus ISOG die Stellenbeschreibung eines S1Uffz aus und leg diese der IHK vor.
Dann hast du zumindest halbwegs Gewissheit, dass das klappen wird, falls(!) du in den S1-Bereich kommen solltest.

Insgesamt würde ich aber kaum Chancen sehen, vom jetzigen Dienstposten weg zu kommen.
Titel: Antw:Stellungnahme zum Versetzungsgesuch
Beitrag von: Cally am 09. Februar 2016, 13:46:23
Ob du die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllst, entscheidet deine jeweilige IHK. Damit ist das ganze nicht nur länderabhängig, sondern auch von der Person die deinen Antrag bearbeitet. Allgemein wird eine kaufmännische Beschäftigung gefordert. Dafür muss man nicht unbedingt im Personalwesen eingesetzt sein. Meiner Meinung nach werden die Anforderungen in der Logistik besser als im Personalwesen erfüllt. Wenn du aber nun tot unglücklich bist, dann versuch dein Glück. Viele Wege führen nach Rom.

Zitat von: BulleMölders am 09. Februar 2016, 10:29:08
Ich würde weder die Tätigkeit der Buchung von Material Zu- und Abgängen noch die Tätigkeit eines Refü auch nur in entferntester weise mit der Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters oder auch nur eines "einfachen" Buchhalters gleichsetzen.


Wenn dem so wäre, würde es in den etlichen Vorbereitungskursen keinen eigenen Bereich Logistik geben.