Guten Abend,
ich wollte fragen ob ich als Reservist (nicht beordert) im Dienstanzug nach Köln zum ACFüKrBw fahren muss/soll/kann, wenn ich dort zwecks Bewerbung zum ResOffz eingeladen wurde?
Vielen Dank für eure Antworten!
Nehmen Sie doch bitte einmal Ihre UTE (Uniformtrageerlaubnis) her und versuchen Sie zu identifizieren, welcher der darauf vorgegebenen Fälle auf einen Besuch beim ACFüKrBw zutrifft ;) ! Sie werden mit Entsetzen feststellen, dass es keiner ist und daher in Zivilbekleidung anreisen!
Ich hatte die Frage für mich auch schonmal gestellt: Tommies Antwort ist die richtige.
Beordert oder nicht ist irrelevant. Relevant ist Dein Status: Bist Du zu dem Zeitpunkt Soldat (in ResDL oder DVag), ist der Dienstanzug der passende. In allen anderen Fällen ist ein ziviler Anzug die bessere Wahl.
Eine Wahl gibt es nicht.
Danke! Hatte ich mir schon gedacht... War mir nur nicht mehr so ganz sicher ob das nicht vielleicht unter (§ 3 Ziff. 6 UnifV) fällt, aber stimmt schon, ist ja keine DVag.
Passt eh gut, dann muss ich nicht wieder Bügeln :P
Zitat von: F_K am 09. Februar 2016, 09:05:04
Eine Wahl gibt es nicht.
Man hat immer die Wahl, manchmal ist sie nur falsch, bzw. muss man mit den entsprechenden Konsequenzen der Entscheidung leben... ;)
@ HG:
Einen Entscheidungsbedarf (eine Wahl) gibt es hier nicht.
Wer das anders sieht, macht halt einen grossen Fehler und disqualifiziert sich im Verfahren.
Zitat von: F_K am 09. Februar 2016, 14:29:11
Wer das anders sieht, macht halt einen grossen Fehler und disqualifiziert sich im Verfahren.
Also hat man doch die Wahl:
- Hingehen mit dem richtigen Anzug und der Chance auf Bestehen – vs. –
- Hingehen in Uniform ohne Berechtigung mit dem Ergebnis der wahrscheinlichen Disqualifikation
;D
Und ja, das hat was von Korinthenkackerei... ;)
Beschäftige Dich halt mal mit Entscheidungstheorie und Verfahren, gerade auch militärisch.
Aber ja, in Deiner Welt habe ich die Wahl, mir in den Fuss zu schiessen.
In meiner sehe ich keinen Entscheidungsgewalt - also keine Wahl.
Zitat von: F_K am 09. Februar 2016, 14:46:54
Aber ja, in Deiner Welt habe ich die Wahl, mir in den Fuss zu schiessen.
In meiner sehe ich keinen Entscheidungsgewalt - also keine Wahl.
Wenn Du die Möglichkeit hast, hast Du natürlich die Wahl, Dir in den Fuß zu schießen. Du wirst es (vermutungsweise) nicht absichtlich tun (ich werde es zumindest nicht), aber natürlich hast Du die Wahl.
Oder anders: Wenn es möglich ist, wird sich auch jemand finden, der es tut... ;)
Ja, die Diskussion ist rein akademisch und bringt dem Fragenden überhaupt nix. Deshalb sollten wir es hierbei auch bewenden lassen.
Zitat von: Jan1902 am 09. Februar 2016, 12:16:20
Danke! Hatte ich mir schon gedacht... War mir nur nicht mehr so ganz sicher ob das nicht vielleicht unter (§ 3 Ziff. 6 UnifV) fällt, aber stimmt schon, ist ja keine DVag.
Passt eh gut, dann muss ich nicht wieder Bügeln :P
Ähm, ich würd da trotzdem im gebügeltem Anzug hinfahren. Kommt gut, so als OA.
Frage ist beantwortet, deshalb dicht!