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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Sicrall2010 am 09. Februar 2016, 13:15:37

Titel: Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Sicrall2010 am 09. Februar 2016, 13:15:37
Guten Kameraden,

ich habe mal eine Frage 8)
Kann gegen eine "Unwahre dienstliche Meldung" zivilrechtlich was unternommen werden?
Der Meldende wurde von der Wehrdisziplinaranwaltschaft darüber belehrt die Wahrheit zu sagen.
In Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus das die dienstliche Meldung nicht den Tatsachen entsprach!
Das Verfahren wurde eingestellt und gegen den Meldenden wird jetzt ermittelt ;D


MkG
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: funker07 am 09. Februar 2016, 13:26:50
Kommt auf den genauen Sachverhalt an. Eine Strafanzeige wegen Verleumdung scheidet vermutlich aus, weil der andere § einschlägiger ist.
Zivile Unterlassungserklärung?
Da fehlen mehr Infos.
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Andi8111 am 09. Februar 2016, 13:27:14
Dann wird strafrechtlich ermittelt, nicht zivilrechtlich...
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: wolverine am 09. Februar 2016, 14:25:54
Ist denn aus der Lüge ein materieller Schaden entstanden?
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Jens79 am 09. Februar 2016, 17:13:20
Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.

Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...

Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?

Das ist doch alles wirres Zeug.
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Sicrall2010 am 09. Februar 2016, 17:15:01
Es ging im um Eingriff in eine Soldatenehe. >:(
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: ulli76 am 09. Februar 2016, 17:18:23
Also deine Frau hat sich mit einem Kameraden betrogen? Oder hat jemand behauptet, dass du was mit der Frau eines Kameraden hast?
Und was willst du damit jetzt zivilrechtlich machen?

Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Getulio am 09. Februar 2016, 18:52:19
Zitat von: Jens79 am 09. Februar 2016, 17:13:20
Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.

Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...

Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?

Es wird ggf. strafrechtlich ermittelt, weil Verstöße gegen das WStG nicht nur disziplinarisch, sondern auch zivil durch den Staatsanwalt verfolgt werden. Allerdings nicht "zivilrechtlich", das ist was anderes.

Demnach ist eine Doppelahndung nach Strafrecht und Disziplinarrecht möglich und alles andere als selten.
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Getulio am 09. Februar 2016, 18:56:25
Zitat von: Sicrall2010 am 09. Februar 2016, 17:15:01
Es ging im um Eingriff in eine Soldatenehe. >:(

Das ist etwas wenig Info, um konkret etwas zu dem Fall zu sagen...
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: KlausP am 09. Februar 2016, 18:59:07
Üblicherweise nennt man das "Einbruch in die Kameradenehe".

Zitat von: ulli76 am 09. Februar 2016, 17:18:23
Also deine Frau hat sich mit einem Kameraden betrogen? ...

Oh, Oh ...  ;)
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Jens79 am 09. Februar 2016, 19:02:14
Zitat von: Getulio am 09. Februar 2016, 18:52:19
Zitat von: Jens79 am 09. Februar 2016, 17:13:20
Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.

Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...

Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?

Es wird ggf. strafrechtlich ermittelt, weil Verstöße gegen das WStG nicht nur disziplinarisch, sondern auch zivil durch den Staatsanwalt verfolgt werden. Allerdings nicht "zivilrechtlich", das ist was anderes.

Demnach ist eine Doppelahndung nach Strafrecht und Disziplinarrecht möglich und alles andere als selten.

wie selten das ist, erleb ich allzu oft bei unseren lieben eigenmächtig abwesenden.....
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: KlausP am 09. Februar 2016, 19:05:48
Zitat... bei unseren lieben eigenmächtig abwesenden.....

Gibt's sowas eigentlich noch in größerem Umfang? Ich hab das letzte diesbezügliche BV im III. Quartal 2010 verfasst und da gab es ja noch GWDL.
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Getulio am 09. Februar 2016, 19:20:42
Das gibt es noch, wenn auch in anderen Konstellationen zu Wehrpflichtzeiten. Z.B. Kameraden, die nicht zum Praktikum im Rahmen ZAW gehen, sondern lieber zuhause bleiben. Oder solche Kandidaten, die, nachdem sie ihr individuelles Karriereziel erreicht haben, keinen Bock mehr haben.

Vorteil ist, dass man heute ohne viel Federlesens entlässt, wenn § 55 (5) noch drin ist, wo man sich früher mit Arresten aufgehalten hat, um keinem zu vermitteln, man käme so um die Wehrdienstzeit herum.
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Getulio am 09. Februar 2016, 19:23:06
@Jens79: Selten ist es auch nach meiner Erfahrung, dass der Staatsanwalt wirklich dreinhaut. Aber abgegeben wird es doch, und grundsätzlich ist die doppelte Sanktion schon vorgesehen.
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Jens79 am 09. Februar 2016, 19:29:17
Mag sein Getulio. Aber das ist ja auch nicht das eigentliche Thema hier. Mir wäre es lieber, wenn der TE mal etwas mehr der traurigen Geschichte preisgeben würde....

Klaus

Es gibt sie noch, wenn auch nicht mehr in großen Zahlen. Bei mir sind´s so 10 im Jahr.
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: KlausP am 09. Februar 2016, 19:33:52
Das ist ja überschaubar, sowas hatte ich zu "Spitzenzeiten" Anfang/Mitte der 90er in der PzGrenKp im Quartal - wenn es gut lief.  ;)
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: Jens79 am 09. Februar 2016, 20:06:00
"Damals" gabs ja noch Soldaten..... :-)
Titel: Antw:Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42
Beitrag von: justice005 am 09. Februar 2016, 20:11:52
Das wirre Gebrabbel des Fragestellers ist auch wieder rekordverdächtig. Mit der schwachen Schilderung kann man gar nichts sagen.

Daher sage ich nur etwas zu der Überschrift und den darin enthaltenen Hinweis auf § 42 WStG. Denn es ist ein schönes Beispiel dafür, dass man Gesetzestexte immer ganz lesen und nicht nach einem halben Satz abbrechen sollte. In diesem Paragraphen heißt es nämlich:

Wer in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Eine schwerwiegende Folge nach § 2 Nr. 3 WStG ist eine Gefahr für

- die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
- die Schlagkraft der Truppe,
- Leib oder Leben eines Menschen oder
- Sachen von bedeutendem Wert.

Davon dürfte wohl kaum etwas betroffen sein.

Im Übrigen steht am Anfang jedes Rechtsstreits zwischen 2 Parteien immer die Frage: Wer will was von wem woraus?

Das einzige, was hier klar ist, sind die beteiligten Personen. Völlig unklar hingegen ist, was der Fragesteller eigentlich im Ergebnis erreichen will.