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Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: StOPfr am 09. Februar 2016, 17:58:01

Titel: hib-Meldungen 73 und 75/2016 vom 9. Februar 2016
Beitrag von: StOPfr am 09. Februar 2016, 17:58:01
Themen heute:

   • Beschaffung von Drohnen für Bundeswehr

   • Mehr Minderjährige in der Bundeswehr

   • Keien Bedenken gegen Mölders-Vereinigung


Beschaffung von Drohnen für Bundeswehr

Verteidigung/Kleine Anfrage - 09.02.2016

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die von der Bundesregierung geplante Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (18/7426) will sie unter anderem wissen, welchen Drohnen-Typ die Regierung als "Überbrückungslösung" bis zur Entwicklung einer europäischen Drohne leasen möchte und nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wird. Zudem will sie über die anfallenden Kosten unterrichtet werden.

Quelle


Mehr Minderjährige in der Bundeswehr

Verteidigung/Antwort - 09.02.2016

Berlin: (hib/AW) Immer mehr Minderjährige beginnen den Freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7459) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7146) hervor. Die Zahl der Soldaten unter 18 Jahren sei von 689 im Jahr 2011 auf 1.515 im Jahr 2015 gestiegen. Dies entspreche einer Steigerung von 4,7 Prozent der freiwillig Wehrdienstleistenden auf 7,2 Prozent. Vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit hätten 281 minderjährige Freiwillige ihren Wehrdienst 2015 beendet, 2011 seien es 159 gewesen. 203 Minderjährige hätten ihren Dienst 2015 nach Ablauf der Probezeit beendet, 2001 seien es zwei gewesen. Zudem hätten 316 volljährige Soldaten, die ihren Wehrdienst als Minderjährige angetreten haben, die Truppe 2015 nach Ablauf der Probezeit verlassen, 2011 seien es zwei gewesen.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Rekrutierung von Soldaten vor Vollendung des 18 Lebensjahr völkerrechtskonform. Minderjährige könnten nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter den Wehrdienst in der Bundeswehr beginnen. Gemäß des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten dürften Minderjährige in den deutschen Streitkräften außerhalb der Ausbildung keine Funktion ausüben, bei der sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, und dürften auch nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen. Der Gebrauch der Waffe sei allein auf die Ausbildung beschränkt und unterliege einer strengen Aufsicht.

Quelle


Keine Bedenken gegen Mölders-Vereinigung

Verteidigung/Antwort - 09.02.2016

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hat keine rechtlichen oder politischen Bedenken gegen die Durchführung des Jahrestreffens der Mölders-Vereinigung e.V. am Standort des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 in der Wilhelm-Frankl-Kaserne in Neuburg an der Donau. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/7458) auf eine Kleine Anfrage (*) (18/7109) der Fraktion Die Linke mit. Der Verein bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik.
Nach Angaben der Bundesregierung erhielt das Taktische Luftwaffengeschwader 74 im Jahr 1973 - damals noch Jagdgeschwader 74 - auf Grundlage des Traditionserlasses der Bundeswehr von 1965 den Beinamen "Mölders". Der Bundestag habe mit seinem Beschluss vom 24. April 1998 die Bundesregierung aufgefordert, Mitglieder der "Legion Condor" der Wehrmacht nicht mehr mit der Benennung von Kasernen, Schiffen oder Geschwadern zu ehren. Unter diesen Beschluss sei auch der Wehrmachtsoffizier Werner Mölders gefallen. Bundesverteidigungsminister Peter Struck habe 2004 entschieden, den Namenszusatz "Mölders" für das Jagdgeschwader 74 und die Bezeichnung "Mölders-Kaserne" in Visselhövede aufzugeben. Der derzeit gültige Traditionserlass regle eindeutig, dass die Bundeswehr keine Tradition zur Wehrmacht begründet. Das Jahrestreffen der Mölders-Vereinigung sei aber keine Feier zu Ehren des ehemaligen Wehrmachtsoffiziers, argumentiert die Bundesregierung.

Quelle

* Die im Text fehlende Quelle wird nachgereicht. (ist eingearbeitet)