Guten Abend.
Ich bin jetzt 35 und möchte ab Oktober zur Bundeswehr (Einplanung usw. schon erhalten aber noch nicht abgeschickt) Für 13 Jahre in die Fachdienstlaufbahn der Fw.
Nun mache ich mir nach der anfänglichen Freude doch starke Sorgen um die Zeit "danach".
Ich werde dann knapp 49 sein mit eimem Elektromeister in der Tasche und wieder Zivilist.
Nimmt mich die GKV dann überhaupt anstandslos auf?
Stimmt es das für die 13 Jahre nur der Mindestsatz für die Rente bezahlt wird? Das wäre ja dann quasi so, als wäre ich 13 Jahre arbeitlos gewesen?
Ich muss auch leider sagen, das ich schon jetzt nicht weiß, was ich nach den 13 Jahren tun soll. Für ein Studium oder eine Weiterbildung zum Techniker wäre ich mit 49 zu zu "alt".
Der Meister ist zwar schon und gut, aber wer weiß wie die Entwicklung in den 13 Jahren voranschreitet?
Mein Umfeld hält das ganze für eine "Schnapsidee" nur um seinen Traum zu leben.
Alles Unsinn..
Wie kann man 35 Jahre alt sein und nichts von der Welt verstehen....
Die Anwartschaftsversicherung schützt vor überhöhten Beiträgen in der privaten Kasse, für die gesetzliche kann man ebenfalls am Ball bleiben; einfach freiwillig mit verminderten Beiträgen Mitglied bleiben.
Die Rentenbeiträge werden in voller Höhe nach dem Ende der Dienstzeit nachversichert! Das ist dann so "als hätten Sie 13 Jahre gearbeitet" und Sie müssen nichtmal eigene Beiträge zusteuern. Und was bedeutet Mindestsatz? Es wird der Satz bezahlt, nachdem Sie verdient haben.
(Wie bei jedem anderen rentenversicherten Beschäftigten)
Schnapsidee hin oder her. Mit einem Meister kann man sicher danach auch irgendwo arbeiten. Aber vielleicht werden Sie ja Berufssoldat, wenn es Ihr "Traum" ist.
BS wird ohne Vordienstzeit nix mehr da er die 33 Jahre nicht voll kriegt. Außer die maximale Dienstzeit steigert sich. Man könnte aber evtl noch Weiterverpflichte. Aber man kann auch mit 48 noch studieren oder sich fortbilden. Da wird sich dann auch was finden. Was ist denn die Alternative. Meisterschule selber zahlen und neben dem Beruf Abends an 3'Tagen in der Woche in der Schule zu hocken und dann auch keine Beschäftigungsgarantie zu haben? Da ist die 13 Jahre Sicherheit doch die bessere Alternative. Find ich. Muss man aber nicht so sehen. Der Verdienst ist ja auch nicht so schlecht.
Also nach Schnapsidee klingt das nicht und ich glaube wenn es dein Traum ist zu dienen, dann beißt du dir in 10 Jahren in den Arsch wenn du es nicht gemacht hast.
Was hier immer wieder behauptet wird, so aber nicht richtig ist:
Die GKV sind Stand heute dazu verpflichtet jemanden aufzunehmen! Auch ohne Anwartschaft. Ich selbst bin mein Beispiel.
Die Infos diesbezüglich, die hier immer verbreitet werden sind seid über acht Jahren überholt.
Die Anwartschaft ist für jemanden, der nach dem Dienst wieder in eine GKV will völlig nutzlos. Sie hilft ausschließlich bei der Absicht wieder einer PKV beizutreten.
Wer sich eine Anwartschaft aufreden lässt, später aber einer GKV beitritt, der hat jahrelang umsonst gezahlt.
Das Beispiel dafür wäre meine Freundin. Die ärgert sich heute noch grün und blau.
Natürlich sollte man nichts desto trotz regelmäßig Änderungen hierzu im Auge behalten.
Schließlich kann das ganze umgekehrt auch wieder stattfinden.
ZitatBS wird ohne Vordienstzeit nix mehr da er die 33 Jahre nicht voll kriegt.
Kannst du das bitte mal erklären? Ich steh da mit den 33 Jahren auf dem Schlauch.
Danke KlausP, das wollte ich auch grad fragen. Und ich dachte, ich kenne mich im Laufbahn- und Statusrecht gut aus.
Zitat von: Jay-C am 10. Februar 2016, 19:46:03
Was hier immer wieder behauptet wird, so aber nicht richtig ist:
Ich habe doch geschrieben, Anwartschaft für die PRIVATE KASSE.
Natürlich muss einen die GKV wieder aufnehmen, wenn man nach dem Wehrdienst in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt.
Weiß man das?
Die GKV muss einen ferne bei Bezug von Ersatzleistungen aufnehmen.
Was, wenn man sich selbständig macht? Dann in eine teure PKV? Nein, lieber auf Nummer sicher gehen. Vor allem, wenn man Familie hat, fährt man mit der freiwilligen gesetzlichen auf jeden Fall günstiger.
Mir hat das mein KB im KC so erklärt, dass man erst nach 33 Jahren Dienstzeit Pensionsansprüche erwirbt. Also, so sagte er mir ist ab 33 Jahren der Zug für BS abgefahren denn bis 65 sinds ja dann nur noch 32 Jahre, ergo kein BS weil keine Chance auf Pensionsanspruch.
Ich habe das jetzt mal einfach so unhinterfragt übernommen, sehe aber schon, dass es wohl nicht so ganz einem Realitätsabgleich standhält.
Oder kann man beim Einstieg mit sagen wir mal 35 noch mit einem erfolgreichen BS-Antrag rechnen?
Und wann gehen Feldwebel in Pension? Bis vor kurzem noch mit 53! Das ganze wurde in den letzten Jahren sukzessive auf 55 (?) erhöht. Dann würde ja kein einziger Feldwebel, der mit Mitte 20 eingestellt wird, Chancen auf BS haben. Da wurde wohl ein bisschen was durcheinander geworfen. Daher immer aufpassen, wenn man Hörensagen wiedergibt. ;)
ZitatMir hat das mein KB im KC so erklärt, dass man erst nach 33 Jahren Dienstzeit Pensionsansprüche erwirbt.
Dann hat er es entweder falsch erklärt oder du hast es falsch verstanden.
33 Dienstjahre braucht man (bin mir bei der Zahl nicht sicher und hab jetzt auch keine Lust, das nachzurechen ;)) um den
vollen Pensionsanspruch zu erwerben. Geregelt ist das in § 26 SVG. Tritt jemand später in die Bundeswehr ein, wird BS und würde weniger Ruhegehalt als den Höchstsatz von 71,75 % bekommen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts nach § 26a SVG beantragen. Damit werden ihm Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 1 %-Punkt je Versicherungsjahr (gegenüber 1,79375 %-Punkten je Dienstjahr) angerechnet - das Ganze jetzt vereinfacht ausgedrückt. Ich hab das nämlich 2006 bei meiner Versetzung in den Ruhestand durchexerziert. Ich komme ja nur auf 15 Jahre und 9 Monate Bundeswehr-Dienstzeit.
Zitat von: Andi8111 am 10. Februar 2016, 20:40:40
Zitat von: Jay-C am 10. Februar 2016, 19:46:03
Was hier immer wieder behauptet wird, so aber nicht richtig ist:
Ich habe doch geschrieben, Anwartschaft für die PRIVATE KASSE.
Natürlich muss einen die GKV wieder aufnehmen, wenn man nach dem Wehrdienst in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt.
Weiß man das?
Die GKV muss einen ferne bei Bezug von Ersatzleistungen aufnehmen.
Was, wenn man sich selbständig macht? Dann in eine teure PKV? Nein, lieber auf Nummer sicher gehen. Vor allem, wenn man Familie hat, fährt man mit der freiwilligen gesetzlichen auf jeden Fall günstiger.
Jap, mein Fehler, sorry :)
Bist du nicht gleich als BS übernommen worden? Oder erst SaZ und dann BS?
Zitat von: Schnolle am 10. Februar 2016, 22:49:29
Bist du nicht gleich als BS übernommen worden? Oder erst SaZ und dann BS?
Wer? Ich? Erst als SaZ 2 (mit Wirkung vom 16.01.91) und dann zum BS (am 23.12.92). Die 2 Jahre SaZ und die paar Monate vor der Übernahme zum SaZ wurden aber als ruhegehaltfähig anerkannt.
Zitat von: Schnolle am 10. Februar 2016, 22:01:38
Mir hat das mein KB im KC so erklärt, dass man erst nach 33 Jahren Dienstzeit Pensionsansprüche erwirbt. Also, so sagte er mir ist ab 33 Jahren der Zug für BS abgefahren denn bis 65 sinds ja dann nur noch 32 Jahre, ergo kein BS weil keine Chance auf Pensionsanspruch.
Wenn dem so wäre, dürfte man keine OA OffzMilFD ab 33 Jahren mehr zulassen, die noch SaZ sind. Ich gehe schwer davon aus, dass es die von KlausP aufgeführte Rechnung ist und/oder der KB sowas von wenig Ahnung hatte. ::)
Zitat von: Schnolle am 10. Februar 2016, 19:44:18BS wird ohne Vordienstzeit nix mehr da er die 33 Jahre nicht voll kriegt. Außer die maximale Dienstzeit steigert sich. Man könnte aber evtl noch Weiterverpflichte.
Eindeutiger hätten Sie uns nicht zeigen können, dass Sie von dem Thema keine Ahnung haben :D ! Richtig ist, dass eine Weiterverpflichtung bis zu insgesamt 25 Jahren möglich ist! Jetzt wissen wir zwar nicht, welche Vordienstzeiten der TE mitbringt, aber wenn er als Ungedienter mit 35 Jahren einsteigt, könnte er sich (theoretisch) bis zum (ca.) 60. Lebensjahr als Soldat verpflichten. Das wäre auch möglich, wenn er z. B. UmP wäre und der "normale" BS als UmP mit 55 Jahren in Pension geht!
Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Anrechnung von Vordienstzeiten von bis zu 5 Jahren (Ausbildung, Berufspraxis, etc.). Dann gibt es die Möglichkeit, sich Einsatztage doppelt anrechnen zu lassen ...
Ach ja, wer seine 8aktuell) 71,75 % nicht erreicht, der geht halt dann mit einer geringeren Pension in den Ruhestand, aber dass er deswegen kein BS werden kann, weil er die maximale Pension nicht erreichen kann, ist aus der Luft gegriffen und trifft nicht zu!