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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Snooky am 17. Februar 2016, 14:52:14

Titel: Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: Snooky am 17. Februar 2016, 14:52:14
Guten Tag,
Ich habe die Hoffnung hier jemanden zu finden, der eine Ahnung hat, wie ich mich verhalten kann. & zwar geht es darum:
Momentan bin ich in Elternzeit & werde nach meiner Elternzeit nach Unna versetzt mit der Begründung, dass meine Stelle in der Zeit nach besetzt wurde & ich nun ab Mitte Juni in Unna stationiert bin. Nun habe ich schon alles geregelt zwecks Kindergarten, Wohnung etc. Mein Partner & ich haben letztes Jahr einen 3 Jahresvertrag unterschrieben. Dort steht auch das keine Partei ein recht auf ordentliche Kündigung hat. So..
Wir hatten damals mit dem Vermieter gesprochen, dass wir uns, im Fall der Fälle, um Nachmieter kümmern. Was wir auch getan haben, ich weiß, dass mein Vermieter nicht alle Nachmieter akzeptieren muss. Wir haben vier potenzielle Nachmieter, die dieses Haus anmieten möchten. Wir stehen mit den Leuten in Kontakt. Und mir wurde gerade gesagt, dass sie dem Vermieter auf die Füße treten musste, um eine Selbstauskunft zugeschickt zu bekommen. Er hat mir heute morgen eine E-Mail geschickt, dass die Nachmieter nicht ergiebig sind. Bedeutet für mich, dass er all diese Nachmieter nicht akzeptiert anscheinend. Dabei hat er sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, diese kennen zu lernen. Gibt es da eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag raus zu kommen?
Anscheinend möchte der Mann uns Steine in den Weg legen & das möchte ich mir so nicht bieten lassen, da wir uns echt bemühen geeignete Nachmieter zu finden. Mein Partner wird ebenfalls versetzt.

Ich hoffe auf hilfreiche Kommentare!

Vielen lieben Dank.

Snooky
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: KlausP am 17. Februar 2016, 15:01:01
ZitatDort steht auch das keine Partei ein recht auf ordentliche Kündigung hat. ...

So eine Klausel wäre mMn unwirksam, dann dürften Sie ja niemals kündigen. Sie meinen sicherlich ein Sonderkündigungsrecht oder ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Haben Sie schon mal beim örtlichen Mieterverein angefragt?
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: Remote 2016 am 17. Februar 2016, 15:06:57
@KlausP -> war schneller...

ansonsten... (falls vorhanden...) Rechtschutzversicherung nutzen... Mietvertrag einpacken zum Anwalt gehen beraten lassen und entsprechend handeln...

so würde ich es machen...

das Recht auf außerordentliche Kündigung hat man "fast" immer, schon deshalb, weil sich die private/berufliche Situation erheblich ändert... 
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: Snooky am 17. Februar 2016, 15:12:53
Das ist dann wohl mein nächster Schritt.
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: F_K am 17. Februar 2016, 15:16:02
Zeit Mietverträge sind schon möglich.
Steht die Geschichte mit Nachmietern im Vertrag?
Wer unterschreibt sowas, wenn beide (!) Mieter versetzt werden?
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: HerrZog am 17. Februar 2016, 15:26:59
Zitat von: KlausP am 17. Februar 2016, 15:01:01
ZitatDort steht auch das keine Partei ein recht auf ordentliche Kündigung hat. ...

So eine Klausel wäre mMn unwirksam, dann dürften Sie ja niemals kündigen.

Das bezieht sich wohl auf die ersten 3 Jahre. So eine Klausel ist mir selbst bekannt, allerdings folgte daraufhin auch die Möglichkeit, bei beruflicher Versetzung trotzdem kündigen zu können. Wäre natürlich ein Unding, wenn der Vermieter das in diesem Fall nicht zulässt
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: jochenschweisser am 17. Februar 2016, 15:54:41
Ansatz meinerseits: Wohnung untervermieten. Wenn der Vermieter zustimmt, kein Problem. Wenn er die Untervermietung grundlos ablehnt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten.
Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Die entsprechenden Schlagworte führen sie aber zu den entsprechenden Paragraphen im BGB ;)
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: Ralf am 17. Februar 2016, 16:04:54
Aus der Umzugsfibel für Soldaten:
Zitat8.1.1 Kündigungsfrist
Ist im Mietvertrag keine kürzere Frist vereinbart worden, gilt für die Kündigung durch den Mieter
die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573 c BGB. Danach ist bei einem Mietverhältnis über
Wohnraum die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des
übernächsten Monats zulässig (sog. 3-Monatsfrist). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Das frühere Sonderkündigungsrecht für Soldaten und Beamte (Kündigung der Wohnung unabhängig
von der Nutzungsdauer mit einer Frist von 3 Monaten zum frühestmöglichen Termin) ist
mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes zum 1. September 2001 entfallen und gilt
ausnahmsweise noch für Verträge mit längerer Kündigungsfrist, die vor diesem Zeitpunkt eingegangen
wurden. Nach dem 1. September geschlossene Zeitmietverträge enden zu dem vertraglich
vereinbarten Termin.
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: Snooky am 17. Februar 2016, 16:32:36
Zitat von: F_K am 17. Februar 2016, 15:16:02
Zeit Mietverträge sind schon möglich.
Steht die Geschichte mit Nachmietern im Vertrag?
Wer unterschreibt sowas, wenn beide (!) Mieter versetzt werden?

Wahrscheinlich weil wir es da noch nicht wussten, dass wir versetzt werden! ;-)
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: F_K am 17. Februar 2016, 16:38:23
Stellen wir fest:
- Zeitmietverträge sind rechtlich zulässig.
- Als Soldat ist das keine gute Option.
- Verträge sind zu erfüllen.

Unter Vermietung kann eine Option sein, birgt aber rechtliche Risiken.
Ggf. ist anwaltliche Hilfe notwendig (gerade wenn man selber zu solchen Lösungen neigt ...).
Titel: Antw:Versetzung-Kündigung der alten Wohnung
Beitrag von: Snooky am 17. Februar 2016, 16:46:16
Das wird mir so auch nicht mehr passieren. Einen Termin beim Anwalt habe ich heute vereinbart. Ich danke für die zahlreiche Auskunft.