Servus Kameraden,
bei mir in der Kaserne läuft seit einiger Zeit ein OG mit einem Rucksack rum auf dem hinten ein Patch einer polnischen Flagge ist. Er trägt diesen auch außerhalb der Kaserne wenn er Uniform trägt. Meine Frage, ist das legitim? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist will ihn aber auch nicht darauf ansprechen ohne Beweis zu haben, dass er die Flagge nicht tragen darf. Ich konnte bis jetzt in keiner Vorschrift etwas zu dem Thema finden. Kann mir einer von euch weiterhelfen?
Mfg Tschor
Ich würde vielleicht nicht danach suchen ob es erlaubt ist nicht-deutsche Flaggen zu tragen, sondern was die Vorschrift allgemein zur Gestaltung des Anzugs sagt.
Ich hab zwar keinen Paragraphen parat, aber ich weiß aus der Vergangenheit, dass es sich per Befehl abstellen lässt (weil selbst mitgekriegt).
Handelte sich zwar nicht um polnische, sondern russische Flaggen/Abzeichen, aber dürfte aufs gleiche rauskommen.