Hallo Zusammen,
besteht vor dem Hintergrund eines Verwendungswechsels die geforderte Voraussetzung eine zivilberufliche Ausbildung/ZAW im IT-Bereich zu haben, um den Lehrgang IT-AdminFw und die zugehörige ATN zu erhalten oder kann man als Verwendungsfremder auch auf den Lehrgang geschickt werden bzw. gibt es realistische Chancen diesen dann auch erfolgreich abzuschließen?
Danke im Voraus
Natürlich gilt dort die Forderung der entsprechenden Ausbildung.
Hast Du überhaupt die Eignung?
Die Eignung für explizit diese Verwendung wurde bisher nicht getestet.
Ich möchte ganz unverbindlich mal abklopfen welche möglichen anderen Verwendungen es gäbe und welche Voraussetzungen benötigt werden.
Status? Laufbahn? Dienstzeit? Dienstliches Interesse?
Wenn von einem Verwendungswechsel die Rede ist, kann man davon ausgehen dass die Person um die es geht, sich schon in besagter Laufbahn befindet, ansonsten wäre von einem Laufbahnwechsel gesprochen worden.
Von einem dienstlichen Interesse ist aufgrund der aktuellen Mangelsituation in besagten Bereich auszugehen.
Ich bin mittlerweile auch fündig geworden, es ist möglich ohne zivilberufliche Ausbildung in diesem Bereich die ATN zu erwerben.
Voraussetzung dafür sind diverse vorgeschobene Lehrgänge und von Ihnen oben richtig formuliert, ein IT-Eignungstest.
Der ITAdmin-Fw ist ja auch keine Einstellungsverwendung, sondern eine Folgeverwendung. Für diese ATN selbst braucht man keine ZAW, aber für die dazugehörigen verwendungssteuernden. Hat man die, braucht man auch keine ZAW.
Grundsätzliche Teilnahmevoraussetzungen:
ZitatLT sind FeldwebelBootsmänneranwärter des AllgFachDst aus allen MilOrgBer der Bundeswehr, die auf Dienstposten im
Bereich der IT-Adminitstration eingesetzt werden. Ein ziviler Berufsabschluss als: - Fachinformatiker/Fachinformatikerin
Fachrichtung Anwendungsentwicklung, - Fachinformatiker/Fachinformatikerin Fachrichtung Systemintegration, -
IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin, - Fachinformatikkaufmann/Fachinformatikkaufrau, -
IT-Systemkaufmann/IT-Systemkauffrau. Ein Berufsabschluss nach dem "Seiteneinsteigerkatalog/Katalog der verwertbaren
Berufsabschlüsse", der nicht vollständig die fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildungsklassen/Fachtätigkeiten abdeckt
und der erfolgreiche Abschluss des Fachlehrgangs: "Grundlagen Informations- und
Telekommunikationstechnikfeldwebel/Unteroffiziere Streitkräfte AK: Systemelektroniker" (Gdlg ITFw/Uffz SK AK:
Systemelektroniker) oder, "Grundlagen Informations- und Telekommunikationstechnikfeldwebel/Unteroffiziere Streitkräfte
AK: IT- Systemelektroniker Marine" (Gdlg ITFw/Uffz SK AK IT-Systemelektroniker Marine) oder, Grundlagen Informationsund
Telekommunikationstechnikfeldwebel/Unteroffiziere Streitkräfte AK: Fachinformatiker" (Gdlg ITFw/Uffz SK AK Fachinfo).
Lieber Botman,
alleine ein Mangel begründet kein dienstliches Interesse - Du hast da offensichtlich viel nicht verstanden.
Danke Ralf, endlich mal etwas inhaltlich hilfreiches.
Habe diesen Auszug auch schon gefunden gehabt.
ZitatEin Berufsabschluss nach dem "Seiteneinsteigerkatalog/Katalog der verwertbaren
Berufsabschlüsse", der nicht vollständig die fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildungsklassen/Fachtätigkeiten abdeckt
und der erfolgreiche Abschluss des Fachlehrgangs: "Grundlagen Informations- und
Telekommunikationstechnikfeldwebel/Unteroffiziere Streitkräfte AK: Systemelektroniker" (Gdlg ITFw/Uffz SK AK:
Systemelektroniker) oder, "Grundlagen Informations- und Telekommunikationstechnikfeldwebel/Unteroffiziere Streitkräfte
AK: IT- Systemelektroniker Marine" (Gdlg ITFw/Uffz SK AK IT-Systemelektroniker Marine) oder, Grundlagen Informationsund
Telekommunikationstechnikfeldwebel/Unteroffiziere Streitkräfte AK: Fachinformatiker" (Gdlg ITFw/Uffz SK AK Fachinfo).
Habe das nun so verstanden bzw. aus den jeweiligen Lehrgangsvoraussetzungen entnommen, dass ohne zivilberufliche Ausbildung zuerst ein 1-tägiger IT-Eignungstest folgt, dann "Gdlg IT Fw/Uffz SK AK: Gdlg DV" gefolgt von "Gdlg ITFw/Uffz SK AK: FachInfo oder Systemelektroniker" und dies dann die Voraussetzungen für den AdminFw sind, somit hätte man den Zweig ohne ZAW erreicht.
Oder irre ich mich da irgendwo?
F_K, Ihre Kommentare sind immer sehr hilfreich und nützlich.
Wie Sie oben bereits lesen konnten, möchte ich ganz unverbindlich die möglichen Optionen aufzeigen.
Hier ist noch keinesfalls von einem Versetzungsgesuch oder Ähnlichem die Rede, daher wird die Frage des dienstlichem Interesses dann an anderer Stelle geklärt werden.
Wie willst Du einem IT Test bestehen, wenn Du schon zwei Personen und ein Vorschriften Zitat nicht verstehst?
Edit:
Zitat von: Botman am 23. Februar 2016, 15:02:04
Habe das nun so verstanden bzw. aus den jeweiligen Lehrgangsvoraussetzungen entnommen, dass ohne zivilberufliche Ausbildung in diesem Bereich (eine kaufmännische z.B. ist vorhanden) zuerst ein 1-tägiger IT-Eignungstest folgt, dann "Gdlg IT Fw/Uffz SK AK: Gdlg DV" gefolgt von "Gdlg ITFw/Uffz SK AK: FachInfo oder Systemelektroniker" und dies dann die Voraussetzungen für den AdminFw sind, somit hätte man den Zweig ohne ZAW erreicht.
Oder irre ich mich da irgendwo?
Ergänzung: Am besten ist das Zitat von Botman "ich persönlich würde keine Stelle annehmen, die ich nicht will ....".
Ach Botman: Ist die Ausbildung nicht für IT verwertbar, so ist die Ausbildung nicht von Belang. Steht auch so im Zitat.
Wer sagt denn eigentlich, dass es dabei um mich geht? ;)
Das lese ich auch so. Kommt halt auf den Eingangsberuf an, den man hat.
Zitatder nicht vollständig die fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildungsklassen/Fachtätigkeiten abdeckt
Ist somit sicherlich eine Einzelfallprüfung.
Wobei ein Einzelhandelskaufmann z. B. sicherlich keine notwendigen Fähigkeiten für IT Berufe mitbringt.
Gegenbeispiel wäre dann ein IT Kaufmann, der in die Technik möchte.
Entscheidend ist der letzte Beitrag von Ralf...
Grundsätzlich geht es ... es wird aber im Einzelfall geprüft...
Erster "Abholpunkt" ist der IT-Eignungstest... schafft er diesen... kann es weiter gehen... wenn nicht... dann nicht...
IT-Eignungstest:
Der Informations- und Telekommunikationstechnik Eignungstest stellt die Eignung für eine Tätigkeit im Bereich der IT fest.
Die Eignungsfeststellung ist Voraussetzung für eine Verwendung im Bereich der IT.
Durch den IT-Eignungstest erfolgt eine Einstufung für die Verwendungseignung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik.
Insgesamt können drei Eignungsstufen auf der Grundlage der erreichten Punktzahlen festgelegt werden.
... Und um als Soldat diesen Test machen zu können, wird der " Freund" wohl aus der Unverbindlichkeit herauskommen müssen.