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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Daze1988 am 25. Februar 2016, 16:10:58

Titel: EU Arbeitszeitrichtlinie und 72Std-Übung
Beitrag von: Daze1988 am 25. Februar 2016, 16:10:58
Hallo an alle Mitstreiter,
wie im Betreff schon zu erkennen beschäftigt mich das Thema EUAZR.
Die Kompanie plant eine 72-Stunden-Übung (durchgehend versteht sich). Da die neue Richtlinie allerdings nach 13 Stunden Dienst 11 Stunden Pause vorsieht und die Übung weder einsatzvorbereitend ist, noch zum Erwerb einer ATN o.ä. dient erschließt sich für mich auch kein Grund, weshalb man die Richtlinie getrost ignorieren können sollte.
Belehrt mich bitte eines Besseren falls ich mit meinem Gedankengang unrecht habe.
Beste Grüße
Titel: Antw:EU Arbeitszeitrichtlinie und 72Std-Übung
Beitrag von: Jens79 am 25. Februar 2016, 16:18:18
Dazu gibt's hier im Forum bereits ein eigenes Thema: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54798.0

Des weiteren gibt es im Intranet ein eigenes Forum, in dem nichts anderes besprochen wird wie die SAZV.
Titel: Antw:EU Arbeitszeitrichtlinie und 72Std-Übung
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2016, 16:19:03
Nur weil eine Übung durchgehend ist, bedeutet dies nicht, das die jeweiligen Soldat nicht ruhen könnten.
Titel: Antw:EU Arbeitszeitrichtlinie und 72Std-Übung
Beitrag von: Daze1988 am 25. Februar 2016, 16:22:15
Ist mir klar, aber es werden definitiv keine 11 Stunden-man kennt ja solche Übungen ;)
Titel: Antw:EU Arbeitszeitrichtlinie und 72Std-Übung
Beitrag von: Jens79 am 25. Februar 2016, 16:28:16
Der Chef kann getrost auf die 13/11 Stunden Regel verzichten. Wenn er es für nötig hält länger als 13 Stunden Dienst zu machen um ein Ausbildungsziel zu erreichen darf er dieses anordnen.

Zum Glück ist es noch nicht soweit, dass sich das dem einzelnen Soldaten erschließen muss.
Titel: Antw:EU Arbeitszeitrichtlinie und 72Std-Übung
Beitrag von: Ralf am 25. Februar 2016, 17:49:45
Da es an anderer Stelle weiter geht, schließe ich hier.