Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die angemessene Bekleidung für die Eignungsfeststellung Laufbahn Offz (ACFüKrBw). Da ich während des Prüfungszeitraumes eine RDL (beordert) ableiste, gelten die Bedingungen der UTE in meinem Fall ja nicht, da ich für den Zeitraum der RDL in ein aktives Wehrdienstverhältnis einberufen werde. Demnach ist es auch notwendig, dass ich zur Eignungsfeststellung im Dienstanzug an- und abreise bzw. während des gesamten Prüfungszeitraumes den Dienstanzug trage, oder interpretiere ich etwas falsch?
In der ZDv 37/10 unter Punkt 313 heißt es:
ZitatDienstreisende
Dienstreisende tragen während der An- und Abreise grundsätzlich den Dienstanzug, Grundform [...]
Während des Dienstgeschäftes tragen die Dienstreisenden den dafür befohlenen Anzug.
Gilt denn die Teilnahme an dem ACFüKrBw als eine Dienstreise oder unterliegt diese einer anderen Regelung als der ZDv 37/10?
Vielen Dank schon einmal für eine Antwort - ich möchte lediglich sichergehen, dass meine Vermutung stimmt.
Als Reservedienstleistender sind Sie während der Übung Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ACFüKrBw ist dann eine Dienstreise und Sie tragen de entsprechenden Anzug.