Hallo, ich habe zu folgenden SV eine Frage.
Vor wenigen Tagen habe ich mir bei einem Sportunfall einen Meniskusriss zugezogen. Bei der Untersuchung (MRT) wurde jedoch nicht nur das festgestellt, sondern auch ein "alter Meniskusriss" (Mit Zyste, und Meniskusspitzenamputation) der mehrere Monate bis mehrere Jahre zurückliegen könnte. Seit Jahren habe ich mich auch - vor allem nach hoher Belastung- über immer wiederkehrende Schmerzen beklagt und nur das "Wundermittel" Voltaren erhalten, mit der Begründung der Überbelastung, obwohl ich mir einen Riss des Außenmeniskus zugezogenen hatte... Ich wurde also sozusagen über Jahre falsch bzw unangemessen behandelt... Der neue Riss kann auch auf die bereits vorhandene Schwäche des Knie's beruhen... Da dies ohne jegliche Einwirkung bei einer Drehung geschehen ist.. Ich bin derzeitig vom militärischen Dienst freigestellt und befinde mich im Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ausbildung zum Polizeimeister. Diese Verletzung ist also sehr schwerwiegend für den weiteren Ausbildungsverlauf, da von Verbleiben bis Entlassung aus dem BV alles möglich ist.
Ich muss und möchte mich diesbezüglich absichern, da die Falschbehandlung laut Rechtssprechung zu dem SVG eindeutig sagt, dass ein Ursachenzusammenhang lediglich wahrscheinlich sein muss. Der jetzt eingetretene Schaden kann also aus der vorher unzureichenden Falschbehandlung / Nichtbehandlung entstanden sein.
Zumindest muss die Falschbehandlung jedoch Anfechtbar sein, da ich jahrelang mit Schmerzen herum gelaufen bin und das Knie nicht mal geröntgt wurde.. Wer rechnet damit ,dass sich mehrere Ärzte in mehreren Dienststelle irren. Das rührt aber auch daher, dass jeder Soldat mit dem Ziel einer KZH/MSG Schreibung von den Ärzten unter Generalverdacht gestellt wird!
Meine eigentliche Frage: Erscheint eine WDB-Antrag sinnvoll, bzw sind noch weitere Rechtsmittel zu empfehlen und in meinem SV ratsam.?
Ich möchte niemanden einen Strick drehen oder angreifen, es geht um meine mehr als gute Zukunft und einem gesicherten Leben und Einkommen.
Vielen Dank für die Hilfe und Antworten im Voraus!
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich empfehle dringend einen auf die Thematik spezialisierten Fachanwalt aufzusuchen. Auskunft zu Adressen kann der DBwV erteilen.
Ich sehe definitv die Chance einer WDB, bin aber absolut kein Fachmann und könnte nur aus Vorschriften zitieren.
Wie lange schon im BfD?
Da der Zeitpunkt der Vor Verletzung nicht eingegrenzt werden kann, wird WDB ggf. schwierig (die Verletzung kann ja auch in der Freizeit passiert sein).
Ich bin seit dem 03.08.2015 in BFD.
Das hab ich mir auch schon gedacht, das man das darauf hin wieder versuchen wird das ganze abzuschütteln. Aber Da ich schon seit einigen Jahren während meiner aktiven Zeit genau auf diese Schmerzen an dem Knie und der Stelle hingewiesen habe... Es müsste ja in meiner G-Akte nachzuvollziehen sein wann ich weswegen dort war, und was dagegen unternommen / nicht unternommen wurde. Darauf würde ich das ganze in irgendeiner Weise stützen wollen.
Schreib halt einen Antrag auf WDB. Was genau hält dich davon ab?
Es heißt G-Karte...
Aber egal..
Wenn die Erstvorstellung mit "Schmerzen im Knie" mit "Sport außer Dienst" hinterlegt ist, können Sie das WDB vergessen.
Ähnlich gelagerten Fall diese Woche gehabt. Jahrelang Schmerzen im oberen Sprunggelenk, kurz vorm DZE kommt der Soldat und schildert, er möchte wegen privatem Sportvergnügen gerne keinen Dienstsport machen, das würde ihn behindern. Ich habe es wunschgemäß empfohlen und den Soldaten MSG n.E.E. geschrieben. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie kam es eigentlich zu den Schmerzen? Ein Blick in die G-Karte ergab: "Distorsion OSG rechts außer Dienst (privater Sport)"
Diese und Folgeeinträge dominierten die letzten 15 Vorstellungen beim Truppenarzt. Nun stellt der gute einen WDB Antrag^^ Weil der Dienst sein Leiden ja verschlimmert^^ Tja... schauen wir mal, wer gewinnt ;)
Aber zurück: Sollte andersherum ein Zweifel an der ursächlichen Verletzt bestehen, wird auch Ihr WDB-Antrag negativ beschieden werden...
Zitat von: Andi8111 am 27. Februar 2016, 11:38:48
Tja... schauen wir mal, wer gewinnt ;)
Ach, geht es bei den Ärzten heute darum, gegen ihre Patienten zu gewinnen? :o
Ich hatte bisher die scheinbar naive Vorstellung, es ginge um die Behandlung von körperlichen Leiden...
Wenn der SanBereich auf den Ordnerrücken selbst "G-Akte" schreibt ::) Entschuldigung...
Ich kann auch nicht sagen seit wann oder wie es damals passiert ist (während oder außerhalb der Dienstzeit).
Doch nach einem amtlichen Leitsatz des BGH stellt ein ärztlicher Behandlungsfehler bei der ärztlichen Betreuung eines Soldaten im Rahmen des Dienstverhältnisses, ein schädigendes Ereignis dar, was zu einer WDB führen kann... (..) Jetzt folgendes aus dem BGH Leitsatz was ich nicht verstehe: (..).. Sofern zwischen der Behandlungsmaßnahme und dem soldatischen Sozialbereich eine "innere Beziehung" bestanden hat. Was ist damit gemeint? Eine Erläuterung habe ich nicht gefunden.
Der von Ihnen geschilderte Fall steht in einen ganz anderen Verhältnis/Licht zu meinem! Ich möchte und habe mich nie vor irgendwas drücken wollen um privat meinen Sachen nachzugehen und dann auch noch den Dienstherrn hinterher anzugreifen! Das ist nicht meine Art und so habe ich es auch nicht geschrieben. Wie ich oben geschrieben habe, es geht um meine weitere berufliche Zukunft und man sollte die Menschen und Fälle einzeln betrachten.
Denn wenn man sich ihren Fall anschaut, ist klar worauf der Kamerad hinaus will.
@ Matti:
Wenn der alte Vorfall auch nur Monate zurück liegen kann, kann man damit keine Jahrelangen Probleme erklären.
Aber wie Ulli richtig schrieb: Stelle halt einen Antrag, und dann wird man sehen. Du solltest Die nur klar werden, ob Du auf einen Unfall hinaus willst, oder auf einen Behandlungsfehler.
Auch gesunde Knie können bei Überlast schmerzen.
Fehlbehandlung durch Truppeärzte ist tatsächlich ein WDB-Grund. Vor allem wenn es zu dauerhaften Schäden gekommen ist. Da ist sogar egal, was den ursprüngliche Schaden ausgelöst hat.
Hägt euch nicht an dem Begriff "G-Akte" oder "G-Karte" auf. Beides ist gebräuchlich, es gibt sogar eine Differenzierung- die müsste ich aber nachlesen. Spätestens wenn das Ding so groß ist, dass es in einen Aktenordner passt, nennt man es gemeinhin G-Akte.
Stell einfach den Antrag. Kostet dich ja nichts (im Gegensatz z.B. zu einer Klage gegen die Kollegen)
@ Ulli:
Alles richtig, allerdings scheint mir der notwendige Unfall ( Unfall Anzeige, WDB Blatt) nicht nachweisbar zu sein.
Behandlungsfehler nach Jahren nachweisen zu sollen, ist dann nochmal ne Nummer schwieriger ...
Einfach wird das sicher nicht. Aber das ursächliche Ereignis ist für die Frage des Behandlungsfehlers nicht relevant. Er ist ja irgendwann wegen Beschwerden zum Truppenarzt und das wird dokumentiert sein. Auch die weiteren Vorstellungen werden dokumentiert sein. Daraus kann dann ein Gutachter sehen, ob die Behandlung adäquat war oder nicht. Und falls es zu Behandlungsfehlern gekommen ist, welche Folgen das hatte.
Es ist nicht erforderlich, dass das ursächliche Ereignis eine WDB war.
Jemanden anzuklagen war nie die Absicht ;) Diverse/ Ähnlich gelagerte Fälle gab es anscheinend schon, sodass man sich auf diese Richterlichen Entscheidungen im Falle einer weniger zufriedenstellenden Begründung berufen und ggf sogar einen begründeten Widerspruch einlegen kann.
Mir ist egal wie das Ding heißt.
Ich werde zur Sicherheit einen Antrag stellen und auf das beste hoffen, in erster Linie nämlich Gesund zu werden und und vor allem auf die Entscheidung nächste Woche hoffen ob und wie ich die Ausbildung weiter bestreiten kann!
Einfach wird das bestimmt alles nicht.. Ja..
Ich bin sicherlich kein Prophet, dass es hier ein WDB-Antrag nicht ohne weiteres durchgehen wird. Ich selbst kämpfe derzeit auch mit so einem Problem und ich habe ein ursächliches Ereignis während eines Einsatzes und trotzdem wurde es erst einmal ablehnt.
Auf jeden Fall den Antrag stellen.
OffTopic:
Zitat von: Andi8111 am 27. Februar 2016, 11:38:48
Diese und Folgeeinträge dominierten die letzten 15 Vorstellungen beim Truppenarzt.
Müsste bei sowas nicht mal der Disziplinarvorgesetzte überlegen, ob man dem Soldaten diesen privaten Sport untersagt?
Bekommt der Chef sowas überhaupt offiziell (nachweisbar) mit?
Kenne leider genug Fälle, bei denen der Soldat auf Grund privater Verletzungen (fast immer Fußball) länger und öfter ausgefallen ist.
Zum Thema WDB :
Beantragt ein Soldat die Eröffnung eines WDB-Verfahrens, muss diesem Antrag stattgegeben werden.
Zu Haftungsfragen... hier Informatives aus einem Vortrag eines Referenten des BMVg
http://www.wehrmed.de/article/1920-haftungsfragen-bei-der-aerztlichen-behandlung-im-sanitaetsdienst-der-bundeswehr.html
Vorschriften zum Thema "WDB-Verfahren" :
A-1463/21
D-1463/22
D-1463/29
D-1463/32
Es gibt noch mehr zum Thema... zu finden im IntranetBw...
Vor allem bei "Vorschriften-Online".
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2016, 14:06:59
Müsste bei sowas nicht mal der Disziplinarvorgesetzte überlegen, ob man dem Soldaten diesen privaten Sport untersagt?
Bekommt der Chef sowas überhaupt offiziell (nachweisbar) mit?
Für einen solchen Präventiv Befehl ist ein sehr enger Maßstab anzulegen. Ggf. würde ich - nach Rücksprache mit dem Rechtsberater - eine Disziplinarermittlung einleiten.
Der DV bekommt allerdings von sowas über den Truppenarzt nichts mit.
Zitat kenntlich gemacht
Vor ein paar Monaten hatten wir doch hier mal die Diskussion. Müsste man mal suchen, wen es interessiert.
Prinzipiell hat ein Soldat die Pflicht zur Gesunderhaltung. ABER: Er hat auch ein Recht auf Freizeitgestaltung. Da kann der Chef wenig machen. Ist natürlich schwierig, wenn der Soldat wegen wiederkehrender Verletzungen durch Freizeitsport z.B. seine Laufbahnausbildung nicht abschließen kann. Da muss man ggf. mal schauen, was man mit ihm macht.
Sonst kann der Chef seinem Soldaten aber nur in´s Gewissen reden.
Dazu kommt ja noch, dass Sport prinzipiell der Gesunderhaltung dient und es alles andere als unerwünscht ist, sich auch in seiner Freizeit entsprechend zu betätigen.
Anders sieht es vermutlich aus, wenn man bei bestehenden Verletzungen und entgegen ärztlichem Rat die Füße nicht still hält und so die Genesung gefährdet oder verzögert.
Ja klar, DAS ist natürlich was anderes- MSG geschrieben und in der Freizeit Fussballspielen- DAS ließe sich disziplinar ahnden.
Nun, ich frage mich das auch immer immer wieder...
So oft werden Soldaten aufwendig operiert gehen in Reha und und und... Grund: Private Sportvergnügen....
Sicherlich ist es zivil auch so, dass das die Krankenkasse meist ohne Wenn und Aber zahlen muss, aber irgendwie komm ich mir als Truppenarzt doch bissl dumm vor, wenn der Typ dreimal im Jahr ne OSG Distorsion mit wochenlangem Ausfall und Physio hat, aufgrund seiner privaten Sportvergnügen.....
Naja, ich änder es eh nicht....
Den Fall, dass trotz MSG Sport gemacht wurde, hatte ich vor nem guten halben Jahr, da lief es auf eine empfindliche Disziplinarmaßnahme hinaus....
"Wenn zwischen der Behandlungsmaßnahme und dem soldatischen Sozialbereich eine "innere Beziehung" bestanden hat"
Damit ist m.E. schlichtweg gemeint, dass die Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung im entschiedenen Fall der dienstlichen Sphäre zugerechnet werden konnte. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer WDB und wenn er (wegen des nicht zweifelsfreien kausalen Zusammenhanges voraussichtlich) abgelehnt wird, konsultieren Sie einen Fachanwalt und prüfen die Erfolgsaussichten für ein Beschreiten des Rechtsweges. Stellen Sie sich (leider) auf eine kräftezehrende und nervenaufreibende Auseinandersetzung ein. Von meiner Seite alles Gute für Ihren Weg.
@ Papierberg
Danke für die Beantwortung ;)