Hallo miteinander :)
Ich habe 3 Fragen an euch!
Wird mir die Widerrufszeit auch noch angerechnet? (Die 3 Tage)
Kann ich, wenn ich widerrufen habe, mich nochmal bewerben?
Werden mir Überstunden ausbezahlt?
Danke für die Antworten im voraus :)
Liebe Grüße
Thomas Ascher
1.) Es werde die Tage angerechnet, die du Soldat warst.
2.) Ja, aber ein Pluspunkt ist das nicht.
3.) Überstunden nach Gleitzeitregel? Oder FvD? Und das in den ersten Wochen? Fragen über Fragen.
Danke für die Info! :)
Also werden mir die 3 Tage auch noch angerechnet?
Und bekomme ich dann meinen zustehenden Urlaub ausbezahlt? Also quasi der für 3 monate (7,5 Tage)?
Tut mir leid wegen der lästigen Fragen! ;)
Lieber Gruß
Wo haben Sie hier was von 3 Monaten geschrieben? Ich hab bisher nur was von 3 Tagen gelesen. Nach dem ( wohlgemerkt alten) Dienstzeiterlaß gab es in den ersten 3 Monaten keinen Anspruch auf Ausgleich, weder finanziell noch als Freizeitausgleich. Ob das jetzt anders ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Dir ist schon klar, das Du schon Geld für den nächsten Monat bekommen hast - also deutlich zurückzahlen wirst?
Wann bist Du eingestellt worden?
Ja mir schon klar. Ich weiß mittlerweile dass mir die Überstunden nicht ausbezahlt werden. Dafür werde ich in Urlaub geschickt (soweit ich das verstanden habe).
Ich bin seit 1.10.15 dabei. Dementsprechend sollte ich mich langsam darum kümmern.
Oder anders formulierte Frage:
Was passiert mit meinen Überstunden bzw. mit meinen zustehenden Urlaub (7,5 Tage wegen 3 Monaten da mir ja pro Monat 2,5 Tage zustehen) wenn ich widerrufe?
Danke schonmal für die folgende Antwort!
Wieso wegen drei Monaten? Bei mir sind das vom 01.10.15 bis 29.02.16 5 Monate. Was sagt Ihr Spieß zu Ihren Fragen?
Die Angaben sind bisher etwas dürftig, man kann mal wieder nur spekulieren:
Er will zum 31.03.2016 widerrufen.
Den Urlaub 2015 hat er wahrscheinlich schon bekommen (Weihnachten).
Er fragt deshalb nur nach den 3 Monaten vom 01.01. bis 31.03.2016.
Und mit den 3 Tagen vermutlich die Zeit, wo der Widerruf bearbeitet werden könnte.
Alles so richtig vermutet, Ascher?
Perfekt ;)
Haben Sie Antworten für mich?
Ja: Fragen Sie Ihren Spieß - der wird dafür bezahlt.
Richtig.
Und wenn Du ihm sagst, dass Du den Widerruf zum 31.03.2016 ziehen wirst, wird Dein Urlaub noch bis Monatsende "geplant", damit er nicht ausbezahlt werden muss, es sei denn, Du bist in dieser Zeit unverzichtbar. ;)
Die anderen Fragen wurden bereits beantwortet.
Alles klar. Vielen Dank für die vielen und vorallem schnellen Antworten! :)
Ja ich hab mich jetzt nur nicht so richtig getraut wenn ich ehrlich bin aber dann klär ich das mit ihm ab. :) Danke nochmal!
Frage an die Community: hätte das nicht auch zur Folge, dass man noch zum OG befördert wird, oder müsste man dazu noch am 01.04. im Dienst sein? Ist er dann Gefreiter d.R. oder OG d.R.?
Er wird kaum mit Entlassung befördert, bleibt also Gefr.
Die Beförderung zum OGefr erfordert eine Mindestdienstzeit von 6 Monaten. Die laufen am 31.03. um 24.00 Uhr ab. Es gibt die Möglichkeit, die Beförderung zum "OGefr d. R. mit Wirkung vom 01.04.2016" vorzunehmen.
Ok, danke.
@ Ascher, dann würde ich das Deinen Spieß auch gleich fragen. Voraussetzung natürlich, Dein Dienst bleibt bis zum 31.03.2016 bestehen.
Ich vermute mal, dass kann man so in den Widerruf aufnehmen, oder?
Du bittest um Ausscheiden aus der Bw zum 31.03.2016. Oder wird man flux aus der Bw entlassen, sobald der Widerruf auf dem Tisch liegt?
Zitat§ 58h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b
(1) Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b endet durch Entlassung entsprechend
§ 75 oder durch Ausschluss entsprechend § 76.
(2) Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines
Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung ist spätestens zwei
Wochen vor dem Entlassungstermin bekannt zu geben. Auf schriftlichen
Antrag des Soldaten ist dieser während der Probezeit jederzeit zu entlassen.
Der 15. und Letze des Monats ist für die Entlassung aus dienstl. Gründen bindend. Geht die Initiative vom FWDL ist, ist dieser jederzeit zu entlassen. Es wäre ein Entgegenkommen, wenn man die Entlassung zum 31.03. rauszögern würde.
Verstehe. Ist aber eigentlich nicht optimal.
So müsste der FWDL bis zum letzten Tag warten, wenn er zum Monatsletzten ausscheiden will und die Bw ist verpflichtet, ihm seinen nichtgenommenen Urlaub auszuzahlen.
Die Formulierung hört sich für mich aber auch so an, dass er auf Antrag sofort gehen könnte, wenn er wollte, oder aber auch später gehen könnte (wenn er dieses beantragt).
Es ist ja auch nicht für die Streitkräfte optimal, wenn jemand kündigt. Denn eigentlich -ach wie vermessen- sollen ja Soldaten eine bestimmte Verwendung für eine festgelegte Zeit ausfüllen.
Es heißt ja nicht, dass man sich darauf einigt, aber einen Zwang dazu gibt es nicht.