hey =) wie aus meinem ersten beitrag zu entnehmen ist habe ich bald dienstantritt .
jetzt habe ich noch 2 fragen offen und hoffe das sich hier auch damit jemand auskennt :)
meine erste frage ist ob ich 19 jahre alt ,nicht verheiratet und noch bei meinem vater wohnend einen anspruch auf trennungsgeld habe . ich wohne in köln und muss nach bad reichenhall das sind 700 km entfernung . ich habe schon einige beiträge dazu gelesen doch es gibt viele verschiedene meinungen und vieles hört sich eher nach halbwissen an. meine 2te frage lautet ob ich als saz irgenteinen anspruch auf reisekostenerstattung habe , da es ja immerhin 700 km sind . ich habe schon des öfteren gelesen das fwd leistende eine bahnkarte bekommen ist das bei zeitsoldaten auch so ? =)
ich bedanke mich schon einmal im voraus für die antworten :=
mfg
Nein, dem ist nicht so, weil du keine anerkannte Wohnung hast. Ich wüsste aber auch nicht, wo es da verschiedene Meinungen dazu gibt.
Zitat... ich habe schon des öfteren gelesen das fwd leistende eine bahnkarte bekommen ist das bei zeitsoldaten auch so ? ...
Nein.
Und auch FWDL bekommen kein Bahnkarte sonder einen Berechtigungsausweis mit dem sie die Züge der Deutschen Bahn kostenlos für Fahrten zwischen Dienstort und Heimatort nutzen können.
Unter gewissen Voraussetzungen gibt es auch für SaZ/BS die Zahlung von Reisebeihilfen für die Familienheimfahrt:
- 1 pro Monat für ledige TG-Empfänger bei auswärtigem Verbleib,
- 2 pro Monat für verheiratete TG-Empfänger bei auswärtigem Verbleib.
Ich habe das jetzt mal sehr vereinfacht dargestellt.
MkG
Zebra
ok super jetzt weiss ich auch woch ich stehe :) danke für die schnellen antworten :D
Wenn es sich um die GA handelt:
Bei Dienstantritt ohne eigene Wohnung gibts kein TG, da es sich nicht um eine Versetzung, Kommandierung, Abordnung etc. handelt und UKV gewährt wird (Rucksackumzug).
Es bleibt: Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. ;)
Und die Reise zum Dienstantritt in Bad Reichenhall, die mangels anerkannter Wohnung abfindungsrechtlich als Umzug anzusehen ist, wird nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) erstattet. Die Grundlage hierfür bietet § 7 BUKG der hinsichtlich des Erstattungsrahmens für Verkehrsmittel bzw. Kraftfahrzeuge wiederum auf die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes verweist. Klingt erst einmal kompliziert, aber es gibt Hilfestellung in der Einheit.
Zum Dienstantritt wird einem in der Regel ein Bahngutschein zugeschickt. Damit ist die UKV abgegolten.
Nicht ganz, eine Pauschvergütung kann ebenfalls noch beantragt und gewährt werden. ;)
Falsch. Entweder Bahnticket oder einmalige Km-Pauschale.
Er meint die Pauschale für die UKV, nicht die Reisekostenerstattung für die Dienstantrittsreise.
Stimmt, gemeint war die Pauschale für sonstige Umzugsaufwendungen nach § 10 BUKG.
Die da wäre? U25 in der GA verpflichtend in der Gemeinschaftsunterkunft. Möbel kann er dorthin keine mitnehmen. ???
Deshalb ist es ja eine Pauschale. Einfach mal lesen:
http://www.schure.de/20444/vd3,1610.htm
Deshalb werden ja auch keine Auslagen zur Beförderung des Umzugsgutes erstattet. 8) Mit der Pauschvergütung werden alle durch den Umzug entstehenden Aufwendungen abgegolten, die in den sonstigen Regelungen des Gesetzes nicht ausdrücklich angesprochen sind. Sie wird auf Antrag jedem Umziehenden gewährt, egal ob ein ganzer Hausrat oder der "Rucksack" bewegt wird. Die Pauschale dient hier der Verwaltungsvereinfachung, es müssen keine Belege über entstandene Aufwendungen vorgelegt werden.
Dann zitiere ich aus den "Hinweise(n) zum Dienstantritt für OAs":
ohne eigenen Hausstand:
Zitat
"... es wird die Zusage der UKV erteilt. Dies hat zur Folge, dass Ihr Umzug mit Zahlung der Reisekostenvergütung für die Dienstantrittsreise abgegolten ist."
Das wurde den OAs dann nochmals während des OAL so mitgeteilt. Bei einer nochmaligen Nachfrage meines Sohnes beim Refü wurde das auch noch einmal so bestätigt.
Ich glaube nicht, dass hier ein Unterschied zwischen den Laufbahnen gemacht wird.
Vielleicht sollte der ReFü das BUKG auch mal wieder lesen.
Vielleicht. Aber warum sollte man die jungen OAs belügen? Und auch noch offiziell im Einladungsschreiben darauf hinweisen. Ich denke, irgendwo im Paragraphendschungel wird es eine entsprechende Vorschrift dafür geben. Und wegen der 100 € lohnt sich wohl der Aufwand nicht, danach zu suchen. Und am Ende hat man doch nicht Recht und die ganze Mühe war umsonst. :-\
Der Passus in den Hinweisen zum DA für OA's beruht auf den Ausführungen zum Parag 7 ( Reisekosten ) BUKG:
7.1
Zu Absatz 1
7.1.1
Wenn einem ledigen Berechtigten ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 die Zusage der Umzugskostenvergütung aus Anlass der Einstellung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), Abordnung (§ 4 Abs. 1 Nr.2) oder Versetzung (§ 3 Abs. 1 Nr.1) erteilt wird, ist die Einstellungs-, Dienstantritts- oder Versetzungsreise als Umzugsreise nach § 7 Abs. 1 mit der Folge abzurechnen, dass in diesen Fallen kein Anspruch auf Erstattung der Auslagen für eine Reise zur Vorbereitung und Durchführung des Umzugs besteht. Auf den Umfang des Umzugsgutes kommt es dabei nicht an.
Voraussetzung hierfür ist, dass dem Berechtigten die Zusage der Umzugskostenvergütung vor Antritt der Reise bekanntgegeben wurde und dass er sein gesamtes Umzugsgut (§ 6 Abs. 3) auf der Reise mit sich führt; der Umzug gilt sodann als beendet. Eine entsprechende Erklärung ist von dem Berechtigten bei Abrechnung der Reisekostenvergütung abzugeben.
Neben diesen Reisekosten nach Parag 7...
wird gezahlt die Pauschvergütung nach Parag 10 Abs 4 BUKG
und werden die nachgewiesenen Beförderungsauslagen nach Parag 6 BUKG erstattet
Aus dem entsprechenden Formular einer Uni-Bw zu Parag 6:
"Erstattung der Beförderungsauslagen nach § 6 BUKG
Das Umzugsgut wurde befördert anläßlich der Dienstantrittsumzugsreise
im eigenen PKW (Gewicht des Umzugsgutes _______________ kg)
durch eine Spedition (Bitte Kostenvoranschlag ggf. Umzugsvertrag/Rechnung, Transportversicherungsunterlagen beifügen)
sonstige Beförderungsart (Bitte erläutern und Belege beifügen)"
Auch auf dem entsprechenden Abrechnungsformular,
dass in der FormulardatenbankBw zu finden ist, kann
man dies nachvollziehen.
Dann hätte man doch die 100 € bekommen können!?
Was soll man dazu sagen. Erst schriftlich auf die falsche Fährte gelotst, dann auch noch so mitgeteilt bekommen und dann auf Nachfrage noch unvollständig beantwortet. :(
Das kann man nur innerhalb von 6 Monaten nach Dienstantritt beantragen, korrekt?
Ich müsste mal meinen Sohn fragen, aber ich glaube nicht, dass sie als OAs bisher Zugriff auf die FormulardatenbankBw haben/hatten.
Wenn sich nichts geändert hat sind z.B. an der OSLw in der Bibliothek auch Rechner mit IntranetZugang.
Er fragt nochmal seinen aktuellen ReFü im Truppenpraktikum, ansonsten schaut er dann im nächsten Monat in der OSH selber mal nach.
Trotzdem scheint mir der Hinweis zum Dienstantritt extrem unglücklich formuliert zu sein, da er den Anschein erweckt, sämtliche Umzugskosten seien mit der Antrittsreisevergütung abgegolten.
Übrigens, Reisekostenvergütungen sind innerhalb eines halben Jahres, Umzugskostenvergütungen innerhalb eines Jahres zu beantragen.
Huch das hat ja ganz schön viele aufschlussreiche Antworten ergeben :) Danke super Forum :)