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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lumidy am 04. März 2016, 16:05:38

Titel: Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: Lumidy am 04. März 2016, 16:05:38
Hallo was kann einem diziplinarisch treffen wenn man zivil verurteilt wurde zu einer Bewährungsstraft von 6 Monaten.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: Ralf am 04. März 2016, 16:26:56
Da kommt es auf das Vergehen und auch auf die Laufbahn und die Dienstzeit an. Einen Pauschalkatalog gibt es nicht. Je nachdem kann das auch eine Entlassung nach sich ziehen.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: Lumidy am 04. März 2016, 16:49:03
Ok dann gibt es mal mehr Infos saz 12 uffz oP  April 2017 bfd beginnt April 2019 dze keine vorstrafen. Es geht in der Sache um eine Körperverletzung
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: ulli76 am 04. März 2016, 17:12:57
Kommt drauf an ob das was mit der Bw zu tun hatte.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: oeger am 04. März 2016, 17:49:35
Ein ehemaliger Kamerad wurde zu 8 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung  verurteilt.Dieser wurde dann ca 5 Monate vor seinen DZE entlassen.
Aber das sind Ja immer Einzelfall Entscheidungen.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: KlausP am 04. März 2016, 17:51:58
Zitat von: oeger am 04. März 2016, 17:49:35
Ein ehemaliger Kamerad wurde zu 8 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung  verurteilt.Dieser wurde dann ca 5 Monate vor seinen DZE entlassen.
Aber das sind Ja immer Einzelfall Entscheidungen.

Und in welchem Dienstjahr war der?
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: oeger am 04. März 2016, 17:54:59
Er war SaZ 4.
Ok wahrscheinlich ist das dann anders ein zu ordnen.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: Ralf am 04. März 2016, 17:57:50
Ja, das ist, weil unter 4 Jahre.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: KlausP am 04. März 2016, 18:00:41
Zitat von: oeger am 04. März 2016, 17:54:59
Er war SaZ 4.
Ok wahrscheinlich ist das dann anders ein zu ordnen.

Ich hatte es befürchtet...  ::) Fristlose Entlassung nach Paragraph 55(5) SG geht nur in den ersten 4 Dienstjahren.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: Papierberg am 04. März 2016, 18:27:43
Nach Verurteilung durch ein Strafgericht prüft der zuständige Disziplinarvorgesetzte (bzw. die bei ihm angesiedelte Wehrdisziplinaranwaltschaft), ob Art und Ausmaß der strafrechtlichen Würdigung sowie die Umstände der Tat noch einen sog. disziplinaren Überhang aufweisen, also zusätzlich wegen der Verstöße gegen die soldatischen Pflichten noch ein förmliches Disziplinarverfahren durchgeführt wird. Sollte es dazu kommen, können die in § 58 Abs. 1 Wehrdisziplinarordnung (WDO) genannten Maßnahmen verhängt werden.
Titel: Antw:Dizi nach Verurteilung
Beitrag von: Getulio am 06. März 2016, 21:41:27
...und da schon einiges passieren muss, damit man als Ersttäter wegen einer einfachen KV eine Freiheitsstrafe bekommt, würde ich mich mal auf ein gerichtliches Disziplinarverfahren einstellen. Was dabei herauskommt, lässt sich per Ferndiagnose nicht sagen.