Hallo,
Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr raus vom Bund. Ich habe in der Zeit eine geförderte Weiterbildung gemacht und diese erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile arbeite ich wieder ganz normal seit einem halben Jahr. Jetzt würde ich gerne ein zwei lehrgänge machen werde diese vom Bfd übernommen? Wenn ja welche anträge muss ich dafür ausfüllen. Die Weiterbildung war weitestgehend umsonst daher sollte noch genug Geld übrig sein.
Gruß
Setz dich mit deinem BFD zusammen, die geben dir dann das, was du ausfüllen musst, bzw. ihr macht das dann zusammen.
Erforderlich wäre nach Dienstzeitende ein Antrag auf Fachausbildung, der beim Berufsförderungsdienst gestellt werden muss. Ob eine Förderung noch möglich ist, hängt auch von der Dauer des ehemaligen Dienstverhältnisses und der Art der zu fördernden Maßnahme ab. Außerdem muss die Förderung durch den BFD auf der Grundlage eines personenbezogenen Förderplanes erfolgen, so dass auf jeden Fall eine unverzügliche Kontaktaufnahme notwendig ist. Falls man Sie zu einem Beratungsgespräch einlädt, nehmen Sie die Unterlagen über die vorgesehene Schulung, und ggf auch Nachweise zu Ihrem Dienstverhältnis dorthin mit, falls es Ihr erstes ist.
Für einen ersten Überblick über Ihre Ansprüche im Rahmen der Berufsförderung empfehle ich auch folgende Lektüre:
http://www.personal.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5MzIzMTc1N2EzMjcxNjMyMDIwMjAyMDIw/01_BF_01a_01.07.2014_AKTUELL.pdf
Danke aber der Flyer bringt mal nichts. Ich glaube du hast meinen Text nicht gelesen. Ich habe schon eine Maßnahme gemacht also wird es wohl kaum mein erstes Gespräch sein. Ich war 8 Jahre dort und habe dann meinen bfd Anspruch genutzt für eine 2 jährige Weiterbildung. Allerdings weiß ich das von meinem zustehenden Betrag für externe Maßnahme noch genug übrig ist. Daher wollte ich eben wissen ob ich diesen für berufsbezogene lehrgänge jetzt noch nutzen kann.
Sie scheinen die Beiträge auch nicht richtig gelesen zu haben. Das kann Ihnen nur der BFD beantworten.
Wie Sie richtigerweise ausführen, ist Ihre Förderung sowohl durch den zeitlich zur Verfügung stehenden Anspruch, als auch durch die Höhe der für Sie dienstzeitabhängig zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt. Wenn Ihnen bereits eine berufliche Maßnahme gefördert wurde, müssten seinerzeit im Bewilligungsbescheid die verbleibenden Restansprüche für beide Parameter festgestellt worden sein. Im Übrigen bleibt es dabei: Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen BFD auf und klären Sie dort die rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung ab. Ob in Ihrem Fall eine Antragstellung nach Dienstzeitende problematisch ist, kann ich hier aus dem Stand leider nicht beantworten, vermag ich mir aber nicht vorzustellen.
Nachtrag im Anschluss an Recherche via Suchfunktion:
Es lässt sich sagen, dass ein Antrag auf Förderung auch nach DZE gestellt werden kann. Er muss aber vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, sonst ist eine vollständige Förderung nicht möglich.
Vielen Dank. Das ist eine Antwort mit der ich leben kann ;-). Klar ist mir das ihr die endgültige Entscheidung mit dem bfd besprechen muss, was ich sowieso am Montag machen wollte .
Kg