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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: daniel1970 am 05. März 2016, 18:23:09

Titel: Unwahrheiten
Beitrag von: daniel1970 am 05. März 2016, 18:23:09
Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage...wenn ein Kamerad schriftlich einreicht um Heimatnah versetzt zu werden und als Grund den Tod seines Vater's angibt ( was nicht stimmt ) und dann versetzt wird ist das eine Straftat ??

eine Gute Antwort wäre Hilfreich.....
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: BulleMölders am 05. März 2016, 18:37:07
Habe die unsinnige Umfrage mal entfernt.

Eine Straftat sehe ich da nicht aber ein Dienstliches vergehen, also wäre ein Disziplinarverfahren fällig.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: KlausP am 05. März 2016, 18:41:36
Nur, weil der Vater verstorben ist, wird er vermutlich nicht versetzt, da muss er schon schwerwiegendere Gründe angeführt haben. Dann wird in der Regel aber auch der Sozialdienst eingeschaltet.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: daniel1970 am 05. März 2016, 19:29:41
Hallo . Der Vater ist nicht Tod.....der Kamerad lügt das sich die Balken biegen..jetzt will er am Heimatstandort bleiben weil er angeblich seine Kranke Mutter Plegen muss ( was auch nicht stimmt ) wer kann helfen...und wie soll ich mich mit diesem wissen verhalten..??
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: F_K am 05. März 2016, 19:53:26
Du kannst das melden - mußt Du aber nicht.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: ulli76 am 05. März 2016, 20:22:56
In solchen Fällen wird sehr genau geprüft ob die Angaben wirkloch stimmen. Z.B. ärztliche Unterlagen von pflegebedürftigen Angehörigen nach deren Einwilligung.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: xOli am 06. März 2016, 04:38:53
Zitat von: BulleMölders am 05. März 2016, 18:37:07
Eine Straftat sehe ich da nicht aber ein Dienstliches vergehen, also wäre ein Disziplinarverfahren fällig.

Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege  ???

SG - § 13 Wahrheit
(1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.


Wehrstrafgesetz - § 42 Unwahre dienstliche Meldung
(1) Wer
1. In einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Wenn der Kamerad lügen sollte, begeht er nach meinem Verständnis eine Straftat
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: Schnolle am 06. März 2016, 05:34:14
Nur mal so als Anmerkung. Wenn der Kamerad so drauf ist, dass er seine Eltern für tot und schwer krank erklärt, solltest du doch froh sein wenn er wegversetzt wird und einfach gar nix tun und hoffen. Wenn der DP dann nachbesetzt wird kann es ja eigentlich nur besser werden.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: F_K am 06. März 2016, 08:12:43
@ xOli:

In einem solchen Fall wird es regelmäßig an der schwerwiegenden Folge fehlen - daher keine Strafbarkeit.

Es bleibt aber ein Dienstvergehen.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: xOli am 06. März 2016, 11:51:52
@ F_K:

Danke, wieder was gelernt :)


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Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: daniel1970 am 06. März 2016, 16:04:49
Ja, Kameraden..was machen wir denn jetzt, ich soll die lügen Unterstützen damit er bleiben kann. ( Ich bin der Bruder der in einer anderen Kaserne dient ) wenn ich das doch mit Unterstütze mache ich mich doch selber Strafbar.....was tun..ich steh hier irgendwie alleine vor einem riesen Problem.

wer kann und will helfen
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: daniel1970 am 06. März 2016, 16:11:05
Zitat von: daniel1970 am 06. März 2016, 16:04:49
Ja, Kameraden..was machen wir denn jetzt, ich soll die lügen Unterstützen damit er bleiben kann. ( Ich bin der Bruder der in einer anderen Kaserne dient ) wenn ich das doch mit Unterstütze mache ich mich doch selber Strafbar.....was tun..ich steh hier irgendwie alleine vor einem riesen Problem.

wer kann und will helfen
Ach und noch was...während ich hier schreibe sitzt mein Vater neben mir.........
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: F_K am 06. März 2016, 16:12:28
Nein.

Wie gesagt, Du kannst melden, mußt aber nicht ...
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: Schnolle am 06. März 2016, 16:15:10
Schau dir halt dein Zitat von oben an. Nochmal zu Erinnerung: SG 13.

Warum will er denn versetzt werden? Da muss es ja doch einen Grund für geben. Das Unternehmen heißt Bundeswehr.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: daniel1970 am 06. März 2016, 16:26:33
Zitat von: Schnolle am 06. März 2016, 16:15:10
Schau dir halt dein Zitat von oben an. Nochmal zu Erinnerung: SG 13.

Warum will er denn versetzt werden? Da muss es ja doch einen Grund für geben. Das Unternehmen heißt Bundeswehr.
nein, nicht versetzt...er war in Munster und ist jetzt in Wahn, dort ist er mit der Lüge das unser Vater verstorben sei hingekommen...soll aber jetzt nach einem Jahr wieder zurück nach Munster, will aber nicht und deshalb soll ich jetzt mit lügen das es unserer Mutter so schlecht geht das Sie von Ihm die Woche über Hilfe braucht...so jetzt trage ich schon seit einem Jahr die erste Lüge mit das mein Vater verstorben sei was ja nicht stimmt, wie geht das jetzt weiter, werde ich irgendwann dafür bestraft weil ich nichts gemeldet hab...???

Wie gefragt...Wer weiss was
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: funker07 am 06. März 2016, 16:43:38
Hast du dich gegenüber dem Dienstherren (z.B. dein oder sein Chef) irgendwie geäußert?

Dein Bruder versucht die Bw zu bescheißen und du hast ein schlechtes Gewissen, weil du das ändern könntest, richtig?
Dann schreib seinem Chef ne LoNo und stelle seine Aussagen richtig.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: Schnolle am 06. März 2016, 16:50:18
Wenn du sagst du trägst das, bedeutet das du hast schon aktiv gelogen? Also hat dich jemand gefragt und du hast das falsch beantwortet?
Aber die Frage ist immernoch warum dein Bruder da bleiben will. Aber ihr kennt beide die Regeln. Die rechtlichen und moralischen. Ihr seit doch erwachsen. Bestraft wird man nur für das was man getan hat oder versucht hat. Hast du nix gemacht hast du auch kein Problem.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: KlausP am 06. März 2016, 16:57:15
Die Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen, Sie können es melden, sind aber nicht dazu verpflichtet. Schließlich muss man einen nahen Angehörige nicht belasten.
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: ulli76 am 06. März 2016, 19:57:28
Wieso musst du überhaupt die Lüge unterstützen? Wurden keine Unterlagen über den Tod des Vaters und die Pflegebedürftigkeit der Mutter eingeholt?
Titel: Antw:Unwahrheiten
Beitrag von: Como am 27. März 2016, 14:34:20
Hört sich für mich eher danach an, als würde der TE nach Mitteln zur Versetzung suchen.


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