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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ChrisB am 07. März 2016, 12:44:47

Titel: Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: ChrisB am 07. März 2016, 12:44:47
Guten Tag,
am 1.7 (Ein Freitag) steht mein Dienstantritt in Mürwik an.
Der Geburtstag meiner Freundin ist jedoch am 3.7 (Sonntag). Nun ist mir die Frage aufgekommen, ob es möglich sei, trotz das der Dienstantritt am Freitag ist, dass ich Sonntag Morgens beispielsweise wieder nach Hause fahre und dann Abends wieder erscheine?

Haben Sie da eventuell Erfahrungen mit, oder wissen ob und wie das zu realisieren wäre?

MfG
Chris
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: Ralf am 07. März 2016, 12:49:28
Wenn an dem Wochenende kein Dienst angesetzt ist und du vor dem Zapfenstreich wieder da bist, klar.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: Sepp Aller am 07. März 2016, 12:50:29
Du hast ja Sorgen. Wenn da steht 1.7. Dienstantritt dann musst du dich auch an diesem Termin dort melden. Meine Meinung , du feierst vor dem 1.7. den Geburtstag deiner Freundin.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: KlausP am 07. März 2016, 12:53:53
Ich hab mir mal die Threads zum Dienstantritt Juli 2016 angesehen. Bei Heer, Luftwaffe und ZSanDst lauten die alle auf den 04.07. Sollte die Marine da eine Ausnahme machen?
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: Ralf am 07. März 2016, 12:55:44
Zitatdass ich Sonntag Morgens beispielsweise wieder nach Hause fahre
@SeppAller: er schreibt doch nicht, dass er am 01.07. nicht antritt, sondern wieder nach Hause fährt, was heißt, dass er ganz normal seinen Dienst antritt.
Und ja, KlausP hat Recht mit seinem Hinweis.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: MiraC am 07. März 2016, 12:57:30
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr nach der neuen SAZV plötzlich Geld über hat für Samstag/Sonntagdienst....
Aber möglich ist ja alles....
Und "normalerweise" darf man ja jedes WE nach Hause... ist ja nicht mehr so wie "früher"
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: ChrisB am 07. März 2016, 12:57:55
Sepp Aller:

Ich glaube du hast dich da verlesen: Ich habe nicht gesagt, dass ich bis zum 3.7 nicht erscheinen werde, sondern ich habe gefragt, ob es möglich sei, dass man trotz das man zwei Tage vorher zum Dienst angetreten ist für ein paar Stunden an einem Sonntag nicht anwesend zu sein.

Ich gehe mal davon aus, dass das Wochenende dafür da ist mit dem Gelände, der Schule und den Menschen sich vertraut zu machen und es am Montag erst so richtig los geht.

KlausP:
Mir wurde von meinem Einplaner und in einem Brief von der Marineschule mitgeteilt, dass ich am 1.7 dort zu erscheinen habe.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: Ralf am 07. März 2016, 13:02:44
Zentralerlass B-1300/3: Dienstantritt am 04.07.
da hast du möglicherweise etwas nicht richtig gelesen. Da steht wahrscheinlich Diensteintritt: 01.07.2016, Dienstantritt: 04.07.2016
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: ChrisB am 07. März 2016, 13:05:58
Ralf:

Oh stimmt!
Demnach sollte ich am 1.7 dort erscheinen, mir steht aber die Zeit frei zur Verfügung bis zum 4.7 und ab da fängt dann meine Besoldung an?
Oder wie darf ich den Unterschied verstehen?
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: BulleMölders am 07. März 2016, 13:11:43
Sie sind dann ab dem 01.07. Soldat, treten Ihren aktiven Dienst aber erst am 04.07. an.

In den letzten dreißig Jahren hat sich bei den Jungrömer aber auch nichts geändert. Entweder sie hören nicht zu oder sie verstehen nur Bahnhof.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: KlausP am 07. März 2016, 13:15:28
Was steht denn ganz genau in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: ChrisB am 07. März 2016, 13:27:05
Eig. genau das was hier beschrieben wurde:

Mein Diensteintritt: 1.07
Dienstantritt: 4.07
Einstellungstruppenteil: Marineschule Mürwik, 24944 Flensburg

Und vorher nur Informationen zum Studienbeginn und Ort.

Es könnte ja auch sein, dass ich noch einen weiteren Brief bekomme, von der Marineschule selber. Da der oben beschriebene Brief aus Köln von der Einplanung kam.
Mit dem Ablauf und Uhrzeit, wann ich dort erscheinen muss etc.
Also das könnte ich mir zumindest vorstellen, da ich was das angeht, ja noch absolut im Dunkeln laufe.


Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: Markus1987 am 07. März 2016, 13:29:00
Also, bei mir war es damals so:
Soldat mit Wirkung zum. 01.10.2005, dies war aber ein Samstag. Dienstantritt war dann wegen des Höchsten der deutschen Feiertage erst der 4.10.2005, ein Dienstag.
Ich nehme mal an, dass es hier ähnlich gelagert ist, quasi Freitag schon zum Wochenende gezählt wird.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: Markus1987 am 07. März 2016, 13:31:21
@Chris:
Da steht es doch klar: Dienstantritt 4.7.2016. Also musst du meines Wissens nach am 4.7 dort sein und nicht schon am 1.7
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: itschie am 07. März 2016, 13:34:36
Zitat von: BulleMölders am 07. März 2016, 13:11:43
Sie sind dann ab dem 01.07. Soldat, treten Ihren aktiven Dienst aber erst am 04.07. an.

In den letzten dreißig Jahren hat sich bei den Jungrömer aber auch nichts geändert. Entweder sie hören nicht zu oder sie verstehen nur Bahnhof.

Die müssen das System erst lernen: Denken, Drücken, Sprechen! Aber abgesehen davon ist die BW manchmal etwas schwierig, wenn man die nicht kennt, ist halt doch etwas mehr als wild mit einen Gewehr durch die Weltgeschichte laufen ;-)
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: KlausP am 07. März 2016, 13:38:52
Zitat von: Markus1987 am 07. März 2016, 13:31:21
@Chris:
Da steht es doch klar: Dienstantritt 4.7.2016. Also musst du meines Wissens nach am 4.7 dort sein und nicht schon am 1.7

Genau so ist das. Das ist eben der Unterschied zwischen Diensteintritt und Dienstantritt.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: ChrisB am 07. März 2016, 13:40:10
Alles klar, dann bedanke ich mich für die Hilfe!
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: Ralf am 07. März 2016, 13:43:32
Damit haben wir dir nun 3 zusätzliche Tage im Kreise deiner Familie verschafft und einen hoffentlich schönen Geburtstag mit der Freundin. Da soll nun jemand sagen, hier gibts keine brauchbaren  Informationen  ;D
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: LwPersFw am 07. März 2016, 14:37:33
Zitat von: ChrisB am 07. März 2016, 13:05:58

Demnach sollte ich am 1.7 dort erscheinen, mir steht aber die Zeit frei zur Verfügung bis zum 4.7 und ab da fängt dann meine Besoldung an?


Dies bedeutet das Ihr Diensteintritt auf den 01.07.2016 und Ihr Dienstantritt auf den 04.07.2016 festgelegt wurde.

Folge:

Ihre Dienstzeit rechnet ab dem 01.07.2016.

Besoldung erhalten Sie ab dem 04.07.2016. (Zuerst in Form eines Abschlages)

Der Beginn Ihrer Erfahrungsstufe rechnet ab dem 01.07.2016. (Da die Ernennung zum SaZ im Juli erfolgen sollte.)
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: miT am 07. März 2016, 19:13:44
Und jetzt würde mich mal interessieren, was passiert wenn beim Truppenarzt am 2.7 jemand auftaucht, der Diensteintritt am 1.7 hatte und Dienstantritt am 4.7 aber Krank ist und meint er hat FHF?

Alles neu hier und Einweisung ... :D Ist mir gerade so in den Sinn gekommen.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: KlausP am 07. März 2016, 19:17:52
Gar nichts. Sein Dienstverhältnis beginnt erst zu dem in der Aufforderung zum Dienstantritt genannten Termin mit der Meldung bei der Einheit.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: miT am 07. März 2016, 19:40:01
Besten Dank 8)
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: LwPersFw am 07. März 2016, 23:31:00
Um Klaus noch zu präzisieren:

Soldatinnen und Soldaten erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, solange sie Anspruch auf Besoldung haben...

...und Anspruch auf Besoldung entsteht frühestens mit dem tatsächlichen Dienstantritt...
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: ulli76 am 08. März 2016, 10:11:47
Aber auch da gibt es eine Härtefallregelung.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: miT am 08. März 2016, 10:43:06
Wie gut das ich mir das selber beibringe  :-X

Eine Härtefallregelung im Sinne; "So handhaben wir das offiziell oder eine inoffiziell abgesegnete  ::)? für die ich einen auf den Kopf bekomme wenn ich sie selbstständig Anwende "
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: F_K am 08. März 2016, 11:12:41
Es bleibt ratsam, in diesen Tagen nicht ernsthaft Krank zu werden, weil dann die Einstellungsuntersuchung zum Ergebnis der (zeitweisen) Untauglichkeit führen kann / wird.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: miT am 08. März 2016, 13:51:42
 Mich interessiert eher die Seite des Truppenarztes  ::)
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: F_K am 08. März 2016, 14:08:48
Praktisch ist der TA am WE im WE und am Montag hat der Soldat ja Dienstantritt und Anspruch auf Bezüge und UTV.

... Bleibt nur die zivile Notfallbehandlung und dieser Eid ...
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: miT am 08. März 2016, 14:17:08
Und ich rede von dem irren Fall, der TA hat eben am WE nicht WE sondern AvD und dann steht da Otto Peterson der erst am Montag zum Dienstantritt da sein sollte und meint er hat UTV da DE am 1. . Erklärung von Klaus und FK sind verständlich und logisch aber wie verhält sich hier die Härtefallregelung von Ulli, ich kann ja schlecht als Notfall Zivil behandeln  ::) Ich mache es glaube ich zu Kompliziert und verweise einfach ans Krankenhaus :D?
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: F_K am 08. März 2016, 14:43:11
Wo gibt es denn noch AvD? ( an BWKs ist selten DA).

However: Echten Notfall (lebensbedrohlich und so ...) behandeln ... sonst den zivilen Arzt machen lassen.
Titel: Antw:Dienstantritt am 1.7 und Geburtstag der Freundin am 3.7
Beitrag von: LwPersFw am 08. März 2016, 22:02:03
Vom 01. bis 03. ist der Bewerber noch in keinem Soldatenverhältnis...

Ab dem 04. ist er in einem "de facto" - Soldatenverhältnis...

Ab Ernennung zum SaZ ist er in einem "de jure" - Soldatenverhältnis...

Dieses "de jure" - Soldatenverhältnis muss noch durch das Ablegen des Eides "bestätigt" werden...

Da er also bis zum 3. kein Soldat ist ... läuft bis zum 3. sein bis dahin bestehender Krankenversicherungsschutz...

Ist er z.B. in der AOK... und wird am 2. krank... geht er zu einem zivilen Arzt/Krankenhaus... und die AOK leistet...