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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: xiao am 09. März 2016, 16:10:40

Titel: Übergangsgebührnisse ?!
Beitrag von: xiao am 09. März 2016, 16:10:40
Hallo,

ich scheide demnächst als SAZ8 (StGefr) aus und habe nun eine Frage zu den Übergangsgebührnissen.

Als SaZ 8 erhalten Sie über einen Zeitraum von 36 Monaten Übergangsgebührnisse. Der Auszahlungsbetrag hängt von Ihrer aktuellen Wiedereingliederungssituation ab:

Grundsätzlich 50 % Ihrer letzten Dienstbezüge:    netto
1.174,64 Euro

Während einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit können Sie einen Bildungszuschuss beantragen:

100 % Ihrer letzten Dienstbezüge:    netto
2.277,01 Euro

Wenn kein Bildungszuschuss beantragt werden kann, können Sie ggf. einen Versorgungszuschuss beantragen:

Mit Versorgungszuschuss 75 % Ihrer letzten Dienstbezüge:    netto
1.769,47 Euro

Ein Hinzuverdienst wird voll auf den Bildungs- oder Versorgungszuschuss angerechnet.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Selbständigkeit) können Übergangsgebührnisse in einer Summe ausgezahlt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre zuständige WBV.



Erhalte ich nach Ausscheiden nun 3-Jahre lang monatlich eine Zahlung von 1.174,64€? Verstehe ich das so korrekt?

Würde ich eine Bildungsmaßnahme besuchen, und diese geht z.B. 2 Jahre lang, würde ich dann 2 Jahre lang 2.277,01€ und das letzte Jahr 1.174,64€ erhalten?

Ein Hinzuverdienst wird voll auf den Bildungs- oder Versorgungszuschuss angerechnet.

Bedeutet das, alles was ich dazu verdiene wird von meinen Übergangsgebührnissen abgezogen?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse ?!
Beitrag von: F_K am 09. März 2016, 16:46:37
Von den Zuschüssen - Ja.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse ?!
Beitrag von: Papierberg am 09. März 2016, 20:30:07
Die Ihnen zugegangenen Informationen fassen den Inhalt von § 11 Abs. 3 Soldatenversorgungsgesetz zusammen. Ich denke, Ihre Fragen beantworten sich aus dem Gesetzestext. Falls Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben, können Sie sich an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst und/oder an den Sozialdienst wenden. Dort ist man mit dem Inhalt dieser Bestimmungen und der bei Ihnen anstehenden Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben vertraut.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse ?!
Beitrag von: HerrZog am 10. März 2016, 07:27:23
Was du da rausgesucht hast ist aber die neue Regelung und tritt für dich nur in Kraft, wenn du Gebrauch von der Wandeloption gemacht hast