Hallo,
ich scheide demnächst als SAZ8 (StGefr) aus und habe nun eine Frage zu den Übergangsgebührnissen.
Als SaZ 8 erhalten Sie über einen Zeitraum von 36 Monaten Übergangsgebührnisse. Der Auszahlungsbetrag hängt von Ihrer aktuellen Wiedereingliederungssituation ab:
Grundsätzlich 50 % Ihrer letzten Dienstbezüge: netto
1.174,64 Euro
Während einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit können Sie einen Bildungszuschuss beantragen:
100 % Ihrer letzten Dienstbezüge: netto
2.277,01 Euro
Wenn kein Bildungszuschuss beantragt werden kann, können Sie ggf. einen Versorgungszuschuss beantragen:
Mit Versorgungszuschuss 75 % Ihrer letzten Dienstbezüge: netto
1.769,47 Euro
Ein Hinzuverdienst wird voll auf den Bildungs- oder Versorgungszuschuss angerechnet.
Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Selbständigkeit) können Übergangsgebührnisse in einer Summe ausgezahlt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre zuständige WBV.
Erhalte ich nach Ausscheiden nun 3-Jahre lang monatlich eine Zahlung von 1.174,64€? Verstehe ich das so korrekt?
Würde ich eine Bildungsmaßnahme besuchen, und diese geht z.B. 2 Jahre lang, würde ich dann 2 Jahre lang 2.277,01€ und das letzte Jahr 1.174,64€ erhalten?
Ein Hinzuverdienst wird voll auf den Bildungs- oder Versorgungszuschuss angerechnet.
Bedeutet das, alles was ich dazu verdiene wird von meinen Übergangsgebührnissen abgezogen?
Von den Zuschüssen - Ja.
Die Ihnen zugegangenen Informationen fassen den Inhalt von § 11 Abs. 3 Soldatenversorgungsgesetz zusammen. Ich denke, Ihre Fragen beantworten sich aus dem Gesetzestext. Falls Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben, können Sie sich an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst und/oder an den Sozialdienst wenden. Dort ist man mit dem Inhalt dieser Bestimmungen und der bei Ihnen anstehenden Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben vertraut.
Was du da rausgesucht hast ist aber die neue Regelung und tritt für dich nur in Kraft, wenn du Gebrauch von der Wandeloption gemacht hast