Hallo,
ich bin SanOA und mitten im Studium. Mich plagt seit ca 6 Monaten eine Depression (vom zivilen und privat bezahlten Psychotherapeuten festgestellt). Der Grund dafür sind Zukunftssorgen, die durch die Bundeswehr bedingten unsichere Wohnortsituation und der Freiheitseinschränkung.
Mit ist klar, dass ich mich verpflichtet habe, aber ich sehe zur Zeit nur die Möglichkeit die Bundeswehr irgendwie zu verlassen. Ich bin wirklich am verzweifeln aber in meinem Alltag einfach unglaublich gelähmt durch diese Gedanken.
Es wurden leider auch schon suizudale bzw selbstverletzende Gedanken festgestellt um dem Zwang der Verpflichtung zu entgehen.
Ich weiß einfach nicht weiter und hoffe auf Ratschläge!
Femur
Was genau ist die Frage?
Vielleicht gibt es Erfahrungen von Leuten in ähnlicher Situation.
Ich vermute ein DU Verfahren ist wohl gerade bei SanOAs relativ aussichtslos, oder?
Ich würde in solch einer Situation evtl. zum Arzt gehen. Ob ein angehender Arzt da Einblicke hat, die etwas anderes nahelegen, kann ich natürlich nicht sagen. ???
Zitat... Ich vermute ein DU Verfahren ist wohl gerade bei SanOAs relativ aussichtslos, oder? ...
Warum sollte es? Und warum sollten für SanOA andere Regeln gelten als für alle übrigen Soldaten?
Nur damit ich es verstehe:
- Wo ist der Stud SanOA in seiner Freiheit eingeschränkt? (Jede Menge Geld und damit Freiheit).
Vorrangig sollte doch die Behandlung der Krankheit sein, weil Einschränkungen gibt es immer und überall ... also ab zum Arzt.
Natürlich steht Dir KDV "offen" - Ach, da muss man ja auch Freiheit (Geld) abgeben ....
Ich bin auch der Meinung das man doch erst mal die Krankheit behandeln sollte... ist dies möglich... ist ja ggf. eine Weiterverwendung möglich...
Wenn aber alles nichts hilft...
Vorschriften lesen und mit dem BAPersBw den Dialog suchen was die beste Lösung für beide Seiten ist...
u.a.
ZDv A-1341/3 Nr 321 ff
und
Erlass BMVg P II 1 - Az 16-02-11/Bemessungsgrundsätze vom 17. Dezember 2012
Erstattung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung sowie Rückzahlung des als Sanitätsoffizier-Anwärter/SanitätsofiiZier-Anwärterin gewährten Ausbildungsgeldes bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß § 49 Abs. 4 bzw. §56 Abs. 4 des Soldatengesetzes (SG) hier: Bemessungsgrundsätze
Ich glaube eher, dass der TE gar nicht die Krankheit behandelt haben will, sondern nur einen Weg sucht, aus der Bundeswehr raus zu kommen.
Ab zum Truppenarzt und einfach weiter reinsteigern- dann klappt es auch mit dem DU-Verfahren.
Zitat von: ulli76 am 10. März 2016, 08:21:48
Ich glaube eher, dass der TE gar nicht die Krankheit behandelt haben will, sondern nur einen Weg sucht, aus der Bundeswehr raus zu kommen.
Ab zum Truppenarzt und einfach weiter reinsteigern- dann klappt es auch mit dem DU-Verfahren.
Der gleiche Verdacht beschleicht mich auch. Medizinstudienplatz ergattert und nach mir die Sintflut ...
Richtig. Dass die Situation jemanden tatsächlich innerlich zerfressen kann und man das nicht bei der Einstellung wusste oder unterschätzt hat ist natürlich vollkommen unmöglich ::)
Ich würde jedoch ebenfalls versuchen die Krankheit zu behandeln. Gerade Bundeswehrärzte wären da ja der Ideale Ansprechpartner und auch wenn die Psychologen scheinbar keine Ärzte sind, so hat die Bundeswehr doch auch Psychiater. Teilweise kann ein Gespräch mit dem Sozialdienst oder einem Militärpfarrer auch schon Wunder wirken.
Zitat von: ulli76 am 10. März 2016, 08:21:48
Ich glaube eher, dass der TE gar nicht die Krankheit behandelt haben will, sondern nur einen Weg sucht, aus der Bundeswehr raus zu kommen.
Ab zum Truppenarzt und einfach weiter reinsteigern- dann klappt es auch mit dem DU-Verfahren.
aber erst nach erfolgreichem Studium ;)
Ich sag mal so- ich hab aufgrund der Art der Schilderung so eine Ahnung, in welche Richtung das geht.
Noch ein Argument: "Ich habe ja gar nicht gewusst ,wie schlimm das in den Einsätzen ist. Jetzt war ich auf xy-Lehrgang und da war Einsatz Thema. Jetzt bin ich dadurch psychisch so belastet....." Geht ganz schnell und kostet auch nur 2 Wochen stationäre Behandlungskapazität in einem BWK.
Es ist schon schwer zum kotzen, wie hier u.a. von einer Ärztin (Den Rest schließt das nicht aus, aber von manchen Usern erwartet man es halt) erstmal pauschal jemand verurteilt wird, der hier offenbar Rat sucht.
Und an meinen speziellen Freund F_K: Was soll denn schon wieder der Schwachsinn mit dem KDV? Da hat außer dir noch kein Mensch von gesprochen und mit dem Thema hat es nichts zu tun.
Natürlich ist es nicht auszuschließen, dass dem Gesuch möglicherweise "unmoralische Gründe" zu Grunde liegen. Genauso gut kann es aber sein, dass es sich eben tatsächlich um die geschilderten Probleme handelt.
Cally hat sich dahingehend ja glücklicherweise schon absolut korrekt geäußert und den Weg aufgezeigt.
Der ein oder andere sollte sich allerdings mal hinterfragen, denn niemand kennt den TE und ich wünsche niemandem in die von ihm geschilderte Situation zu kommen...
An den TE: Wie Cally schon schrieb, sollte der erste Ansprechpartner der Truppenarzt sein. Je nachdem kann es auch nicht schaden die direkten Vorgesetzten über die Situation zu informieren und mit "ins Boot" zu holen.
Hat hier eigentlich bisher irgendjemand etwas anderes geraten außer zum Arzt zu gehen?! ???
Hm, welche Ratschläge?
Für mich als Laien hört es sich so an, dass Du, Femur, nur etwas unflexibel bist, was Deinen späteren Wohnsitz anbelangt. Diese "Unfreiheitssorge" erscheint mir etwas übertrieben zu sein.
Ich denke, da wird keine DU draus. Tausende Bundesbedienstete werden jährlich irgendwohin versetzt etc.. Hast Du Dir darüber bei Deiner Berwerbung keine Gedanken gemacht?
Wo würdest Du denn gerne wohnen wollen? Oder geht es Dir um den Schichtdienst? Den wirst Du auch außerhalb der Bw haben. Hast Du einen Freund, der nicht mitziehen würde?
Ohne die genaueren Hintergründe zu kennen, kann hier wohl keiner einen richtigen Ratschlag geben. Solange wir nicht wissen, was der Grund für Deine Ängste ist, ist alles reine Spekulation.
@ Elvis:
Die Frage des TE ist, wie er die BW, trotz Verpflichtung verlassen kann.
Da ist KDV neben DU ein möglicher Weg - dass die Erkrankung vordringlich behandelt werden sollte habe ich ebenfalls angesprochen.
Zitat von: Elvis22 am 10. März 2016, 11:09:24
[...]Der ein oder andere sollte sich allerdings mal hinterfragen, denn niemand kennt den TE und ich wünsche niemandem in die von ihm geschilderte Situation zu kommen...[...]
In welche Situation denn bitte, es liegt ja noch nicht mal ein Härtefall vor. Lediglich als Grund werden Zukunftssorgen, die durch die Bundeswehr bedingten unsichere Wohnortsituation und der Freiheitseinschränkung genannt. Alles Dinge die vorher bekannt waren und zumal noch unbegründet sind. Die Frage nach DU lässt dann auch auf Weiteres schließen.
Zitat von: F_K am 10. März 2016, 11:53:16
@ Elvis:
Die Frage des TE ist, wie er die BW, trotz Verpflichtung verlassen kann.
Da ist KDV neben DU ein möglicher Weg - dass die Erkrankung vordringlich behandelt werden sollte habe ich ebenfalls angesprochen.
Zitat von: Femur am 09. März 2016, 23:54:18
Vielleicht gibt es Erfahrungen von Leuten in ähnlicher Situation.
Ich vermute ein DU Verfahren ist wohl gerade bei SanOAs relativ aussichtslos, oder?
Das war ein Gedanke der dem TE als Lösungsmöglichkeit gekommen ist. Die Frage wie man am besten aus der BW kommt, wurde nicht mal umschrieben.
@ cally:
Die Formulierung ist "irgentwie zu verlassen"
Ich halte das für sehr weit gefasst ...
Zitat von: Femur am 15. August 1974, 00:51:25
Mit ist klar, dass ich mich verpflichtet habe, aber ich sehe zur Zeit nur die Möglichkeit die Bundeswehr irgendwie zu verlassen... ...um dem Zwang der Verpflichtung zu entgehen
Ich weiß einfach nicht weiter und hoffe auf Ratschläge!
Femur
M.E. sind alle Ratschläge gegeben. Weitere darüber hinaus gehende "Ratschläge" führen dann wohl eher noch dazu, dass mein "moralischen Kompass" dejustiert werden würde.
Deshalb schließ ich hier.