Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meinem Bewerbungsbogen.
Es kommt ja auch die Frage auf ob und wann ich meinen Führerschein schon mal abgegeben habe.
Muss ich ja beantworten ( für einen Monat)
Nur ist die ganze Geschichte schon 10 Jahre her und ich kenne weder noch das genaue Datum ( bin mir selbst beim Jahr nicht ganz sicher) noch habe ich davon irgendwelche Aktenzeichen.
Wo kann ich die genauen Daten herbekommen oder sind die bei so einem Zeitraum irrelevant?
Vielleicht bei der zuständigen Führerscheinstelle?
Was steht denn genau auf dem Fragebogen? Könnten Sie die Frage mal genau wiedergeben?
Es würde mich nämlich überraschen, wenn man eine bloße Ordnungswidrigkeit, die zu einem 1-monatigen Fahrverbot geführt hat, angeben müsste. Kann es vielleicht sein, dass nur nach einem echten Führerschein-entzug gefragt wurde? Fahrverbot und Führerscheinentzug ist nämlich ein riesen großer Unterschied.
justice,
siehe Anlagen
[gelöscht durch Administrator]
Vielen Dank für das Formular!!
Damit dürften sich vor allem die ewigen Nachfragen zu den Vorstrafen bzw. Verurteilungen erledigt haben. Denn die Formulierungen und vor allem die Erläuterungen sind echt eindeutig. Es wird sogar zwischen BZR und Erziehungsregister unterschieden. Ich frage mich, warum trotzdem soviele immer wieder hier im Forum nachfragen.
Bzgl. des Führerscheins ist tatsächlich gefragt, ob der Führerschein entzogen wurde. Damit dürfte ein bloßes Fahrverbot von 1-3 Monaten nicht umfasst sein.
Zitat von: justice005 am 11. März 2016, 13:14:22
Bzgl. des Führerscheins ist tatsächlich gefragt, ob der Führerschein entzogen wurde. Damit dürfte ein bloßes Fahrverbot von 1-3 Monaten nicht umfasst sein.
Also, wenn, dann doch korrekt: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen. Ich dachte, Sie wären Jurist. ;)
Es war aber ohnehin höchst wahrscheinlich, dass es hier bloß um eine Fahrverbot gehen kann, weil eine Sperre für die Wiedererteilung einer entzogenen FE von einem Monat nicht möglich ist, sondern mind. sechs Monate betragen muss.
ja es geht nur um ein Fahrverbot von einem Monat... hab den "lappen" dann ohne auflagen zurück bekommen
Da in dem Formular nur nach Entzug der Fahrerlaubnis gefragt ist, müssen Sie das demnach nicht angeben.
Das Aktenzeichen bekommst du von der zuständigen Polizeidienststelle, wo du deinen Schein abgegeben hast.
Aus Datenschutz gründen musst du jedoch persönlich vorbeikommen und anfragen, Telefonisch bekommst du keine Auskunft.
Von der Polizei bekommst du dann in der Regel zwei Aktenzeichen, einmal das Polizeiliche und das von der Staatsanwaltschaft.
Für weitere Informationen zu deinem Fall wendest du dich dann an die Staatsanwaltschaft, welche diesen Fall bearbeitet hat.
Bei der Staatsanwaltschaft musst du dann deine Anliegen schriftlich einreichen, zusenden per Post oder Faxen.
(Damit seine Frage, auch wenn er das Aktenzeichen nicht angeben muss, beantwortet ist. ::))
@ xOli:
Das Thema war längst durch und alles wichtige wurde gesagt. Jetzt kommst Du und erzählst Unsinn, sodass man wieder anfangen muss, alles gerade zu ziehen. Das ist ermüdend.
Die Staatsanwaltschaft weiß von dem Fall nicht das geringste, weil der Fragesteller keine Straftat begangen hat und demzufolge auch keinerlei Strafverfahren, keine Akte und kein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen existent ist. Es ist sogar fraglich, ob die Polizei etwas davon weiß. Möglicherweise weiß nur die Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt oder des Landkreises etc. Bescheid.
@justice005:
Was soll an meinem Beitrag Unsinn sein? :o
Ich war noch nicht in der Situation meinen Führerschein abgeben zu müssen und weiß daher auch nicht welche rechtlichen Schritte dabei alles eingeleitet werden.
Auskunft über mein Aktenzeichen, Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 15 Jahren (Roller anstatt Mofa) habe ich genau so bekommen wie ich es beschrieben habe.
Ich werde im Mai 21 Jahre alt und hab somit noch nicht so viel Erfahrung wie manch andere, deine Antwort hilft mir jedoch nicht.
Bitte erkläre mir mein Fehler besteht, damit ich es das nächste mal besser weiß ;)
Zitat von: xOli am 12. März 2016, 16:32:52
@justice005:
Bitte erkläre mir worin mein Fehler besteht, damit ich es das nächste mal besser weiß ;)
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist Straftatbestand; darüber gibt es Verfahrensakten und ein Az. bei Polizei und StA. Ein Fahrverbot kann bei Geschwindigkeitsüberschreitung o. ä. einfach von der Ordnungsbehörde verhangen werden.
So siehts aus.
Man unterscheidet zwischen bloßen Ordnungswidrigkeiten und echten Straftaten.
Ordnungswidrigkeit: z.B. zu schnell fahren, bei Rot über die Ampel fahren, Handy beim Fahren am Ohr, nicht angeschnallt sein... etc. Dafür gibt's entweder von der Stadtverwaltung oder je nach Landesorganisation von einer entsprechenden Ordnungsbehörde ein Knöllchen oder eben ein Bußgeldverfahren. Man bezahlt sein Bußgeld und das Thema ist durch. Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs gibt's auch Punkte in Flensburg und bei noch schwereren Ordnungswidrigkeiten gibt's eben auch mal ein Fahrverbot von 1-3 Monaten. Der Führerschein wird abgegeben und nach 1-3 Monaten bekommt man genau diesen Führerschein wieder zurück. Insgesamt ist das alles aber harmlos, weil es eben alles keine echten Straftaten sind.
Straftaten: Einbruch, Vergewaltigung, Mord, Raub, Erpressung, Trunkenheitsfahrt oder eben auch Fahren ohne Fahrerlaubnis: In diesen Fällen ermittelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt entscheidet dann, was er wegen der Tat nun tun will. Er klagt z.B. das Verfahren vor Gericht an und vom Gericht gibt es dann ein Urteil. Das ist dann eine echte Verurteilung wegen einer Straftat, die auch im Bundeszentralregister eingetragen wird. Wer wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt wird, dem wird der Führerschein entzogen. Das heißt auf deutsch, der Führerschein wird vernichtet, der Führerschein ist dann nicht mehr existent. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, muss man einen ganz neuen Führerschein beantragen und man bekommt - wenn die entsprechenden Voraussetzungen wieder vorliegen - einen ganz neuen Führerschein, so quasi wie ein Fahranfänger.
Das ist der Unterschied zwischen bloßem Fahrverbot und echtem Führerscheinentzug.
Zitat von: justice005 am 12. März 2016, 21:02:29
Das ist der Unterschied zwischen bloßem Fahrverbot und echtem Führerscheinentzug.
Es gibt keinen Führerscheinentzug. Wenn Sie hier schon umfänglich erklären, warum dann nicht korrekt?
Super erklärt, vielen Dank dafür. :)
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@ xOli : Bitte schön.
@ Getulio: Entzug der Fahrerlaubnis, Sie haben ja Recht. Trotzdem ist es mir das wichtigste, dass das Gesagte beim juristischen Laien inhaltlich ankommt. Und wenn mir hierfür Begriffe wie Lappenentzug und Lappennutzungsverbot geeignet erscheinen sollten, dann nutze ich diese auch. ;-)
Die politisch korrekte Bezeichnung für Lappen ist aber Sami. :-\
Bin noch nicht ganz wach.... Den habe ich jetzt nicht verstanden...
https://de.wikipedia.org/wiki/Samen_%28Volk%29?wprov=sfla1
Ich dachte, wenn wir hier schon klugscheißen ... ;)
oh Gott.. und das am frühen Morgen... :) :) :)
Zitat von: justice005 am 13. März 2016, 08:40:54
@ Getulio: Entzug der Fahrerlaubnis, Sie haben ja Recht. Trotzdem ist es mir das wichtigste, dass das Gesagte beim juristischen Laien inhaltlich ankommt. Und wenn mir hierfür Begriffe wie Lappenentzug und Lappennutzungsverbot geeignet erscheinen sollten, dann nutze ich diese auch. ;-)
Ich würde dann evtl. eher darauf abheben, dass man zwar die Fahrerlaubnis entzogen bekommen haben kann, aber trotzdem noch im Besitz eines Führerscheins sein mag. Was dann nichts daran ändert, dass man eine Straftat begehen würde, wenn man fährt, und keine OWi.
Sprich, ich denke, dass man den Sachverhalt auch und gerade juristischen besser erklären kann. Aber sei´s drum, jeder wie er meint.