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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: miT am 11. März 2016, 14:39:43

Titel: Weiterbildung und Zulage Notfallmedizin
Beitrag von: miT am 11. März 2016, 14:39:43
Hey kurz und knackig. Um die Zulange Notfallmedizin zu bekommen, reicht dort die Fachkunde oder muss es die Zusatzbezeichnung sein und wie viel Zulage ist es mittlerweile bzw welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?

LG
Titel: Antw:Weiterbildung und Zulage Notfallmedizin
Beitrag von: Andi8111 am 11. März 2016, 22:33:57
Die Zusatzbezeichnung oder Fachkunde UND ein DP, der die ATN "SanStOffz Arzt RettMed" beinhaltet.
Titel: Antw:Weiterbildung und Zulage Notfallmedizin
Beitrag von: Andi8111 am 11. März 2016, 22:34:11
etwa 614,22€ brutto
Titel: Antw:Weiterbildung und Zulage Notfallmedizin
Beitrag von: ulli76 am 12. März 2016, 13:19:04
Man kann die ATN auch ohne Fachkunde oder Zusatzbezeichnung zuerkannt bekommen, wenn die erforderlichen Ausbildungsabschnitte durchlaufen wurden. Die ATN ist allerdings an die Inübungshaltung gebunden.
Titel: Antw:Weiterbildung und Zulage Notfallmedizin
Beitrag von: miT am 12. März 2016, 17:48:11
Ich beziehe das ja auch mehr auf das mitbringen und anerkennen aus dem Zivilen .
Titel: Antw:Weiterbildung und Zulage Notfallmedizin
Beitrag von: ulli76 am 16. März 2016, 12:50:35
Ich kenn die aktuellen Bestimmungen nicht. Aber mit Zusatzbezeichnung bekommst du es direkt anerkannt, sofern die Inübungshaltung passt. Mit Fachkunde muss man schauen, ob die Leistungen, die dafür erforderlich waren, ausreichen. Früher hat das gepasst, da entsprach die ATN der Fachkunde in Bayern.