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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mkk am 11. März 2016, 21:24:35

Titel: GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Mkk am 11. März 2016, 21:24:35
Ich werde als Wiedereinsteller meine AGA wiederholen müssen.
Habe einen 8-Wochen alten Sohn zuhause und würde daher gerne zuhause schlafen.
Ist das möglich ?
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: KlausP am 11. März 2016, 21:28:44
Das müssen Sie schon Ihren Disziplinarvorgesetzten fragen, nur der kann das entscheiden.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Mkk am 11. März 2016, 21:30:22
Zitat von: KlausP am 11. März 2016, 21:28:44
Das müssen Sie schon Ihren Disziplinarvorgesetzten fragen, nur der kann das entscheiden.

Sie als Spieß kennen aber sicher die grundsätzlichen Möglichkeiten: Es ist also mit Genehmigung möglich?
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: KlausP am 11. März 2016, 21:42:24
Ich weiß nicht, wie Ihr Disziplinarvorgesetzter in dieser Beziehung drauf ist. Es ist gut möglich, dass er Wiedereinsteller in der GA genauso behandelt wie Rekruten und Sie damit dem Zapfenstreich unterliegen, es ist auch möglich dass Sie freien Ausgang bis zum Frühstück haben. Woher soll ich das also wissen, zumal sich in letzter Zeit einiges geändert hat.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Mkk am 11. März 2016, 22:00:54
Zitat von: KlausP am 11. März 2016, 21:42:24
Ich weiß nicht, wie Ihr Disziplinarvorgesetzter in dieser Beziehung drauf ist. Es ist gut möglich, dass er Wiedereinsteller in der GA genauso behandelt wie Rekruten und Sie damit dem Zapfenstreich unterliegen, es ist auch möglich dass Sie freien Ausgang bis zum Frühstück haben. Woher soll ich das also wissen, zumal sich in letzter Zeit einiges geändert hat.

Alles klar! Lohnt sich da eine Kontaktaufnahme mit dem Vorgesetzten vor dem Dienstantritt, oder laufe ich da Gefahr, mich gleich unbeliebt zu machen?
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Getulio am 11. März 2016, 22:24:20
Ich persönlich würde es für taktisch eher unklug halten, noch vor dem ersten persönlichen Kontakt bzw. Dienstantritt schon mit den ersten Sonderwünschen anzuklopfen.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: ulli76 am 12. März 2016, 13:14:51
Nein, das wird nicht gehen. Rekruten unterliegen aus gutem Grund dem Zapfenstreich.

Bleibt nur die Einstellung zu verschieben oder halt die Zeit zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich zu nutzen.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: ceidner am 14. März 2016, 09:26:07
Ich glaube du brauchst dir keine Gedanken machen. Meines Wissens nach ist mitlerweile auch in der GA 16:30 Uhr Dienstschluss. Man hat sogar mitlerweile in der GA 2 Wochen Freizeitausgleich, weil es gelengtlich zu längeren Dienstzeiten kommt.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Cally am 14. März 2016, 09:37:38
Seit wann?
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: KlausP am 14. März 2016, 09:41:19
Dann bleibt immer noch das Problem mit dem Zapfenstreich um 23.00 Uhr.  ::)
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Mkk am 14. März 2016, 09:43:28
Zitat von: KlausP am 14. März 2016, 09:41:19
Dann bleibt immer noch das Problem mit dem Zapfenstreich um 23.00 Uhr.  ::)

Das wäre dann kein Problem mehr.

Dann könnte man sich in der Zeit zwischen Dienstunterbrechung und Zapfenstreich um die Familie kümmern.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: ceidner am 14. März 2016, 09:45:52
ich habe eine Truppenwerbung für den 01.07.2016. Da meine AGA aber schon 11 Jahre her ist, soll ich nochmal eine GA machen. Diese beginnt bei erfolgreichem Test nächste Woche am 01.04. Da ich auch 3 Kinder habe, habe ich mit meinem Zukünftigen Gruppenführer der GA gesprochen und diese Aussage kommt von ihm.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: ceidner am 14. März 2016, 09:53:59
hier mal ein Link zum nachlesen. Das neue Arbeitszeitgesetz ist am 01.01.2016 in Kraft getreten.

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYo9C4NAEET_0a0nEYmdH41tIETtVl1kid7JstEmP967whl4xbyBAUIdHrygsne4Qgf9xMV4mvGcyXxRhEkIPvEYhsk70kglpxy4CKoXs3vRNZqfSDCGZ-gT21Q2T-7Yf5nl9eNtn2nTVi_Yt628APiOmX0!/



Edit: Link korrigiert!
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Mkk am 14. März 2016, 09:58:22
Zitat von: ceidner am 14. März 2016, 09:53:59
hier mal ein Link zum nachlesen. Das neue Arbeitszeitgesetz ist am 01.01.2016 in Kraft getreten.

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYo9C4NAEET_0a0nEYmdH41tIETtVl1kid7JstEmP967whl4xbyBAUIdHrygsne4Qgf9xMV4mvGcyXxRhEkIPvEYhsk70kglpxy4CKoXs3vRNZqfSDCGZ-gT21Q2T-7Yf5nl9eNtn2nTVi_Yt628APiOmX0!/

Halte mich hier unbedingt mal auf dem laufenden, wie das in der GA abgelaufen ist! Ein GA-Bericht wäre toll!
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: ceidner am 14. März 2016, 10:01:26
Sofern ich den Test nächste Woche bestehe, mache ich das.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Ralf am 14. März 2016, 10:05:27
Die Arbeitszeitverordnung hat damit nichts zu tun.
Eine allgemeine Aussage aus den Erfahrungen anderer lässt sich nicht ableiten, weil dieses im Ermessen der Vorgesetzten liegt.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Film City am 14. März 2016, 10:13:15
Zitat von: Ralf am 14. März 2016, 10:05:27
Die Arbeitszeitverordnung hat damit nichts zu tun.
Eine allgemeine Aussage aus den Erfahrungen anderer lässt sich nicht ableiten, weil dieses im Ermessen der Vorgesetzten liegt.

Sofern die GA in der gleichen Einheit absolviert wird, schon.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Ralf am 14. März 2016, 10:18:35
Wir können ja Erbsen zählen.  ::) Auch dann nicht, weil die Gründe durch die Vorgesetzten individuell bewertet werden (können).
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: Film City am 14. März 2016, 10:20:20
Zitat von: Ralf am 14. März 2016, 10:18:35
Wir können ja Erbsen zählen.  ::) Auch dann nicht, weil die Gründe durch die Vorgesetzten individuell bewertet werden (können).

Wollen wir weiter Erbsen zählen?  ::) Die Gründe wären hierbei wohl die selben.

Wie auch immer.. ;-)
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller - Heimschläfer?
Beitrag von: ulli76 am 14. März 2016, 13:44:37
Selbstgespräche sind nicht erwünscht!