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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: _cottbus_ am 12. März 2016, 11:39:52

Titel: Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: _cottbus_ am 12. März 2016, 11:39:52
Hallo liebe Community.

Erst einmal möchte ich mich kurz vorstellen.
Mein Name ist Sebastian bin 26 Jahre alt und komme aus Cottbus. Bin gelernter Kfz Mechatroniker.
Habe mein GWD als PzGren 10.2009 bis 06.2010 gemacht.
Nun bin am überlegen ob ich mich als Wiedereinsteller melden soll. Habe auch schon ein Termin beim Karriereberater gemacht.

Da ich meinen Beruf gern weiter ausüben würde kommt ja nur der Fachdienst in Frage.
Jetzt zu meiner Frage welche Laufbahn wäre die Sinnvollste? Fw im allg. Fachdienst oder doch eher Mannschafter?
Und müsste ich die AGA noch einmal wiederholen? Da meine Dienstzeit ja schon eine Weile her ist und sich bestimmt auch einiges geändert hat  ;)

mfG







Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: Ralf am 12. März 2016, 11:44:47
Das liegt doch an dir, für welche Laufbahn du dich berufen fühlst.
Kann sein, dass du die GA wiederholst. Oder mit dem UL anfängst.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: KlausP am 12. März 2016, 11:56:05
... und in der Mannschaftslaufbahn gibt es keine Unterscheidung in Fach- und Truppendienst. Dafür nimmt man aber auch keine weitere berufliche Qualifikation mit. In der Feldwebellaufbahn erfolgt eine Weiterbildung auf Meisterebene.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: Schnolle am 12. März 2016, 22:19:52
Aber Einstellung wäre bei der Verwendung als Uffz. oder Stuffz. mit entsprechender Arbeitserfahrung.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: KlausP am 12. März 2016, 22:46:27
Zitat von: Schnolle am 12. März 2016, 22:19:52
Aber Einstellung wäre bei der Verwendung als Uffz. oder Stuffz. mit entsprechender Arbeitserfahrung.

Nein. Die Frage ob man als Uffz (FA) oder als StUffz (FA) eingestellt wird ist lediglich vom Schulabschluss abhängig. Mit Hauptschulabschluss als Uffz, mit Realschulabschluss als StUffz.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: Schnolle am 13. März 2016, 10:42:04
Ah, danke. Aber FA ist ja auch nur bei FwEignung.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: KlausP am 13. März 2016, 10:47:46
Die Einstellung in der Laufbahn Uffz allgFD erfolgt aber nach den gleichen Regularien, siehe auch § 13 SLV (Uffz) bzw. § 17 SLV (Fw)
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: _cottbus_ am 14. März 2016, 12:39:56
Danke erst einmal für die Antworten hier.

Hatte heute den Termin bei meinem Karriereberater.
Habe mich für die Fw Laufbahn entschieden. Sofern ich dafür die Eignung habe.
Und bewerbe mich für eine Stelle in der Inst.
Leider muss ich wie befürchtet die AGA wiederholen, was aber bestimmt nicht schaden kann.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: KlausP am 14. März 2016, 12:43:56
ZitatLeider muss ich wie befürchtet die AGA wiederholen

In der Feldwebellaufbahn? Nein. Dort gehen Sie im FA/UA-Btl auf den Feldwebelanwärterlehrgang (jedenfalls im Heer, bei Luftwaffe und Marine können die Ausbildungseinrichtungen und die Lehrgänge auch etwas anders heißen). Außerdem gibt es dei AGA nicht mehr, Mannschafter erhalten eine Grundausbildung (GA), aber das nur nebenbei.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: HerrZog am 14. März 2016, 13:30:19
Zitat von: KlausP am 12. März 2016, 22:46:27
Zitat von: Schnolle am 12. März 2016, 22:19:52
Aber Einstellung wäre bei der Verwendung als Uffz. oder Stuffz. mit entsprechender Arbeitserfahrung.

Nein. Die Frage ob man als Uffz (FA) oder als StUffz (FA) eingestellt wird ist lediglich vom Schulabschluss abhängig. Mit Hauptschulabschluss als Uffz, mit Realschulabschluss als StUffz.

Mit Hauptschulabschluss + Beruf + 2 Jahre Berufserfahrung kann man aber auch schon als StUffz eingestellt werden
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: KlausP am 14. März 2016, 13:33:35
Steht das so in der SLV? Dann muss ich das überlesen haben. In den Paragraphen 13 und 17 habe ich das jedenfalls nicht gefunden, aber ich hab die auch nicht komplett gelesen.
Titel: Antw:Wiedereinsteller im Fachdienst
Beitrag von: KlausP am 14. März 2016, 13:36:10
Okay, nochmals nachgelesen, steht in Par. 13(2)b und in 17(2)b.