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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: staatsdiener am 12. März 2016, 16:43:13

Titel: Erteilung von Konferenzbescheinigungen
Beitrag von: staatsdiener am 12. März 2016, 16:43:13
Hallo Leute,

vor kurzem wurde meine Ü1 positiv bewertet. Gleichzeitig habe ich eine Konferenzbescheinigung "VS-Vertraulich" auf Basis meiner Ü1 erhalten. Die Ü1 wird meines Wissens nach alle fünf Jahre wiederholt. Die Konferenzbescheinigung ist nur ein Jahr gültig. Ich muss also jedes Jahr eine neue beantragen. Setzt das auch eine erneute Ü1 voraus oder wird die Konferenzbescheinigung der darauffolgenden vier Jahre jeweils auf Grundlage der noch bestehenden Ü1 ohne weitere Maßnahmen erteilt?

Vielen Dank für eure Antworten.
Titel: Antw:Erteilung von Konferenzbescheinigungen
Beitrag von: F_K am 12. März 2016, 16:46:22
Konferenz Bescheinigungen werden nur bei Notwendigkeit ( Konferenz!) erstellt und sind dann wieder abzugeben - der Soldat hat da kein Antragsrecht in dem Sinne.
Titel: Antw:Erteilung von Konferenzbescheinigungen
Beitrag von: ulli76 am 12. März 2016, 16:53:31
Und nochmal einfacher: Brauchst du das nur für´s Inland für deinen DP- dann hast du die Überprüfung und gut is. Gehst du z.B. in den Einsatz, dann bekommst du die Konferenzbescheinigung mit und die wird anhand der Überprüfung erstellt wenn sie gebraucht wird.