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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Marmal am 13. März 2016, 14:38:48

Titel: GA als Wiedereinsteller
Beitrag von: Marmal am 13. März 2016, 14:38:48
Habe Ende 09 meine AGA beim Heer gemacht.

Komme nun als SAZ 4 Wiedereinsteller wieder zum Heer.

Uli hatte mal in einem Thread geschrieben, dass das wiederholen der GA beim Heer unüblich ist.

nSAK und sonstige Teile die neu in der GA sind können ja auch einzeln mit den Rekruten mitgemacht werden.

Wie sieht denn hier nun der praxisfall aus?
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller
Beitrag von: Neoac1 am 13. März 2016, 14:45:36
Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten:

Aga 2002 beim Heer, nun Wiedereinsteller bei der SKB. Ga muss ich nicht machen. Laut Einplaner ist dies nur bei einem
TSK wechsel erforderlich.
Titel: Antw:GA als Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 13. März 2016, 16:04:37
Die Aussage des KarrBer ist so nicht richtig.  Die Inhalte der Lw, Heer und SKB sind identisch, Marine hat eigene Anteile, weil dort Teile der Spezialgrundausbildung integriert sind.
Es wird immer individuell entschieden. Es gibt hier genügend Beispiele von Bewerbern, die erst seit 2 Jahren draußen sind und sie noch einmal machen müssen. Hängt auch damit zusammen, ob die neuen Anteile wie z.B. nSAK, Einsatzersthelfer A etc im Verband nachgeschult werden können.