Hallo zusammen. Ich bin gerade Fleissig am Dokumente zusammensuchen für die Bewerbung:
Ich hatte im Gespräch eben angegeben, dass ich mal Ärger mit der Justiz hatte, aber keine Vorstrafe ect.
Der Berater wollte nun das urteil haben, Zitat, dass würde die ganze Sache beschleunigen.
Ich bin aber jetzt auf den Beschluss zur beseitigung des Strafmakels gestossen.
Ein Befreundeter Anwalt hat es mir so Erklärt:
Die Beseitigung des Strafmakels bedeutet, dass grundsätzlich im Zuge des Resozialisierungsgedankens die Weitergabe der Verurteilung verhindert werden soll, um die Zukunft des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen nicht zu "verbauen".
Kommen jedoch in der Folge weitere Verurteilungen hinzu, bevor die 5-jährige Tilgungsfrist abgelaufen ist, so wird die Strafmakelbeseitigung widerrufen. Ausnahmen sind zulässig (§ 101 JGG). "
Bei mir kamen eben keine Verurteilungen dazu, der Beschluss ist von 2012, Urteil von Januar 2009. Inklusive Tilgungsfrist müsste jetzt alles weg sein.
Habe ich mir mit dr Information dass da was war nun selbst ein Ei gelegt? ich habe ein wenig recherchiert, habe den Thread eines Bewerbers für die Bundespolizei bei frag meinen Anwalt gefunden. Da hies es nur, dass nach Beseitigung eben alles weg sei, auch die Polizei da nichtsmehr finden wird, weil die achen eben vernichtet sind.
Was kann ich jetzt machen? ich will mir ja selbst kein Ei legen? Der Berater meinte, der einzige Hinderungsgrund für eine Einstellung sei seiner Meinung nach die Urteilssache, aber das müsste sich ja dann eigentlich erledigt haben, wenn da nichtsmehr verfügbar ist?
Ich bin am überlegen, den Berater morgen anzurufen und zu sagen, bzw zu Erfragen ob man die Sache grad wieder aus dem Computer rausnehmen könnte. Weitergereicht oder bearbeitet wird die Sache ja soweiso nicht, solange ich nicht alle Sachen an Dokumenten vorliegen?
Da die Editfunktion nicht verfügbar ist, verweise ich mal auf diesen Thread hier ( ist die Polizeisache ).
http://www.frag-einen-anwalt.de/100-JGG---f118433.html?utm_expid=339018-1.B4MGVIS7Q52ijjdzJXbgrQ.0
1. Lesen Sie hier
Ist eine Strafe
getilgt, oder tilgungsreif ... muss sie nicht mehr angegeben und somit auch nicht genannt werden.
Um es zu verdeutlichen ... Ist die Strafe
getilgt, darf ein Bürger auf die Frage ob er vorbestraft sei... mit "Nein." antworten.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55157.02. Bitte
nicht die Regeln, die für andere Behörden gelten, auf die Bw übertragen ! Da gibt es
Unterschiede !!
Kopiere doch Deinem Berater den "Beschluss zur Beseitigung des Strafmakels", angegeben hast Du es ja, insofern "ist das Kind noch dabei in den Brunnen zu fallen". Ich denke der Berater wird die Strafe dann ebenfalls als getilgt ansehen.
Der Karriereberater "sieht" das gar nicht an, sondern leitet weiter. Das wird dann durch einen Rechtsberater der Bundeswehr bewertet.
Die Frage wäre, wird da gleich was von den Anfangsdaten weitergeleitet? Weil, ich soll nochmal einen Termin machen für alle Unterlagen wie Zeugnisse, Praktikumsnachweise ect. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass hier gleich alles weitergereicht wird, wenn noch garkeine Infos vom Bewerber hat?
Ich bin jetzt total nervös. Überall hieß es ich müsse das angeben. Im Endeffekt wäre es besser gewesen den Mund zu halten.
Die anfangs eingereichten Unterlagen werden nicht vorab weitergereicht.
Wenn Sie sich sicher sind das die Eintragung getilgt, oder tilgungsreif ist...
Sagen Sie dies dem Wehrdienstberater und füllen Sie einen neuen Bewerbungsbogen aus.
Jeglichen Schriftverkehr dazu, den Sie schon abgegeben haben sollten...erbitten Sie zurück.
Ebenso bitten Sie um Löschung von Angaben dazu...falls er schon
etwas dazu elektronisch erfasst haben sollte.
Nochmal... wenn eine Strafe getilgt ist... gilt der Bürger als nicht vorbestraft und muss ... zumindest bei der Bundeswehr... keine Aussagen dazu treffen...
so wie es in den Erläuterungen zu den Fragen steht.
Auch nicht im Prüfgespräch beim KC oder AC !
Wer das nicht versteht oder etwas Anderes fordert ... hat das Rechtsstaatprinzip nicht verstanden...
Etwas Anderes ist es bei der Polizei... da dort die Fragen anders formuliert sind !
Habe ich hier im Forum aber auch schon geschrieben...
Zitat von: Markus1987 am 14. März 2016, 22:18:17
Ich bin jetzt total nervös. Überall hieß es ich müsse das angeben. Im Endeffekt wäre es besser gewesen den Mund zu halten.
Machen Sie sich mal nicht ins Hemd. Wenn (spätestens) dem Rechtsberater auffällt, dass Sie das gar nicht angeben mussten, dann wird es selbstverständlich auch nicht zu Ihren Ungunsten verwertet. Eher evtl. als Pluspunkt nach dem Motto "eine ehrliche Haut".