Hallo Kameraden,
Irgendwie seh Ich nicht mehr durch !
kurz zu mir: war SaZ 08 und bin nun Übergangsgebührnisempfänger und in einer schulischen Umschulung zum Erzieher.
Habe mich Privat Kranken versichert (30%)
Jetzt stellt sich mir die Frage,muss ich nun bei jedem Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt etc. einen Antrag Auf beihilfe (70) % stellen ?
oder muss hierbei pauschal ein Antrag gestellt werden und analog der PKV nur noch ein Rechnung an das BVA geschickt werden ???
Irgendwie erhalte ich keine vernüftigen Antworten.
Vielen Dank im Vorraus
Nicht bei jeder Rechnung oder jedem Rezept einen Antrag stellen. Ich glaube mich zu erinnern, dass man sammeln soll, bis man auf mindestens 200 € Gesamtsumme kommt, bin mir aber nicht sicher. Ich reiche ca. einmal im Quartal einen Beihilfeantrag ein, mein letzter war aber deutlich höher. An den Antrag hängen Sie dann alle aufgelisteten Belege dran und schicken alles zusammen weg. Beim erste Antrag müssen Sie den großen Vordruck ausfüllen, später reicht der vereinfachte. Die Vordrucke kann man sich auf
www.bundeswehr.de Downloaden, einfach "Beihilfeantrag" in die Suche eingeben.
Danke für die schnelle Antwort !!! Das klingt schon mal gut, da ich leider demnächst ins Krankenhaus stationär muss mach ich mir eben schon Gedanken das ich nicht auf den kosten sitzen bleibe.
Das bedeutet dann im Umkehrschluss nach Krankenahusaufenthalt Rechnung mit dem Erstantrag an das BVA und alles wird gut oder ? :-)
Krankenhaus hatte ich noch nicht. ;) Da würde ich vorher mit der Beihilfestelle und der PKV Verbindung aufnehmen.
Da die Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt ja doch höher sein können und man ja normalerweise in Vorleistung treten muss, ist der Tipp mit der vorherigen Abklärung mit der Beihilfestelle, der PKV und dem Krankenhaus Gold wert.
Denn gerade bei größeren Beträgen und/oder erstmaligem Antrag kann die Bearbeitung schon mal schnell die Zahlungsfrist des Krankenhauses überschreiten.
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/120_Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg/Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg.html?nn=4485804
Wenn Ihre Krankenversicherung zustimmt, können Sie auch eine Direktabrechnung zwischen der Klinik und der Versicherung vornehmen lassen. Das reduziert für Sie den Abrechnungsaufwand und die Höhe der auszulegenden Summe.