Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Sync am 15. März 2016, 20:46:13

Titel: Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Sync am 15. März 2016, 20:46:13
Hallo,

ich habe mich als Wiedereinsteller beworben. Kurz vor meinem DZE war ich im BWK Ulm auf der FU6 (Psychiatrie) wg. einer generalisierten Angststörung.

Ich habe mich nach wenigen Tagen der Behandlung selbst entlassen, woraufhin der Arzt mir sagte "Dann werde ich Sie als 'unberechenbar' einstufen".

Ich weiß leider nicht mehr genau wie die letzten Wochen bis zum DZE dann verliefen. Es kann aber gut sein dass ich dann auch nochmal KZH war.

Wie sieht das ganze nun aus? Ich habe mittlerweile geheiratet und 1 Kind - die generalisierte Angststörung ist nicht mehr vorhanden. Neben der familiären Weiterentwicklung habe ich auch mein Wohnumfeld geändert (neues Bundesland). All das hat dazu beigetragen, dass ich heute keine Probleme mehr damit habe.

Nun die eigentlichen Fragen:

- Diese Bewertung ("unberechenbar") des Arztes - die wird er sicherlich in der Krankenakte vermerkt haben. Diese wird auch vom KC bei der Einstellung gecheckt, oder?

- Habe ich im psychologischen Gespräch die Möglichkeit, die Sache zu erklären? Und wie steht ihr zu meiner o.g. erklärung? Ausreichend?

- Macht es einen Unterschied ob ich mich für die Laufbahn der Mannschaften bewerbe oder für eine höhere?

- Ist die generalisierte Angststörung bei einer Musterung Gradation 4 oder 5? Wäre es 4, gilt doch, dass bei einer Heilung eine neue Gradation vergeben werden müsste?!
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: miT am 15. März 2016, 22:39:08
 Wenn ich mich nicht irre kann sie keiner davon abhalten sich erneut zu bewerben. Ob sie allerdings mit dieser Vorgeschichte überhaupt noch in Betracht kommen mag ich zu bezweifeln.
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: miT am 15. März 2016, 22:40:20
 Und was ich vergessen habe, die alte Akte wird bei einer erneuten Bewerbung hinzugezogen.
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Sync am 15. März 2016, 22:48:01
Im Falle einer Ablehnung durch die Krankengeschichte würde ich aber gar nicht erst zum Einstellungstest ins Assessmentcenter eingeladen werden oder?
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: miT am 16. März 2016, 00:18:48
 Ich bin mir nicht sicher inwieweit Akteneinsicht bereits nach Erhalt der Bewerbung genommen wird. Durch aus werden Personen abgelehnt bevor sie eingeladen werden  was verschiedene Gründe haben kann wie schlechte Noten oder Ähnliches.  Das eine alte G Akte bereits bei erhalt der Bewerbung umgehend verfügbar ist glaube ich nicht.  Inwieweit auf den Entlassungsgrund früher EDV Technisch zugegriffen werden kann weiß ich nicht.
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: BulleMölders am 16. März 2016, 07:09:54
Interessant ist doch erst mal mit welchem Tauglichkeitsgrad der TE entlassen wurde. Dieser ist doch erst mal maßgebend für die erste Bewertung der Bewerbung.
Sollte es T5 gewesen sein, dann wird mit 100%iger Wahrscheinlichkeit die Bewerbung ohne weitere Betrachtung abgelehnt.
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Sync am 16. März 2016, 07:36:38
Das ist der Punkt: den weiß ich leider nicht. Kann ich den im KC erfragen?
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Kai23 am 16. März 2016, 09:09:34
Ich gehe mal davon uas, dass Du nicht schon immer an dieser Störung littst. Was war denn die Ursache? Aus deinem ersten Post schließe ich, dass während deiner DZ etwas vorgefallen sein muss. Wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass ein Rückfall wahrscheinlich ist und eine Einstellung somit ausgeschlossen ist.

Für den Fall einer erneuten Musterung werden die Psychologen auf jeden Fall alle Details darüber wissen.


Gruß!
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Sync am 16. März 2016, 09:21:36
Zitat von: Kai23 am 16. März 2016, 09:09:34
Ich gehe mal davon uas, dass Du nicht schon immer an dieser Störung littst. Was war denn die Ursache? Aus deinem ersten Post schließe ich, dass während deiner DZ etwas vorgefallen sein muss. Wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass ein Rückfall wahrscheinlich ist und eine Einstellung somit ausgeschlossen ist.

Für den Fall einer erneuten Musterung werden die Psychologen auf jeden Fall alle Details darüber wissen.


Gruß!


Nein, das hatte nichts mit der DIenstzeit, sondern mit dem Elternhaus zu tun! War auch schon vor der Bundeswehr da.
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: miT am 16. März 2016, 11:32:37
 Bei aller Liebe ich möchte Sie nicht davon abhalten sich zu Bewerben,  doch Sie sollten lieber einen anderen Plan A und Plan B haben. Wenn C Bundeswehr dann doch klappt, klasse...
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Sync am 16. März 2016, 12:00:01
Das wäre ok. Bin unbefristet und in Vollzeit Angestellter.
Wichtig wäre mir nur, dass ich die Ablehnung dann schon vor den 3 Tagen Einstellungstest im KC kriege. Sonst wäre es echt schade um die 3 Tage. Die Chancen stehen ja sowieso nicht so wahnsinnih gut
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Ralf am 16. März 2016, 17:30:22
Die Garantie wird aber keiner geben.
Da musst du es wohl darauf ankommen lassen und für deinen Wunsch "3 Tage opfern" (wieso 3, i.d.R. 2).
Titel: Antw:Generalisierte Angststörung - Ausschlussgrund?
Beitrag von: Sync am 16. März 2016, 17:41:44
Zitat von: Ralf am 16. März 2016, 17:30:22
Die Garantie wird aber keiner geben.
Da musst du es wohl darauf ankommen lassen und für deinen Wunsch "3 Tage opfern" (wieso 3, i.d.R. 2).

Hatte einen Erfahrungsbericht gelesen, da waren es 3. Die opfere ich natürlich gerne für meinen Wunsch. Ich hoffe dass man in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeit kriegt, die Krankheitsgeschichte zu erläutern.