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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Nala am 19. März 2016, 15:05:38

Titel: Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Nala am 19. März 2016, 15:05:38
Welche Feldwebelverwendung gibt es ohne großartige Sicherheitsüberprüfung?
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Ralf am 19. März 2016, 15:12:28
Das kommt auf den Dienstposten an, ob eine SÜ gefordert ist.
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Nala am 19. März 2016, 15:39:21
Okay frage ich anders in welchen Verwendung ist die Anzahl der SÜ erforderlich Dienstposten am höchsten?
Wie sieht es beim IT-Bereich aus oder Geoinfo
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Icecobra am 19. März 2016, 15:42:36
Im IT Bereich brauchst du auf jeden Fall eine Ü2 bin selber ITler

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Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Cube am 19. März 2016, 16:34:10
Gibt es denn einen Grund, warum du der Überprüfung ausweichen möchtest?
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: IdZ am 19. März 2016, 16:46:03
Hört sich für mich auch ein wenig so an..
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Ralf am 19. März 2016, 16:50:12
Zitat von: Nala am 19. März 2016, 15:39:21
Okay frage ich anders in welchen Verwendung ist die Anzahl der SÜ erforderlich Dienstposten am höchsten?
Wie sieht es beim IT-Bereich aus oder Geoinfo
Da gibt es keine Statistik. Oftmals liegt es auch an dem Bereich, wo man arbeitet (Flugplatz...)
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Nala am 19. März 2016, 16:55:34
Weil ich mit 15 (2009) mal ne Anzeige hatte :'(
Und die Ü2 fragt auch die Polizeistellen ab...
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Ralf am 19. März 2016, 16:56:49
Das muss ja nicht heißen, dass du deswegen keine Sicherheit bekommst.
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Lidius am 19. März 2016, 17:00:36
Zitat von: Nala am 19. März 2016, 16:55:34
Weil ich mit 15 (2009) mal ne Anzeige hatte :'(
Und die Ü2 fragt auch die Polizeistellen ab...

Und? Nur weil man mal angezeigt wurde fällt man doch nicht automatisch durch die Sicherheitsüberprüfung.
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Nala am 19. März 2016, 17:26:29
Bei der Ü2 wird auch irgendwas von den letzten 5 Jahren gesagt?
Sind damit die Wohnsitze oder die letzen Anzeigen gemeint?
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: wolverine am 19. März 2016, 17:41:46
Sie sind aber kein Zweitaccount von Ostsee, oder? ???
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Eneb am 19. März 2016, 22:21:43
Du jeder hat mal scheiße gebaut, das wichtigste ist das du offen und ehrlich bist und aus dem Fehler gelernt hast


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Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: IdZ am 19. März 2016, 22:36:50
Der oder die TE hat doch evtl nicht mal scheiße gebaut. Nur weil man angezeigt wird ist man doch kein Verbrecher.
Vorbestraft ist dann eine andere Sache.
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Getulio am 20. März 2016, 00:07:31
Seien Sie versichert, bei weitem nicht jeder hat mal (strafrechtlich relevante) Scheiße gebaut.
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Pocki2512 am 20. März 2016, 00:18:16
Da brauchst du dir absolut keine Sorgen machen.

1. ist es wenn eine Jugendstrafe und diese wird (wenn es kein Schwerverbrechen war) sowiso nicht gewertet.

2. Wenn nichts in deinem Führungszeusnis steht ist alles in Ordnung

Wenn wird sowas bei einer Ü3 relevant und dann wirst du auch nur darüber befragt.

Bei meiner Ü2 war alles in Ordung. Erst als ich meine Ü3 hatte und ein nettes Gespräch mit dem MAD hatte ist heraus gekommen, dass ich als 11 Jähriger mal an einem Stromkasten auf der Straße den Achtung Hochspannungsaufkleber entfernt habe und das jemand gemeldet hat. Daran konnte ich mich nicht mal erinnern. Fanden aber alle vom MAD lustig :D

Gruß
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Schnolle am 20. März 2016, 09:44:41
Und außerdem hast du ja eh bei der Einstellun alles wahrheitsgemäß angegeben. Also gibts da ja eh nix neues.
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: KlausP am 20. März 2016, 11:41:13
Was bei der Einstellung angegeben werden muss und was bei der Sicherheitsüberprüfung erhoben wird sind aber zum Teil unterschiedliche Vorgänge.
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Nala am 20. März 2016, 11:47:47
Bei der Bewerbung wurde nach laufenden Ermittlungen und nach Verurteilung gefragt glaub ich...
Titel: Antw:Feldwebelverwendung ohne Ü2-Überprüfung
Beitrag von: Getulio am 20. März 2016, 12:36:50
Zitat von: Pocki2512 am 20. März 2016, 00:18:16
Bei meiner Ü2 war alles in Ordung. Erst als ich meine Ü3 hatte und ein nettes Gespräch mit dem MAD hatte ist heraus gekommen, dass ich als 11 Jähriger mal an einem Stromkasten auf der Straße den Achtung Hochspannungsaufkleber entfernt habe und das jemand gemeldet hat. Daran konnte ich mich nicht mal erinnern. Fanden aber alle vom MAD lustig :D

Gruß

Das ist mal ein nettes Beispiel für den Kollegen im Nachbarthread, was alles gespeichert und weitergegeben wird - auch ohne jegliche Gerichtsbeteiligung und obwohl es ohne Frage länger als 5 Jahre zurückliegt.