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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: eule am 22. März 2016, 01:36:54

Titel: Anwartschaftsversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung
Beitrag von: eule am 22. März 2016, 01:36:54
Guten Tag Kameraden.

Folgende Situation.

Als ich damals bei der Bundeswehr angefangen habe wurde mir von meinem Versicherungsberater erklärt, dass ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen muss um später wieder in die Gesetzliche Versicherung aufgenommen zu werden. Dann gab es ja eine Gesetzesänderung, dass eine Gesetzliche Versicherung jeden aufnehmen muss auch ohne vorherige Anwartschaft. Leider habe ich mich mit diesem Thema viel zu spät auseinander gesetzt. Somit habe ich Jahre lang Geld für nichts gezahlt. Es hätte theoretisch ab dem Tag X eine Pflegepflicht ausgereicht. Jetzt im nachhinein sagt meine Versicherung "Tja Pech gehabt. Ihr Geld ist weg" Aber irgendwie will ich das nicht auf mir beruhen lassen. Weil ich ja für einen Vertrag gezahlt habe der ja an sich durch die Gesetzesänderung gar nicht mehr exestend ist. Habt ihr damit mal Erfahrungen gesammelt?

1. Wann war diese Gesetzesänderung?
2. Habt ihr einen Link zu diesem Gesetz?

Vielen Dank Kameraden
Titel: Antw:Anwartschaftsversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 22. März 2016, 07:33:13
1.) 2007 gab es größere Änderungen, ob diese auch deinen Fall umfassen entzieht sich meiner Kenntnis.
2.) SGB V u.a. 5(1) Nr. 13

Aus meiner Sicht ergibt sich kein Anspruch gegenüber der Krankenversicherung; Sollten sich die Gesetze ändern - passiert regelmäßig - garantiert die Versicherung durch den Vertrag die Aufnahme, sodass ich keine Nichtigkeitsaspekte erkenne. Juristen mögen mich eines besseren belehren. Außerdem gibt es Ansätze SGB V 52a auch bei Soldaten anzuwenden (Ausschluss von Leistungen für Vorerkrankungen). Nach meinem Rechtsverständnis allerdings falsch. Dennoch würde die Anwartschaft diesen Fall abdecken.

Im Zweifelsfalls würde ich die gezahlten Beiträge schriftlich zurückfordern und sehen was passiert (Ich gehe davon aus es gibt keinen Cent, aber Versuch macht kluch(!)). Dann kann in einem zweiten Schritt erwogen werden ob der Rechtsweg Aussicht auf Erfolg hätte und wirtschaftlich wäre.
Titel: Antw:Anwartschaftsversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung
Beitrag von: LwPersFw am 22. März 2016, 09:41:53
Zitat von: eule am 22. März 2016, 01:36:54

Als ich damals bei der Bundeswehr angefangen habe wurde mir von meinem Versicherungsberater erklärt, dass ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen muss um später wieder in die Gesetzliche Versicherung aufgenommen zu werden.


Wie immer ... das Thema ist zu komplex um eine pauschale Antwort zu geben...

Grundsätzlich hatten Sie bei Ernennung zum SaZ die Wahl wie sie während der Dienstzeit ihren
Krankenversicherungsschutz nach der Dienstzeit regeln wollen...

Sie haben sich für eine Fortführung Ihrer GKV-Mitgliedschaft bei ruhenden Leistungen während
der Dienstzeit entschieden.

Vorteil dieser Variante ist, dass Sie ab dem 1. Tag nach DZE wieder Vollmitglied der GKV sind,
unabhängig davon, ob Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und
unabhängig davon, dass Sie während des Bezuges von Übergangsgebührnissen einen Anspruch
auf Beihilfe haben.

Soweit nicht zu beanstanden.

Das der Vertreter "damals" gesagt haben soll das Sie dies "müssen"... spielt m.E. keine Rolle,
da die Einführung der Krankenversicherungspflicht diese Vertragsgestaltung für Soldaten nicht
ausgeschlossen hat.

Sie haben dies so vereinbart und haben dadurch m.E. auch keinen Nachteil erlitten.