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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: kws4e am 25. März 2016, 06:48:09

Titel: Latentes Schielen - Trotzdem zur Bundeswehr?
Beitrag von: kws4e am 25. März 2016, 06:48:09
Hallo und guten Morgen erstmal.  :)

Ich weiß, ihr könnt mir keine garantierten Antworten geben, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema.

Und zwar habe ich ein latentes Schielen, das heißt, sobald ein Auge abgedeckt ist, schielt es. Auch kann es passieren dass ich anfange zu schielen, wenn ich ermüdet bin. Im Alltag alles kein Problem, jedoch beim schießen.
Soweit ich das gehört habe, muss man bei der Bundeswehr mit beiden Augen offen schießen.
Allerdings kann ich bei Kimme und Korn wie am der P8 unmöglich mit beiden Augen offen schiessen. Dabei sehe ich das Korn sowie das Ziel doppelt, was eine vernünftige Zielerfassung natürlich unmöglich macht. Deswegen kann ich ausschließlich mit dem linken Auge zugekniffem schießen, was dann ein Auschlusskriterium wäre, oder nicht?

Falls die Frage hier falsch ist, bitte ich dies zu entschuldigen.
Titel: Antw:Latentes Schielen - Trotzdem zur Bundeswehr?
Beitrag von: Como am 25. März 2016, 09:07:00
Mit Kimme&Korn wird natürlich nur mit EINEM offenen Auge.

Mit beiden Augen geöffnet wird nur beim G36 Reflex Visier Geschossen.
Titel: Antw:Latentes Schielen - Trotzdem zur Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 25. März 2016, 09:21:32
Ist doch ganz einfach. Sie bewerben sich, werden gemustert und dann sagt Ihnen der Arzt ob Sie wehrdienstfähig sind oder nicht bzw. welche Einschränkungen bei den Verwendungen bei Ihnen vorliegen.