Hallo liebes Forum,
habe mal eine kurze Frage an euch (speziell an Disziplinarvorgesetzte oder solche die sich mit einem solchen Thema auskennen):
Ein, sagen mir mal bekannter von mir, welcher Soldat seit dem 01.10.2015 wieder ist (vorher GWDL) behauptet nun er wäre Oberleutnant der Feldjäger und zeigt auch seine Uniform mit den entsprechenden Abzeichen privat rum.
Leider weiß ich, da ich mit ihm auf der Eignungsfeststellung in München für die Feldwebeleignung war (welche er erhalten hat und auch eingeplant worden ist), das er vorerst mit seinem alten Dienstgrad (OG oder HG) eingestellt worden ist -> sprich OG/HG (FA).
Ich habe es schriftlich (über Verläufe), das er sich als Oberleutnant ausgibt und auch die Abzeichnen an seiner Uniform herumzeigt.
Nun ist die Frage, soll ich dies Melden oder ihn einfach machen lassen?
Ich würde es aus persönlichen Gründen (Ansehen der Bundeswehr) schon gerne melden, will allerdings nur gerne Feedback haben nicht das ich hier selbst eine auf den Sack kriege.
Liebe Grüße,
Marc-G123
Je nach genauer Fallgestaltung kann das schon eine Dienstpflichtverletzung sein.
Ob Du es meldest, ist deine Entscheidung.
lass deinen kumpel "privat" auffliegen... einfach mal vor gemeinsamen freunden drauf ansprechen warum er das tut...
früher gabs mal BW Ausweise wo auch dein Dienstgrad eingetragen ist, wenn dein kumpel also in Uniform privat rumläuft hat er diesen sicher dabei.. ;)
Hast Du ihn gefragt, wie er so schnell Offizier werden konnte, obwohl er nur FA ist?
Solange er die Offz-Uniform nicht in der Öffentlichkeit oder im Dienst trägt, ist es wohl kein Dienstvergehen, wenn er ihn zuhause nur im Schrank zu hängen hat.
Und die Lüge, dass er behauptet, Offizier zu sein, müsste dann wohl erst bewiesen werden.
DadOA:
Naja, die Behauptung das er Offizier ist habe ich ja schriftlich & es können auch mehrere bezeugen.
Trennung.
Freund nenne ich Ihn nicht. Eher Bekannter.
Mario85:
Natürlich reagiert er nicht drauf, wenn man ihn nach seiner Urkunde/Truppenausweis frägt.
Der Rechts-Unterricht ist bei mir schon zu lange her, aber ich weiß noch, dass es verboten ist. Aber es kommt drauf an, ob er nur die Uniform an hat (privat), oder auch damit dienstlich tätig wird. Soweit ich mich noch erinnere gab es da auch Geldstrafen je nach Dienstgrad bzw Dienstgradgruppe (glaube 50 Euro pro höherer Dienstgrad oder so).
Zitat von: Marc-G123 am 25. März 2016, 12:59:18
Naja, die Behauptung das er Offizier ist habe ich ja schriftlich
In welcher Form? Elektronisch?
Was würde durch die Meldung in Gang gesetzt werden? Eine EM, ein Diszi? Eine Unterlassung, privat weiter hochzustapeln? Wem ist damit geholfen?
Du kannst ihn ja mal fragen, wie er das mit seinem Gewissen vereinbart und was es ihm nützt (hat er Minderwertigkeitskomplexe?). Erinnere ihn an die Grundsätze und Eigenschaften eines Feldwebels (u.a Vorbildfunktion).
DadOA:
Ja ich habe dies elektronisch (Whatsappverlauf).
Bei ihm ist leider Hopfen und Malz verloren.
Er verstrickt sich überall und immer weiter in Lügerein.
Das er als Feldwebel vorbild sein müsste weiß er bestimmt. Ich denke eher, er will es werden weil er privat nichts zusagen hat/hatte oder in seinem Beruf nicht genug Macht hatte und diese nun militärisch ausleben möchte (gaaaaaaaaaanz falscher Aspekt diesen Beruf zu wählen).
@ DadOA:
Wenn es einen Anfangsverdacht gibt (z. B. Vorlage von Whatsup Gesprächsverlauf mit Zeugen) wird der DV pflichtgemäß disziplinar ermitteln und den Sachverhalt aufklären.
Die Notwendigkeit einer Erziehung ist ja wohl offensichtlich.
Naja, wenn er so "beratungsresistent" ist würde ich sagen, wehret den Anfängen und melde es. Wer weiss, was er sonst noch so erzählt, wenn man ihn einfach so weiter gewähren läßt.
Was für eine Sorge hast Du, wenn Du sagst:
Zitat von: Marc-G123 am 25. März 2016, 12:06:01
... will allerdings nur gerne Feedback haben nicht das ich hier selbst eine auf den Sack kriege.
?
Je nachdem, was der Kamerad mit der Offizieruniform anstellt, wie er damit auftritt, den Dienstgrad führt bzw. wie er nach Außen unbefugt den Anschein einer Funktionseigenschaft erweckt, macht er sich nach
§ 132a StGB strafbar und dies ist kein Kavaliersdelikt.
Zitat von: IdZ am 25. März 2016, 13:25:19
Soweit ich mich noch erinnere gab es da auch Geldstrafen je nach Dienstgrad bzw Dienstgradgruppe (glaube 50 Euro pro höherer Dienstgrad oder so).
Völliger Blödsinn.
Der Disziplinarvorgesetzte prüft einzelfallbezogen, welche Disziplinarmaßnahme er verhängt.
Da spielen Sachen wie sonstiges Sozialverhalten, vorherige Auffälligkeiten, tatsächlicher Dienstgrad und, neben noch vielem Anderen, vor allem das konkrete Verhalten bei der Tat und dessen Auswirkung mit rein.
Wenn er also irgendwelchen Mannschaftssoldaten Befehle erteilt, gibt das ne Menge Ärger (Das wird der Chef aber wohl abgeben).
Wenn er seinen Eltern das erzählt, damit die stolz auf ihn sind, sehe ich da nicht mal ein Dienstvergehen.
Das es Blödsinn ist dachte ich mir schon fast, aber das war sogar offizieller Unterricht in einer AGA damals.
Der Grundgedanke, dass es strafbar sein kann und oft ist (der Fall Mutti stolz machen dürfte ja selten sein), ist ja richtig.
Gerade in der Grundausbildung sieht man es aber gelegentlich, dass auch Ausbilder Mist erzählen.
Ein Offizier dürfte wohl genug Wehrrechtsunterricht (bei einem Rechtslehrer/Volljurist) genossen haben, um sowas direkt als Latrinenparole zu entlarven.
In meiner Fw-Ausbildung habe ich davon kaum etwas gehört (ich werde ja auch nie ein Diszi verhängen dürfen/müssen).
Wenn dabei dann Gerüchte weitergegeben werden (Vor dem Unterricht genau einlesen machen die wenigsten), ist das traurig, aber nicht verwunderlich.
In anderen Bereichen habe ich selbst an Truppenschulen gemerkt, dass der Ausbilder teilweise falsches erzählt hat.
TE
Lass den Typen doch einfach in Ruhe. Man kann auch wirklich aus Nichts ein Riesen Aufstand machen.
Wenn ein Soldat anderen Soldaten gegenüber schriftlich seinen Dienstgrad falsch angibt, so liegt eine Dienstpflichtverletzung vor - wenn er Befehle erteilt, handelt es sich sogar um Straftaten.
Der erste Sachverhalt ist wohl belegt.
@ Jens79:
Nein, Dienstpflichtverletzungen sind gerade bei zukünftigen Vorgesetzten frühzeitig abzustellen - Erziehung ist der Auftrag der DVs.
Es ist einfach lächerlich. Der arme Kerl gibt zuhause vor jemand zu sein der er nicht ist.
Dienstliches Interesse? Null.
Dieses Gerücht mit den 50 Euro pro Dienstgrad ist mir auch bekannt.
Würde mich mal interessieren woher das kommt.
Von einer Nichtigkeit kann man in diesem Fall wirklich nicht sprechen. Die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung ist gefährdet, es besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr nach Außen und es könnten Verstöße gegen die soldatischen Grundpflichten vorliegen. Man muss ja nach bisherigem Sachstand nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen aber eine korrektive Pflichtenmahnung dürfte hier trotzdem angebracht sein.
Oh ha... Es wird immer besser. ;D
Naja. Dann mal los. Bin gespannt was dabei rumkommt.
Ich sehe da keine Dienstpflichtverletzung. Er ist ja noch nicht mal Fw. Ich würde ihn direkt drauf ansprechen und dann ist gut.
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Halte es da ganz mit Jens79...
Was soll der Scheiss? Nur weil irgendein Depp zu Hause meint auf dicke Hose machen zu müssen (Ob der Beruf des Offiziers Ansicht dafür geeignet ist sei mal dahingestellt) sich darüber aufregen? Warum? Wem bringt das was? Es interessiert doch keine Sau... Also ich hätte mit meiner Zeit besseres anzufangen, als sie solchen Deppen zu widmen.
Anders sieht aus wenn er in der Öffentlichkeit mit der Uniform rumläuft oder noch schlimmer: Sich vor Rekruten bzw niedrigeren Dienstgraden als Offz ausgibt und meint Befehle erteilen zu wollen.
Aber so lange er das zu Hause macht um Schülerinnen zu beeindrucken... ::)
Moralische Bildung ist wohl Glücksache, ich erinnere an die 10 Gebote.
Oder "We do not lie, steal or cheat, nor tolerate anybody among us who does".
Na dass du dich als Erzieher der Nation siehst wundert mich nicht...
Wenn du der Meinung bist jedem Spinner ans Bein pissen zu wollen, nur weil er sich moralisch fragwürdig verhält, lass dich nicht aufhalten.
Nur nimm es bitte auch niemandem übel, wenn er mit seiner Zeit besser anzufangen weiß, als sie so einer Kinderkacke zu widmen.
Nun kommen alle mal langsam wieder runter und widmen sich dem eigentlichen Thema.
Wenn noch jemand etwas wirklich Zielführendes für den TE zu sagen hat dann bitte ansonsten mache ich diese allgemeine Diskussion hier dicht.
Naja, dem TE scheint es zumindest wichtig zu sein, sonst hätte er hier nicht gefragt.
Und er würde es wohl auch gerne melden.
Nur seine Frage, ob er daraus (aus der Meldung) Nachteile ziehen würde, hat hier noch keiner beantwortet.
Ich kann es als Externer kann das nicht einschätzen. Hat jemand eine Antwort darauf?
Melden macht frei - selbst wenn der DV keine Massnahmen ergreifen sollte, ergeben sich keine Nachteile für den TE.
Endlich. Dann ist ja jetzt alles gesagt.
Druck doch aus der PersSuche 2.0 seine Daten aus und reib sie ihm unter die Nase.
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Ich bezweifel, dass er da zu finden ist als FA ohne LoNo und organisatorische Zuordnung zu einem OrgElement.
Zu finden bestimmt, aber ohne vollständigen Funktionsdatensatz. Wäre ggf. dann der inverse Beweis
Ich bringe mal folgendes ins Spiel:
Wenn ein FA bereits jetzt mit solchen Eisen im Feuer spielt, halte ich ihn für ungeeignet für seine Laufbahn.
Dann würde ich trotzdem natürlich prüfen, vernehmen, alles in die Bewertung mit einbeziehen und die Vertrauenspersonen anhören. Dann den Fall an den WDA abgeben und eine Entlassung nach §55.4 empfehlen. "wenn ein Soldat die an seine Laubahn gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen kann......"
Sollten die 4 Jahre schon rum sein, Pech gehabt...
Sehe ich ähnlich. Wer als OG(FA) sich als Offizier ausgibt, egal ob dienstlich oder nicht, hat völlig einen an der Klatsche und ist für mich nicht geeignet, militärischer Führer zu werden.
Zitat von: Andi8111 am 26. März 2016, 09:18:20
Ich bringe mal folgendes ins Spiel:
Wenn ein FA bereits jetzt mit solchen Eisen im Feuer spielt, halte ich ihn für ungeeignet für seine Laufbahn.
Dann würde ich trotzdem natürlich prüfen, vernehmen, alles in die Bewertung mit einbeziehen und die Vertrauenspersonen anhören. Dann den Fall an den WDA abgeben und eine Entlassung nach §55.4 empfehlen. "wenn ein Soldat die an seine Laubahn gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen kann......"
Sollten die 4 Jahre schon rum sein, Pech gehabt...
Und das alles, weil er sich vor seinen (weiblichen?) Freunden ein wenig profilieren möchte.....
Sehr gut.
Der TE ist meiner Meinung nach ebenfalls nicht geeignet. Er schafft es nicht mal, dieses "Zwergenproblem" alleine zu bewältigen.
Wenn wir alle aussortieren würden, die die "an ihre Laufbahn gestellten Anforderungen" nicht mehr erfüllen können, sähe es noch dunkler aus....
Ich glaube es reicht langsam, Dicht!