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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Como am 27. März 2016, 12:14:51

Titel: Überlegungszeit
Beitrag von: Como am 27. März 2016, 12:14:51
Guten Tag,

im Falle eines erfolgreichen Einstellungstests kommt man ja gleich zum Einplaner, wo man dann, wenn man denn eine der angebotenen Stellen möchte, unterschreibt.

Gibt es hier für den Bewerber eine überlegungszeit? Ich habe Frau und Kind zu Hause und möchte meine Entscheidung gerne mit ihnen absprechen.

Ist es also möglich, ein paar Tage nach dem Termin im KC erst zu- oder abzusagen?


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Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: dunstig am 27. März 2016, 12:19:53
Ja das ist möglich.
Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: Como am 27. März 2016, 12:49:13
Wird die relevante Stelle solange blockiert?


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Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: dunstig am 27. März 2016, 13:15:37
Ja. Man kann allerdings auch unterschreiben und jederzeit dem Einplaner mitteilen, dass man den Dienst doch nicht antreten möchte. Sowas sollte man allerdings möglichst frühzeitig tun, damit die Stelle noch rechtzeitig anderweitig vergeben werden kann.
Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: Como am 27. März 2016, 14:23:45
Ok, das heißt bis zum Dienstantritt besteht ein Widerrufsrecht? Evtl. Je nachdem was man unterschreibt gelten ja auch die ersten 6 Monate als "Probezeit"


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Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: BulleMölders am 27. März 2016, 14:41:03
Bis zum Dienstantritt hat man kein Wiederspruchsrecht. Man tritt seinen Dienst einfach nicht an und damit erlischt die abgegebene Verpflichtung, allerdings sollte man das dem Einplaner dann mitteilen und nicht einfach nicht erscheinen, damit anderen die Chance gegeben werden kann nach zu rücken.
Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: Como am 27. März 2016, 16:25:00
Auf welcher rechtlichen Grundlage passiert das? Wenn ich eine Verpflichtung abgegeben habe, muss ich doch auch erscheinen ?!


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Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: KlausP am 27. März 2016, 16:32:57
Nein, müssen Sie nicht. Das Dienstverhältnis kommt erst zustande, wenn Sie sich spätestens zu der in der Aufforderung zum Dienstantritt benannten Zeit in der Einheit gemeldet haben. Und mit "gemeldet" ist hier nicht telefonisch oder per SMS gemeint ...  ;) Sind Sie zu dem o.g. Termin nicht da, hat sich das für die Bundeswehr (und Sie) erledigt und Ihre Akte wird von der Einheit zum KC zurück geschickt.
Titel: Antw:Überlegungszeit
Beitrag von: Como am 27. März 2016, 16:40:34
Ok. Danke für die Hilfe!


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