Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mog am 30. März 2016, 14:16:07

Titel: Wandeloption bei DU Verfahren
Beitrag von: Mog am 30. März 2016, 14:16:07
Hallo ich werde die Bundeswehr ueber ein DU Verfahren  verlassen. Beihilfe und Übergangsgebührnisse sind noch nach dem alten recht geregelt. Darf ich von der Wandeloption nach Paragraph  102 SVG noch Gebrauch machen? BFD will ich nicht in Anspruch nehmen
Titel: Antw:Wandeloption bei DU Verfahren
Beitrag von: Ralf am 30. März 2016, 14:25:11
Wenn du wandelst, bekommst du doch aktive Dienstzeit. Aber du bist doch DU!