Hallo ich werde die Bundeswehr ueber ein DU Verfahren verlassen. Beihilfe und Übergangsgebührnisse sind noch nach dem alten recht geregelt. Darf ich von der Wandeloption nach Paragraph 102 SVG noch Gebrauch machen? BFD will ich nicht in Anspruch nehmen
Wenn du wandelst, bekommst du doch aktive Dienstzeit. Aber du bist doch DU!