Guten Tag,
Als Soldat ist man ja verpflichtet während eines Lehrgangs in der Kaserne zu wohnen. Andererseits kann ich doch von Dienstschluss bis Dienstbeginn tun was ich möchte solange ich pünktlich und dienstfähig zum Dienst erscheinen. Oder bin ich gezwungen bis zu einer Uhrzeit X in meiner Stube zu sein und hier zu nächtigen?
LG,
evernorth
Zitat von: evernorth am 30. März 2016, 15:12:13
Guten Tag,
Als Soldat ist man ja verpflichtet während eines Lehrgangs in der Kaserne zu wohnen. Andererseits kann ich doch von Dienstschluss bis Dienstbeginn tun was ich möchte solange ich pünktlich und dienstfähig zum Dienst erscheinen. Oder bin ich gezwungen bis zu einer Uhrzeit X in meiner Stube zu sein und hier zu nächtigen?
LG,
evernorth
Nein, sind Sie nicht, es sei denn, der Disziplinarvorgesetzte befiehlt im Einzelfall aus dienstlichen Gründen Zapfenstreich. Ansonsten gilt auch für lehrgangsteilnehmer freier Ausgang gemäß der Festlegungen der (alt) ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft". Danach müssen z.B. Mannschaften und zum Wohnen in der GU verpflichtete UoP zum Frühstück in der Einheit sein.
Zapfenstreich gibt es eigentlich nur noch in der Grundausbildung.
Ansonsten können Sie zwischen Dienstschluss und (abhängig von der Dienstgradgruppe) bis zum "Dienstbeginn" machen was Sie wollen, ja.
Die Frage hätte Ihnen aber auch Ihr direkter Vorgesetzter beantworten können.
Danke für die Antworten.
Ich hatte heute einen Oberregierungsrat der den Rechtsunterricht hält darauf angesprochen worauf er meinte, dass ich in der Unterkunft wohnen müsste. Als ich fragte wie das wohnen genau definiert ist, sagte er, dass die "militärische oder soldatische Nacht von 22-6 Uhr ginge und ich in der Zeit in der Liegenschaft sein müsste, es sei denn in der Kasernenordnung sind andere Uhrzeiten vorgesehen."
Dann soll der Herr Oberregierungsrat sich einfach mal die Vorschrift durchlesen. Erschreckend sowas ...
Die einzige ZDv die hier eine Rolle spielt ist die 10/5 ?
Dann werde ich ihn darauf nochmal ansprechen.
Wie die jetzt heisst, kann (und muss) ich mir in meinem Alter nicht mehr merken ;), aber da steht es auf jeden Fall drin.
Ist jetzt die A2-2630/0-0-2
ZitatIch hatte heute einen Oberregierungsrat der den Rechtsunterricht hält darauf angesprochen worauf er meinte, dass ich in der Unterkunft wohnen müsste. Als ich fragte wie das wohnen genau definiert ist, sagte er, dass die "militärische oder soldatische Nacht von 22-6 Uhr ginge und ich in der Zeit in der Liegenschaft sein müsste, es sei denn in der Kasernenordnung sind andere Uhrzeiten vorgesehen."
Kompletter Bullshit. Wer keinen Zapfenstreich hat, kann außerhalb der Dienstzeit machen, was man will, also auch im örtlichen Puff übernachten. Dass so etwas ein Rechtslehrer von sich gibt, ist wirklich erschreckend.
Ja, Sie müssen in der Unterkunft wohnen, haben also keinen Anspruch auf Mietzuschuss für eine Zweitwohnung etc. Aber niemand ist gezwungen, in seiner "Wohnung" auch tatsächlich körperlich anwesend zu sein.
Sie können sich aber auch befreien lassen, um so z.B. ggf TG nach 6 ohne Deckelung zu bekommen.
Zitat von: HerrZog am 30. März 2016, 16:01:05
Ist jetzt die A2-2630/0-0-2
@Klaus. Schreib dir das mal auf nen Post it und kleb ihn an deinen Bildschirm. ;D
Da sind schon so viele drauf, dass ich 'n Großbildschirm brauche. Und dafür bräuchte ich dann wieder 'n Zettel auf dem ich aufmale, was wo angebackt ist. Ein Teufelskreis ... ;D