Hallo,
ich bin 36 und fange im Juli 2016 als Wiedereinsteller (vor 13 Jahren w23 HG ausgeschieden) als SAZ4 wieder an.
Kann mir jemand sagen wie hoch etwa die besoldung liegt. Habe 1 Kind und bin nicht Verheiratet. Meine Kaserne ist etwa 220km weg von zuhause. Eine AGA muss ich nicht mehr machen.
Zunächst kommt es mal auf den Dienstgrad an, den hast Du leider nicht genannt.
Danach kommt es darauf an, in welcher Erfahrungsstufe Du eingestellt wirst, das kann ich leider nicht sagen.
HG steige ich wieder ein.
Erfahrungsstufe..... ja das ist es eben diese weis ich halt eben nicht.
HptGefr BesGrp A4, Grundgehalt bei Erfahrungsstufe 1: 2093,25 € (Brutto)
Quelle: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/RcoxDoAgDEDRs3gBurt5C3UhIJU0kGJogcTTy2b--D6cMGPXKTqlwi7DDsdFqx_Gj4BGtCJpqg5vReNRSg6No20cbCBk0Xd6xyqlxgn_Ak_alg8NiT_O/Die Erfahrungsstufe wird individuell festgestzt, dazu werden die Wenigsten hier eine verläßliche Auskunft geben können. In wie weit das Kind berücksichtigt wird, hängt von den Gesamtumständen ab. Wenn ihnen bei der Einstellung die Umzugskostenvergütung
nicht zugesagt wurde weil Sie als Lediger eine anerkannte berücksichtigungsfähige Wohnung haben, haben Sie an Dienstantritt Anspruch auf Trennungsgeld und dienstlich bereitgestelle kostenlose Unterkunft.
Die höhe des Trennungsgeldes setzt sich wie zusammen?
Ich habe da schon die dollsten sachen im Internet gefunden.
Nachtrag.
Ich habe eine Eigentumswohnung die anerkannt worde. Dort leben auch meine Freundin und meine Tochter.
Zitat von: R.Buchholz am 30. März 2016, 19:11:46
Die höhe des Trennungsgeldes setzt sich wie zusammen?
Ich habe da schon die dollsten sachen im Internet gefunden.
Geben Sie bitte mal in der Suche den Begriff ein, hier wurde das schon mehrfach von Leuten aufgedröselt, die sich damit auskennen, ich hab davon keine (oder wenig) Ahnung.