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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: MXVI am 02. April 2016, 14:16:49

Titel: Drogentest
Beitrag von: MXVI am 02. April 2016, 14:16:49
Hi,
Habe mal von einem Kumpel gehört dass ein bekannter von ihm wegen einem unangekündigten Drogentest aus der Bundeswehr geflogen ist. Ich glaubes ihm das nicht aber er besteht darauf. Deswegen frage ich euch, kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, ich meine es soll ja unangekündigt sein, also ohne Verdacht einfach so nach dem Motto "heute macht ihre Stube mal einen drogentest".

LG
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: wolverine am 02. April 2016, 14:46:33
Was ist jetzt Ihre Frage? Drogen und Soldat sein ist nun einmal eine denkbar schlechte Kombination.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Cube am 02. April 2016, 14:54:01
MXVI ist anscheinend Soldat, der aus gegebenem Grund Angst vor einem spontanen Drogentest hat und fragt daher nach, ob diese vorkommen ;)
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: TheBeckz am 02. April 2016, 15:04:40
Bei Verdacht kann der Disziplinarvorgesetzte durchaus für Soldat XY einen Drogentest oder Spürhunde etc. anordnen.

Zudem kann auch mal fix ein 90/5 angeordnet werden (wie bei mir aus Zeitgründen binnen zwei Werktagen) für zB Lehrgänge / Führerschein .

Und ja, bei Drogenkonsum können Soldaten auch entlassen werden, je nach Dienstzeit und Laufbahn mal schneller und mal langsamer.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: KlausP am 02. April 2016, 15:04:57
Das kann durchaus sein. Drogentests sind Teil von mehreren Untersuchungen für bestimmte Tätigkeiten, z.B. für die Kraftfahrerverwendungsfaehigkeit oder für Auslandsverwendungen. Innerhalb der ersten vier Dienstjahre erfolgt bei positivem Drogentests regelmäßig die fristlose Entlassung gem.  Paragraf 40(5) SG. Darüber wird aber jeder Soldat zu Beginn seiner Dienstzeit aktenkundig belehrt.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Jens79 am 02. April 2016, 20:29:17
ZitatBei Verdacht kann der Disziplinarvorgesetzte durchaus für Soldat XY einen Drogentest oder Spürhunde etc. anordnen.

Bei einem begründeten Verdacht kann der DV keine RSH anfordern. Sie dienen lediglich der präventiven Maßnahme.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: MXVI am 02. April 2016, 22:14:42
Was ist ein 90/5?
Und kann der dv oder wer auch immer einfach so, ohne verdacht, nen test veranlassen?
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: ulli76 am 02. April 2016, 22:31:28
Meine Güte- lass einfach die Finger von den Drogen. Und wenn du gekifft oder dir sonst was reingezogen hast, hast du es auch nicht anders verdient, als dass dir jetzt der Hintern auf Grundeis geht.

Wo haben wir nochmal das Video, was zeigt, wie Drogen und Schusswaffen zusammenpassen?
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: wolverine am 02. April 2016, 22:56:09
Hier
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Getulio am 02. April 2016, 23:32:57
Zitat von: MXVI am 02. April 2016, 22:14:42
Und kann der dv oder wer auch immer einfach so, ohne verdacht, nen test veranlassen?

Der DV kann jederzeit eine ärztliche Untersuchung bzgl. Kraftfahr-/Wachfähigkeit oder Eignung zum Führen von Waffen veranlassen. Ein Drogentest ist dann inklusive. Ohne Verdacht wird er das eher nicht tun, aber wenn Anhaltspunkte bestehen, eher einmal zu oft als einmal zu wenig.

Generell gibt es bei der Bw eher noch weniger Verständnis für Drogenkonsum als zivil.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: MXVI am 03. April 2016, 00:02:36
Also dass ne komplette Stube zum Drogentest rangenommen wird ist eher unwahrscheinlich?

Was meinst du mit wachfähigkeit?
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: tank93 am 03. April 2016, 00:24:46
Lass die Drogen sein und kümmere dich um deine Ausbildung !

Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: ulli76 am 03. April 2016, 08:23:41
Lass einfach die Finger von den Drogen, dann hast du auch nichts zu befürchten. Ganz einfach.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: justice005 am 03. April 2016, 11:25:17
Hier ist einiges falsch geschrieben worden, daher einige Klarstellungen:

Man muss zuerst mal unterscheiden zwischen präventiven Maßnahmen und der Aufklärung von tatsächlichen Verdachtsmomenten

Präventiv: Der Vorgesetzte kann zwar im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht einen Drogenhund durchs Gebäude schicken, er kann aber nicht ohne konkreten Verdacht Durchsuchungen machen oder Drogentests durchführen etc. Daher ist die Frage bereits beantwortet. Ein Befehl des Disziplinarvorgesetzten oder eines anderen unmittelbaren Vorgesetzten, sich einem Drogentest zu unterziehen ist ganz klar rechtswidrig und unverbindlich. Lässt sich der Soldat trotzdem darauf ein, unterliegt ein entsprechendes Ergebnis einem Beweisverwertungsverbot. Daher ist es auch völlig schnuppe, ob der Chef den Soldaten (rechtswidrig) zu einem Test veranlassen kann, er kann mit dem Ergebnis ohnehin nichts anfangen.

Bei konkretem Verdacht: Besteht ein konkreter Verdacht, dann darf der Chef ausschließlich (!!!) nach den Regeln der WDO ermitteln. Diese sehen aber keinerlei ärztliche Untersuchungen vor.

Was darf der Arzt?: Der Arzt darf zwar die Verwendungsfähigkeit überprüfen und zu diesem Zweck auch einen Drogentest machen. Aaaaber: Es hat ärztliche Schweigepflicht und darf daher das Ergebnis dem Chef nicht mitteilen. Der Chef erfährt nur: Soldat für die und die Tätigkeit nicht verwendungsfähig. Ende! Daraus kann der Chef zwar für sich persönlich Schlussfolgerungen ziehen, aber es handelt sich definitiv um keinerlei beweiskräftige Erkenntnis.


Zusammenfassung: Den Besitz von Drogen kann der Chef ganz gut ermitteln, indem man die Drogen eben auffindet. Den bloßen Konsum kann ich jedoch nur ganz extrem schwer gerichtsfest nachweisen.

Ich selbst finde das alles extrem schade. Wenn es nach mir gehen würde, dann gehört die WDO endlich mal dahingehend reformiert, dass der Chef eine Blutuntersuchung veranlassen kann. Das wäre perfekt. Aber das wird nicht kommen... Ich sehe dafür jedenfalls keinen politischen Willen derzeit.

Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Getulio am 03. April 2016, 15:02:18
Da ist manches Richtige dabei. Und dann gibt es noch die Truppenlösungen.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: justice005 am 03. April 2016, 17:29:00
ZitatUnd dann gibt es noch die Truppenlösungen.

Die da wären? Sicher genauso rechtswidrige Verhaltensweisen wie das Konsumieren von Drogen.

Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Getulio am 03. April 2016, 17:36:38
Ganz sicher keine rechtswidrigen Wege. Aber seien Sie versichert, in vielen, wahrscheinlich den meisten, Fällen finden sich rechtmäßige (Schleich-)Wege, das m.E. legitime Ziel zu erreichen, Drogenkonsumenten aus der Bundeswehr zu entfernen.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: funker07 am 03. April 2016, 17:51:19
Zitat von: Getulio am 03. April 2016, 15:02:18
Da ist manches Richtige dabei.
Impliziert ja, dass einiges falsch ist.
Ich kenne es genauso wie justice005.
Magst du uns erleuchten?

Deine Truppenlösung würde mich wirklich sehr interessieren.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Getulio am 03. April 2016, 18:35:07
Zitat von: funker07 am 03. April 2016, 17:51:19
Deine Truppenlösung würde mich wirklich sehr interessieren.

Es gibt nicht "die" Truppenlösung, die in jedem Fall funktioniert, genauso treffen justice's Ausführungen auf viele, aber bei weitem nicht alle Konstellationen zu.

Fakt ist nach meiner Erfahrung nur, dass der DV, der die richtigen Fragen an den richtigen Stellen stellt, auch gerichtsfest zum Ziel kommen kann, die Narkonauten loszuwerden. Im Detail werde ich hier sicherlich nichts dazu schreiben, es wäre ja ohnehin nur für die hier mitlesenden Konsumenten von echtem Interesse. Und eben die möchte ich hier keinesfalls schlauer machen.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: wolverine am 03. April 2016, 18:39:38
Die Fälle, die ich bearbeiten durfte, wurden regelmäßig durch die Blödheit der Konsumenten entschieden. Oder durch puren Zufall. Formale Probleme gab es nie.
Waren aber auch nur ein paar.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: justice005 am 03. April 2016, 20:37:48
Es gibt genug legale Möglichkeiten.

Das einfachste ist ein Geständnis, kommt durchaus häufig vor. Eine andere Variante sind Zeugen, die den Konsum gesehen haben. Auch das kommt regelmäßig vor. In geeigneten Faellen kann auch mit Unterstützung der Polizei gearbeitet werden.

Das alles klappt schon. Wichtig ist eben, dass der Disziplinarvorgesetze nicht selber Dienstvergehen begeht, während er selbst eines aufklärt.

Und vor allem kann man da auch selbst Strafrechtlch in Teufels Küche kommen. Die sogenannte Aussageerpressung zum Beispiel wird mit Freiheitsstrafe von MINDESTENS einem Jahr bestraft. Daher sollte man in diesem Bereich mir "Truppenlösungen" echt vorsichtig sein.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Getulio am 03. April 2016, 22:36:25
Zitat von: justice005 am 03. April 2016, 20:37:48
Das alles klappt schon. Wichtig ist eben, dass der Disziplinarvorgesetze nicht selber Dienstvergehen begeht, während er selbst eines aufklärt.

Und vor allem kann man da auch selbst Strafrechtlch in Teufels Küche kommen. Die sogenannte Aussageerpressung zum Beispiel wird mit Freiheitsstrafe von MINDESTENS einem Jahr bestraft. Daher sollte man in diesem Bereich mir "Truppenlösungen" echt vorsichtig sein.

In die Richtung geht es meiner Erfahrung nach auch definitiv nicht, da sind die Chefs doch hinreichend sensibilisiert und vor allem auch nicht gewillt, sich die eigene Karriere zu ruinieren. Aber insgesamt bietet eben das Gesamtsystem Bundeswehr eine deutlich größere Klaviatur an legalen Möglichkeiten, als sie z.B. eine StA hat.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: justice005 am 04. April 2016, 06:19:04
ZitatAber insgesamt bietet eben das Gesamtsystem Bundeswehr eine deutlich größere Klaviatur an legalen Möglichkeiten, als sie z.B. eine StA hat.

Schade, dass solchen Aussagen keinerlei Substanz folgt. Denn auch hier dürfte mein Vorredner kaum in der Lage sein, ein konkretes Beispiel zu benennen.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Jens79 am 04. April 2016, 13:55:30
Mich würde die "größere Klaviatur" auch brennend interessieren.....
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Getulio am 04. April 2016, 18:57:51
Zitat von: justice005 am 04. April 2016, 06:19:04
Denn auch hier dürfte mein Vorredner kaum in der Lage sein, ein konkretes Beispiel zu benennen.

Reichlich unverschämt.

Ich habe oben bereits geschrieben, dass ich einen Teufel tun werde, hier konkrete mir bekannte Fälle zu schildern.

Aber an sich muss man m.E. auch kein Genie sein, um sich ausmalen zu können, dass es außerhalb der WDO Möglichkeiten gibt, das Ziel, Drogenkonsumenten aus dem Dienst zu bekommen, vollkommen legal zu erreichen. Der rechtliche Rahmen umfasst eben nicht nur die WDO, sondern die Klaviatur ist eben doch etwas umfassender.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: justice005 am 04. April 2016, 19:28:53
Zitatdass ich einen Teufel tun werde, hier konkrete mir bekannte Fälle zu schildern.

Ohne Namen zu nennen, können Fälle abstrakt geschildert werden Außerdem geht es mir überhaupt nicht um irgendeinen Fall, sondern nur um Benennung der von Dir angedeuteten Möglichkeiten. Ich vermute nach wie vor nur Geschwätz hinter den Aussagen, aber ich bin selbstverständlich bereit, mich überzeugen zu lassen. Wenn aber keinerlei Substanz kommt, dann bin ich hier raus.

ZitatDer rechtliche Rahmen umfasst eben nicht nur die WDO, sondern die Klaviatur ist eben doch etwas umfassender.

Um einen Soldaten aus dem Dienst zu entfernen, brauche ich entweder das Truppendienstgericht oder - in den ersten vier Dienstjahren - den § 55 Abs. 5 SG. Beide Varianten setzen ein Dienstvergehen voraus, welches ich nach den Regeln der WDO ausermittelt haben muss.

Außerhalb eines Dienstvergehens kommt noch ein DU-Verfahren in Betracht. Mehr fällt mir jedenfalls spontan nicht ein.
 

Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Ralf am 04. April 2016, 20:37:17
Es ging in erster Linie nicht im die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
Aufgrund der Verwendung und Erfahrung traue ich Getulio durchaus mehr zu als "Geschwätz". Eine Vorlage zur Prävention gewisser Dinge muss man in der Tat nicht geben. Es bietet sich an, diese Dinge ggf. per PN zuklären.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: Getulio am 04. April 2016, 20:56:13
Zitat von: Ralf am 04. April 2016, 20:37:17
Aufgrund der Verwendung und Erfahrung traue ich Getulio durchaus mehr zu als "Geschwätz". Eine Vorlage zur Prävention gewisser Dinge muss man in der Tat nicht geben.

Danke. Aus letzterer Erwägung werde ich hier auch nichts mehr dazu schreiben. Und dabei ist es dann auch Latte, wenn mich jemand im Netz für einen Schwätzer hält, solange man im dienstlichen Bereich gemeinsam mit den DV zu den passenden Lösungen kommt.
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: justice005 am 05. April 2016, 06:21:05
ok, ich bin raus hier.....
Titel: Antw:Drogentest
Beitrag von: LwPersFw am 05. April 2016, 08:53:28
Zitat von: MXVI am 02. April 2016, 14:16:49

Habe mal von einem Kumpel gehört dass ein bekannter von ihm wegen einem unangekündigten Drogentest aus der Bundeswehr geflogen ist.

Ich glaubes ihm das nicht aber er besteht darauf....


Das o.g. war ja die Ausgangslage...

Dazu bleibt nüchtern festzustellen:

1. Für jeden Soldaten gilt in und außer Dienst das absolute Verbot

+ mit BTM Handel zu treiben,
+ BTM einzuführen,
+ BTM zu veräußern,
+ BTM abzugeben,
+ BTM zu erwerben,
+ sich BTM zu verschaffen,
+ BTM selbst zu konsumieren

Die Mengen sind dabei vollkommen irrelevant!

2. Jeder Verstoß gegen das zuvor genannte ist immer ein Dienstvergehen und führt zur Ahndung gem. Wehrdisziplinarordnung

3. Die meisten unter 1. genannten Sachverhalte stellen darüber hinaus eine Straftat dar und werden deshalb zusätzlich zivilrechtlich verfolgt.

4. Die regelmäßige Bemessungsgrundlage im Wehrdisziplinarverfahren ist die fristlose Entlassung ( trotzdem immer Einzelfallprüfung )

5. Diesen Verfahren erfolgt strikt nach rechtstaatlichen Grundsätzen !

6. Besteht ein begründeter Verdacht auf ein diesbezügliches Dienstvergehen, lassen rechtliche Verfahrensschritte auch
    Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu. Bis hin zum Einsatz von Rauschgiftspürhunden.
    Auch ein Drogentest ist möglich.

7. Wird dem Soldaten in der Gesamtheit der Ermittlungen ein Dienstvergehen nachgewiesen, kann es im Disziplinarverfahren
    zur Entlassung kommen.


Losgelöst von diesem disziplinaren Verfahren, dass immer Vorrang hat, kann natürlich auch ein DU-Verfahren eingeleitet werden.


Denn ... und dies muss die klare Aussage sein ... wer die unter 1. genannten Dinge tut ... hat in der Bw nichts zu suchen !